Schwurgerichte in der Weimarer Republik

Hallo,

ich beschäftige mich mit einem historischen Mordfall, der im Oktober 1928 vor einem deutschen Schwurgericht verhandelt wurde. Dies setzte sich zusammen aus drei Berufsrichtern und sechs Schöffen, damals noch Geschworene genannt. Meine Frage: Was genau war die Funktion der Geschworenen? Konnten sie über Schuld oder Unschuld der Angeklagten entscheiden, so wie heute noch bei amerikanischen Gerichten?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Michael

Hallo,

laut Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Geschworenengericht#Emm…)

  • entschieden bis 1924 die Geschworenen über Schuld und Unschuld, während die Berufsrichter über das Strafmaß entschieden;
  • entschieden ab 1924 (die oben genannte Emminger’sche Reform) Geschworene und Richter gemeinschaftlich über Schuld und Strafmaß.

Gruß Bombadil2

Vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter!

Michael

Falsches Brett!
Hallo.

ich beschäftige mich mit einem historischen Mordfall, der im Oktober 1928 vor einem deutschen Schwurgericht verhandelt wurde.

Eigentlich hättest Du ja selbst drauf kommen können, dass das Brett „Geschichte“ hier eher passt. :smile:

Gruß Conni

[MOD] Richtiges Brett!
Wenn eine Frage Rechtsgeschichte betrifft, kann man nicht sagen, sie sei mehr Geschichte als Recht. Im Gegenteil: Die Rechtsgeschichte ist interdisziplinär und wie andere Grundlagenfächer der Jurisprudenz auch eher bei den Rechtswissenschaften angesiedelt. Damit passt sie sogar noch besser hier ins Brett als ins Brett Geschichte.

1 „Gefällt mir“

Okay. Gebe mich geschlagen. :smile: (owT.)
*nix*

Danke für die Klarstellung. Da dies meine erste Frage hier war, war ich mir auch unsicher.

Der Prozess endete übrigens mit einem Todesurteil für die Hauptangeklagte; ihr Anwalt ging beim Reichsgericht in Revision, welches das Todesurteil bestätigte; weil aber zu dieser Zeit an einer Strafrechtsreform gearbeitet wurde, im Zuge derer auch die Todesstrafe abgeschafft werden sollte, hatte der Reichsjustizminister im Juni 1928 in einem Rundschreiben die Justizminister der Länder (die für Begnadigungen zuständig waren) aufgefordert, bis zur Verabschiedung der Reform alle Hinrichtungen auszusetzen. Das Urteil wurde in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt.