Scönheitsreparaturen, Auszug aus der Mietwohnung

Hallo AuchzurMieteWohnende,
das Nachfolgende war heute im Ratgeber Recht.
http://www.ard-ratgeber-recht.de/sendung/beitrag/rs2…
Und da geht es Bundesweit gesehen um Milliarden Eus die je nach Klausel im Mietvertrag, nicht mehr der Mieter sondern der Vermieter zahlen muss.
Gruß
Reinhard

Vermieter wollen Schönheitsreparaturen abwälzen

Von Micha Haarkötter

Erst seit zwei Jahren wohnt Ute G. in ihrer Mietwohnung in Leverkusen-Schlebusch. Darum war sie sehr verwundert, als ein Brief von ihrem Vermieter eintraf, in dem er höflich um eine Änderung des Mietvertrags bat. Es ging um die Regelungen zu den Schönheitsreparaturen:

„. möchte ich einer Empfehlung des Haus- und Grundbesitzervereins folgend den Paragraphen vollständig neu formulieren. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Neuformulierung gegenzeichnen und zurück schicken würden“.

Hintergrund: Der Bundesgerichtshof hat in einem viel beachteten Urteil (VIII ZR 361/03) festgestellt, dass Klauseln mit starren Fristen für Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten von Mietwohnungen ungültig sind. Solche starren Fristen sind dann gegeben, wenn das Streichen der Räume exakt alle 3, 5 oder 7 Jahre vorgeschrieben ist. Eine ungültige Klausel wäre z.B. folgende: „Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer auf eigene Kosten. Dabei gilt folgender Fristenplan: Küche, Diele, Wohzimmer, Kinderzimmer: alle 5 Jahre.“

Heißt es im Mietvertrag jedoch, dass die Schönheitsreparaturen „grundsätzlich“ oder „in der Regel“ alle fünf Jahre fällig sind, dann handelt es sich nicht um eine starre Frist und die Klausel ist wirksam.

Wenn eine Klausel mit starren Fristen unwirksam ist, fällt die Pflicht zu Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten an den Vermieter zurück. Das hat eine für Mieter unter Umständen angenehme Folge: Nicht nur, dass sie später aus ihren Mietwohnungen ausziehen können, ohne renovieren zu müssen. Die Mieter könnten rein theoretisch sogar ihre Vermieter veranlassen, auch während des Mietverhältnisses die Wohnung renovieren zu lassen, wenn Schönheitsreparaturen zu diesem Zeitpunkt nötig wären. Die Renovierung einer Wohnung durch eine Fachfirma kann schnell 4.000 Euro und mehr kosten. Darum versuchen Vermieter nun, die Klauseln nachträglich zu ändern und wieder rechtsprechungskonform zu machen. Wie im Fall von Frau Glöckner.

Auf keinen Fall unterschreiben, rät Volker Ziaja, Geschäftsführer des Mietervereins Leverkusen. Denn wenn eine Klausel im Vertrag unwirksam ist, heißt das noch lange nicht, dass der ganze Mietvertrag ungültig ist. Mit der Unterschrift unter die neue Klausel würden Mieterinnen und Mieter wie Frau Glöckner sich ohne Not wieder in eine vertraglich schlechtere Position bringen.

Die Vermieter drängen auch deswegen so sehr auf Neuformulierungen, weil nach Berechnungen des Haus- und Grundbesitzervereins das Urteil des BGH richtig teuer werden kann: Wenn 70 bis 80 Prozent aller Mietverträge unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen enthalten, dann können auf die Vermieter Kosten von über drei Milliarden Euro zukommen.
Links:

Der deutsche Mieterbund im Netz:
www.mieterverein.de

Die Internetseiten des Vereins der Haus- und Grundbesitzer:
www.haus-und-grund.net

Buchtipp aus der ARD-Ratgeber-Recht-Buchreihe in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale:

Was ich als Mieter wissen muß
Rechte und Pflichten im laufenden Mietverhältnis
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Ein wirklich wertvoller Hinweis !
Hi Reinhard,
das hab ich vor einem Jahr angenehm zu spüren bekommen:

In meinem Mietvertrag befanden sich beide Klauseln - unwirksam: ich mußte beim Auszug nix renovieren und war total häppi. Hätte mich bestimmt an die 1000 EU gekostet (Menge Moos für eine alte Arbeitslose).
Hab damals noch kurz meinen Anwalt kontaktiert, der meine Ansicht bestätigte. Von einer Angestellten meines Vermieters hörte ich nur, daß die Mietverträge inzwischen der neuen Rechtsprechung angepaßt worden seien.

Grüße, MrsSippi

@Mod: verschieben ins Rechtsbrett? owt
o

Schönheitsreparaturen, Vermerk als Bookmark :smile:
Hallo.

http://www.ard-ratgeber-recht.de/sendung/beitrag/rs2…
Das könnte man u.U. im Brett ‚Mietrecht‘ immer mal gebrauchen :smile:
* für Reinhard :wink:

mfg M.L.