Scooter Tuning?

Grüß Gott Allerseits!

Ich habe mir gestern endlich nach langem Suchen einen 6 Jahre alten Peugeot Speedfight 2 LC gekauft. Ich darf leider erst im Frühling fahren ^^. Bis dahin wollt ich ihn mal ein bisschen richten. Alle neueren Roller sind ja vom Werk aus auf 45km/h gedrosselt. Weiss jemand, ob das bei meinem auch so ist? Es ist eben ein entscheidender Unterschied, denn ohne die Drosselung auf genau 45km/h (natürlich auch mit einer andren Drossel) laufen ältere Modelle bekanntlich zwischen 60 und 70, anstatt ca 50-55.

Ich habe mit Tuning oder der Mechanik von Rollern allg. kaum Erfahrung. Ich hab gedacht, dass ich optisch ein paar Dinge an dem Roller ändere (Unterbodenbeleuchtung, anderer Ständer, Lackierungen). Ist sowas für mich empfehlenswert? Muss man bei Änderungen am Serienmodell zum TÜV?

Ich bin neu in diesem Milieu. Eine kleine Einführung wäre nett.

Gruß mnapster

Servus!

Ich habe mir gestern endlich nach langem Suchen einen 6 Jahre
alten Peugeot Speedfight 2 LC gekauft. Ich darf leider erst im
Frühling fahren ^^. Bis dahin wollt ich ihn mal ein bisschen
richten. Alle neueren Roller sind ja vom Werk aus auf 45km/h
gedrosselt. Weiss jemand, ob das bei meinem auch so ist? Es
ist eben ein entscheidender Unterschied, denn ohne die
Drosselung auf genau 45km/h (natürlich auch mit einer andren
Drossel) laufen ältere Modelle bekanntlich zwischen 60 und 70,
anstatt ca 50-55.

Wenn er gedrosselt ist, sollte das so bleiben. Entdrosseln ist illegal.
In D werden Verkehrsdelikete manchmal schlimmer bestraft, als eine Vergewaltigung, somit wäre ich hier vorsichtig.
Fahren ohne Führerschein. Führen eines Fahrzeuges mit erloschener ABE u.s.w.

Ich habe mit Tuning oder der Mechanik von Rollern allg. kaum
Erfahrung. Ich hab gedacht, dass ich optisch ein paar Dinge an
dem Roller ändere (Unterbodenbeleuchtung, anderer Ständer,
Lackierungen). Ist sowas für mich empfehlenswert? Muss man bei
Änderungen am Serienmodell zum TÜV?

Unterbodenlampen sind nicht immer legal.
Lackierung ist Dir freigestellt, nur die Lampen würde ich nicht anmalen…
Ein anderer Ständer muss sicher beim TÜV eingetragen werden, ausser er verfügt über eine ABE.
Darauf würde ich bei allen Anbauteilen achten.

Ich bin neu in diesem Milieu. Eine kleine Einführung wäre
nett.

Sei vorsichtig, die Polizei ärgert lieber Rollerfahrer, als sich um die wirklichen Verbrecher (z.B. Linksspurschleicher auf der Autobahn) zu kümmern… :wink:
Achte darauf, dass alles ABE hat, auch Blinkergläser, Seitenständer, Auspuffanlage u.s.w.

Gruß und viel Spaß!
M. (der seinerzeit in 1989 wegen eines umgebauten Rollers zur Nachschulung musste…)

Servus!

Sally!

Wenn er gedrosselt ist, sollte das so bleiben. Entdrosseln ist
illegal.
In D werden Verkehrsdelikete manchmal schlimmer bestraft, als
eine Vergewaltigung, somit wäre ich hier vorsichtig.
Fahren ohne Führerschein. Führen eines Fahrzeuges mit
erloschener ABE u.s.w.

Ja deswegen hab ich einen älteren Roller gekauft. Ab Baujahr 2006 oder so sind die nämlich alle gedrosselt und zwar auf genau 45km/h und sie laufen auch maximal 50 km/h. Ältere laufen von haus aus ja schon 60Km/h oder schneller (sind aba auch alle gedrosselt, sonst liefen die um die 100 km/h). Ich habe eig. nich vor was Illegales zu tun!

