Schwimmaufsicht Grundschule Bayern

Hallo!
Wer weiß, wieviele Aufsichtspersonen (mit und/oder ohne Schwimmschein) eine 3. Grundschule Klasse im Hallenbad benötigt (28 Schüler)? Hab schon gegoogelt und beim Bayer. Kultusministerium nachgeschaut, bin aber nicht fündig geworden. Reichen 1 Lehrkraft mit Schein und eine Mutter und ein „passiv“ anwesender Bademeister? Danke für Eure Antworten - Gruß Marion

Hallo Marion,
ich kann Dir leider keine rechtlich einwandfreie Antwort geben, aber als ich in der Grundschule arbeitete, wurde eine so große Gruppe immer geteilt (Schwimmer und Nichtschwimmer). Da gab es dann zwei Becken und logischerweise auch zwei Lehrerinnen MIT Schwimmschein. Ohne Schwimmschein kein Schwimmunterricht (ganz sicher!!!). Lehrer ohne Schein dürfen auch nicht mit den Kindern zum Schwimmen z.B. im Schullandheim oder auf Ausflügen.

Es kann natürlich sein , dass entweder die Kinder alle Schwimmer sind (das ist aber sehr selten!)

Oder dass einfach nicht genug Lehrer da sind. Das musst du dann mit der Schulleitung klären. Äußere einfach deine Bedenken, dass 28 Kinder im Wasser sind bei einer Lehrerin mit Schwimmschein.

Es könnte auch sein, dass immer die halbe Klasse draußen steht und nur 14 Kinder im Wasser sind. Das ist zwar vom Unterricht her fraglich, wäre aber mit der Aufsicht OK.
Gruß
Claudia

Ich glaub, maximal 16 oder 18 Kinder pro Lehrperson. Der Lehrer muss Schwimmschein haben und darf nicht mit ins Wasser. Die anderen Kinder müss(t)en (eigentlich) am Rand sitzen.

Bei uns wird es so gehandhabt, dass ich (ohne Schwimmschein) mitkomme, die Aufsicht führt eine Sportlehrerin (mit Schwimmschein). Dann können alle 22 Kinder ins Wasser. Ob das so rechtmäßig ist, oder nur bei uns an der Schule so gehandhabt wird, weiß ich nicht. Ich hab mich allerdings erkundigt, dass mir so nichts angelastet werden kann.