die übliche Vorgehensweise ist, dass nur dann gescort wird, wenn nicht schon k.o.-Kriterien (=Negativeinträge) vorliegen.
Denn Scoring kostet Geld und niemand der Kunden der Auskunftei will wissen, wie die Kreditwürdigkeit in Prozent oder Punkten aussieht, wenn schon aufgrund von Negativeinträgen ausgeschlossen ist, dass man mit diesem einen Vertrag schließt.
Insofern kann das durchaus sein, dass es keinen Score-Wert gibt, weil den keiner will.
Und was es nicht gibt, kann man auch nicht nach § 34 BDSG beauskunften, gell?
Hallo, der Scorewert dient bestimmten Personen dazu um vorher sagen zu können wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist das diese Person seine Rechnung bezahlt, wenn ihm Ware o.ä. geliefert oder erbracht wird.
Wenn ich aber einen negativen Schufaeintrag habe ergibt diese Score Berechnung doch keinen Sinn denn es wird doch sowieso keine Ware oder Dienstleistung erbracht, egal ob ich nun einen Punkt oder 20 unter diesem „mindest Scorewert“ liege.
Diese Person sollte per Nachnamen oder Vorauskasse diesn Vorgang abwickeln denn eine andere Möglichkeit hat diese hier nicht. Gruß Sunny