Unterbodenlampen sind nicht immer legal.
Lackierung ist Dir freigestellt, nur die Lampen würde ich
nicht anmalen…
Ein anderer Ständer muss sicher beim TÜV eingetragen werden,
ausser er verfügt über eine ABE.
Darauf würde ich bei allen Anbauteilen achten.

Was sind ABE?

Sei vorsichtig, die Polizei ärgert lieber Rollerfahrer, als
sich um die wirklichen Verbrecher (z.B. Linksspurschleicher
auf der Autobahn) zu kümmern… :wink:
Achte darauf, dass alles ABE hat, auch Blinkergläser,
Seitenständer, Auspuffanlage u.s.w.

Okay!

Gruß und viel Spaß!
M. (der seinerzeit in 1989 wegen eines umgebauten Rollers zur
Nachschulung musste…)

Okay das sollte ich nich riskieren!

Gruß mnapster

Hallo!

Eine ABE ist eine „Allgemeine Betriebserlaubnis“. Meist in Form eines Zettels, der dem jeweiligen (Tuning-)Produkt beiligt.
Falls im angebot keine Info dazu gegeben wird, frage explizit nach.

Im Zweifel hilft der TÜV auch bei Fragen weiter. Einfach mal mit dem Anbauteil vor(!) dem Anbau dort vorbeifahren und fragen.
Das mache ich bei Zweifeln bei meinen Motorrädern heute auch noch so.

Gruß,
M.

Nich alt genug…
Moin!

Ja deswegen hab ich einen älteren Roller gekauft. Ab Baujahr
2006 oder so sind die nämlich alle gedrosselt und zwar auf
genau 45km/h und sie laufen auch maximal 50 km/h. Ältere
laufen von haus aus ja schon 60Km/h oder schneller (sind aba
auch alle gedrosselt, sonst liefen die um die 100 km/h).

Alle seit Anfang 2002 in Verkehr gebrachten 50 ccm-Fahrzeuge dürfen nur noch 45 km/h fahren, geregelt wird das zum Teil auch durch elektronische Drosseln, die schlicht dafür sorgen, dass sich der Motor nur in bestimmten Drehzahlbereichen bewegt, ggf kommen noch angepasste Motorkomponenten (Distanzringe, Variorollen) dazu. Bei reellen 45…48 km/h (lt Tacho gerne mal 50 oder gar 55^^) MUSS dann ritze sein. Das Problem kenn ich nich, da ich mit meinem 32 Jahre alten Schrotthaufen (http://mutschy.de/bilder/2009-11-21/) legal 60 u mehr fahren darf, wenngleich der Schrauberaufwand um einiges höher is als bei nem neumodischen Muschifön :smiley:

Ich habe eig. nich vor was Illegales zu tun!

Machste aber, wenn der Roller entdrosselt wird.

Unterbodenlampen sind nicht immer legal.

Sind sie nur, wenn sie bauartgenehmigt sind (TÜV-Segen erforderlich, seltenst der Fall) u sichergestellt is, das sie nur im Stand, zB mittels Schalter am Ständer funktionieren.

Lackierung ist Dir freigestellt, nur die Lampen würde ich
nicht anmalen…

Jenau :smiley: Und silber-blaue Lackierung mit „Polizei“-Aufschrift is auch nich gern gesehen :wink:

Sei vorsichtig, die Polizei ärgert lieber Rollerfahrer, als
sich um die wirklichen Verbrecher (z.B. Linksspurschleicher
auf der Autobahn) zu kümmern… :wink:

Die Unfallzahlen und Pisa-Studien sprechen in meinen Augen ne eindeutige Sprache…

Gruss

Mutschy

Nachtrag:
Die Bilder sind unter http://www.mutschy.de/bilder/2009-11-21/ abgelegt :wink:

Gruss

Mutschy

Das
Problem kenn ich nich, da ich mit meinem 32 Jahre alten
Schrotthaufen (http://mutschy.de/bilder/2009-11-21/) legal 60
u mehr fahren darf, wenngleich der Schrauberaufwand um einiges
höher is als bei nem neumodischen Muschifön :smiley:

und die „Schrotthaufen“ zu fahren macht so einen riesen Spaß!!!
http://www.Schwalbenfotos.de

Viele Grüße
Sandra
-Schwalbenfahrerin-

-)

Das Lackieren oder mit Folie bekleben der Beleuchtung, hat eine Erlöschung der Betriebserlaubnis zur Folge. Das gilt im Übrigen, für alle Kraftfahrzeuge.