Schwindel oder nicht?

Hallo alle zusammen,

ich habe folgende Frage: Nehmen wir an, ein Anwalt klagt eine Computerfirma an wegen einem Laptop. Er gewinnt den Fall und seine Kunden bekommen den Wert des Laptops in voller höhe erstattet.
Das Geld geht auf das Konto des Anwalts ein. Darf den Anwalt dann von diesem Geld (es sind ca. 990 Euro) seine Honorargebühren abziehen (ca. 150 Euro)? Denn die Computerfirma denkt gar nicht daran, das Honorargeld zu zahlen.

Danke im Voraus

Huhu!

Das Geld geht auf das Konto des Anwalts ein. Darf den Anwalt
dann von diesem Geld (es sind ca. 990 Euro) seine
Honorargebühren abziehen (ca. 150 Euro)?

Ja, darf ihn, denn er hat einen Anspruch darauf. Der Kunde hat einen Anspruch auf Auskehr des Betrages, und wegen seines eigenen Anspruchs darf der Anwalt die Aufrechnung erklären.

Denn die
Computerfirma denkt gar nicht daran, das Honorargeld zu
zahlen.

Muss sie auch nicht, und zwar wahrscheinlich aus zwei Gründen:

Wer einen Anwalt beauftragt, sagt ihm „Schließe einen Vertrag mit mir ab - Du Dienstleistung, ich Geld“ und mitnichten „schließe einen Vertrag mit meinem Gegner ab“.

Wenn ein Urteil da ist, sagt das erstmal aus, wieviel der Gegner an Hauptfordeurng und Zinsen zu zahlen hat. Die Verfahrtenskosten werden danach vom Gericht festgesetzt, und erst dann bekommt die Gegenseite mit, wie viel und bis wann sie zu zahlen hat. Geduld ist also gefragt. Und das Risiko, dass der Gegner in der Zwischenzeit Insolvenz anmeldet oder sonstiges ihn an der Zahlung hindert, das ist das Risiko des Mandanten, nicht des Anwalts.