Ich möchte gerne ein altes Haus kaufen, weiss aber nicht, wie dies sicher über die Bühne gehen kann. Die Situation ist sehr unglücklich.
Der Besitzer ist ca. 80 Jahre alt und m. E. nicht mehr ganz Herr seines Geistes. Ebenso die Frau seines verstorbenen Bruders und ihr Sohn, die ebenfalls in dem Haus leben. Halbwegs reden kann man mit der Frau noch, doch wüsste ich nicht, ob unterschriebene Verträge nicht angefochten werden könnten. Von wem auch immer, ich weiss, nicht wer sonst noch erbberechtigt wäre. In erster Linie ja die Frau des Bruders, denke ich.
Der Frau ist Sozialhilfeempfängerin und ihr gehört z. Zt. garnichts.
Fallbeispiel 1:
Ich kaufe das Haus von dem Mann. Ich bezahle, gewähre ihm ein lebenslanges Wohnrecht. Der ist aber offenbar nicht fähig etwas zu verkaufen. Ausserdem würde der Frau im Todesfall sicher ein Pflichtteil zustehen. Ein Kaufvertrag gelten ?! Gehe ich dann mit dem Kaufverztrag zum Grundbuchamt, lasse mich als Besitzer eintragen und es gehört mir ? Dann bin ich womöglich noch zur Komplettrenovierung verpflichtet und kann nicht darin wohnen, weil die sich dann weigern auszuziehen.
Fallbeispiel 2:
Ich lasse ein Testament zu meinen Gunsten ausstellen, die Frau des Bruders vom Besitzer verzichtet auf ihren Pflichtteil und beide erhalten dafür eine „Auszahlung“. Anderseits kann ein Testament angefechtet, geändert oder für ungültig erklärt werden.
Wie mache ich das bloss ?! Wie kann ich das Haus kaufen, so das beide Seiten zufrieden sind ?! Beide sind anscheinend geistig nicht ganz fit, aber einen Vormund, Verwalter oder so etwas scheint es nicht zu geben. Ob das Haus schuldenfrei ist, weiss ich auch nicht 100%tig. Da es aber über Generationen vererbt wurde, gehe ich davon aus. Dann weiss ich nicht, ob die Frau dann das Haus auch wirklich verlässt, wenn der alte Mann verstirbt.
irgend jemand will ja anscheinend verkaufen und das kann im Grunde nur der Eigentümer sein.
Du gehst auch nicht zum Grundbuchamt und lässt dich als neuen Besitzer eintragen.
Der Kaufvertrag muss immer zwingend durch einen Notar erstellt werden.
Mein Rat wäre: mit dem Eigentümer zu einem Notar gehen und dort alles rechtlich klären lassen.Wohnrecht etc. muss z.B. auch notariell beglaubigt sein - so wie alles andere auch was zum Kauf dazu gehört.
Eine Antwort, wer geschäftsunfähig ist, erwarte ich natürlich nicht. Dann erbt der Sohn von der Schwägerin also alles. Dieser ist definitiv geschäftsunfähig, da er zur Schule für geistig Behinderte geht. Dann ist wahrscheinlich die Schwägerin der Vormund und müsste das Erbe in seinem Sinne verwalten. Dann darf sie es wohl auch nicht verkaufen…hmh, echt schwierig.
Darf der Junge als geistig Schwerbehinderter überhaupt das Erbe antreten ?! Mal angenommen der „Alte“ hat kein Testament gemacht, müsste der Junge oder der Vormund einen Erbschein beantragen. Dazu muss der Antragsteller doch voll geschäftsfähig sein, oder ?
Gruß und Dank
Carsten
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ich würde von dem Kauf absehen, denn wenn die Bewohner eines Hauses die Folgen des Verkaufs nicht abschätzen können, dann ziehen sie ggf. nicht aus, eine Räumungsklage gegen einen Behinderten und seine gebrechliche, hilfsbedürftige Mutter?
Da stehste plötzlich als Miethai oder schlimmeres in der Zeitung und Recht kriegste zwar, aber das Haus nicht leer.
Sucht also besser ein anderes Objekt, da sind m.E. zu viele Unwägbarkeiten.
Von dem Kauf absehen, wäre wohl das Beste. Allerdings habe ich mich so in den Hof verguckt. Er ist schön klein, mit ein paar ha Land drumherum, freistehend. Gebaut wird dort nicht mehr, da Naturschutzgebiet…mal sehen…
Sja, verkaufen nicht wirklich…aber doch schon…die Frau braucht Geld und wartet eigentlich nur darauf, das der Schwager verstirbt. Ich möchte irgendwie meinen Fuss in die Tür kriegen, wenn der Hof verkauft werden soll.
Theoretisch könnte sie auch da wohnen bleiben, da sie in einem Nebengebäude wohnt. Allerdings ist die Frau, gelinde gesagt, etwas durchgeknallt, das könnte stressig werden.
Letztendlich geht die Sache natürlich über ein Notar. Ihr Wohnrecht müsste dann ja auch im Grundbuch eingetragen sein.
Werde wohl erstmal zum Grundbuchamt rennen und fragen, was da überhaupt wen ´gehört…