Sebstbehalt bei Neuheirat

Hallo,
ich hab mal wieder eine Frage zum Unterhalt für meine Kinder:
Meine 2 Kinder aus erster Ehe leben seit kurzem bei ihrem Vater. Wie sieht das jetzt mit dem Unterhalt aus?
Ich bin wieder verheiratet, habe noch ein Kind welches ich auch betreue und arbeite halbtags.
Wir hatten uns, als die Kinder noch bei uns waren, auch im Interesse der Kinder ein Haus gekauft. Dies wurde zu 100% finanziert. Dadurch haben wir hohe Ratenzahlungen jeden Monat, aber die Gewissheit, das es uns, wenn wir in Rente gehen gehört (sozusagen als Altersvorsorge). Ich bin auch schon als die Kinder noch bei uns wohnten und meine 3. noch klein war, nebenher immer jobben gegangen, um über die Runden zu kommen. Jetzt wohnen zwar die 2 Älteren nicht mehr hier, aber es dadurch auch weniger Kindergeld. Wenn ich meinen Verdienst als Unterhalt abgeben muß, haben wir ein echtes Problem.
Wie rechne ich nun unseren Selbstbehalt? Kann ich da die hohen Darlehensraten mit einrechnen?

Bin schon ganz gespannt auf eure Antworten.

Grüße, KIB

Liebe Kib,

nein, Darlehensraten zählen nicht als anrechnungsfähige schulden.

Wenn die beiden Älteren nicht mehr bei Dir wohnen und unterhalts-
berechtigt sind (Alter, Ausbildung etc.), dann bist Du wohl oder
übel unterhaltsverpflichtet.

Den Unterhalt zu bestimmen, gibt es zwei Wege, wobei ich den amtlichen
immer vorziehen würde.
Gehe zum Jugendamt und laß Dir einen „Titel“ geben, eine Urkunde.
So lange Du zu erkennen gibts, daß Du ja gerne zahlen und Dich nicht
drücken willst, helfen sie gerne und berücksichtigen auch die Befindlich-
keiten beider Seiten.
Der andere Weg ist eine private Vereinbarung mit dem Vater (so lange
die Kinder noch nicht 18 sind, dann mit denen).
Der Rechenweg ist der gleiche: Deinen Nettodurchschnittsverdienst der
letzten 12 Monate, abzüglich pauschal 5 % arbeitsplatzbedingte Zusatz-
ausgaben. - Das ist dann der „bereinigte Nettodurchschnittsverdienst“.
Mit dieser Zahl gehst Du ja nach Höhe in entweder die Berliner oder
Düsseldorfer Tabelle (googlen …) und liest den Unterhalt für
das (erste) Kind ab. Die Tabelle ist altersgestaffelt.
Für jede weitere Unterhaltsverpflichtung (jedes weitere Kind, oder der
unterhaltsberechtigte Ehemann, so es den gibt), gehst Du eine Zeile
tiefer in Richtung niedrigere Beträge.
(In Deinem Fall zwei Zeilen, wenn ich das richtig verstanden habe.)

Besser ist aber das Jugendamt, denn jede noch so lieb gemeinte Antwort
hier ersetzt nicht den Profi, dazu kann die Plattform hier nicht da sein.
Das Jugendamt kennt die Regeln, kennt sich auch aus mit dem Selbstbehalt
(da bin ich nicht so sicher) und eine Urkunde vom Amt ist eben amtlich,
und gibt deswegen Planungs- und Rechtssicherheit.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen?
Laß mal hören, wie das ausgegangen ist …

Bis dann, liebe Grüße
Andreas

Hallo Andreas,

vielen, lieben Dank für deine Antwort. Das mit dem Jugendamt ist eine gute Idee.
Ich berichte dann mal wie es ausgegangen ist.

Liebe Grüße, KIB

Hallo,

hier kommt es sehr stark auf den jeweiligen Richter und auch auf die Argumentationsstärke des eigenen Anwaltes an.

Mir sind aber kaum Fälle bekannt, in denen die Richter den Minderjährigenunterhalt fallen ließen, weil sonst der barunterhaltspflichtige Elternteil in finanzielle Schieflage kommen würde.

Die meisten Richter stehen auf dem Standpunkt, dass man für minderjährige Kinder immer zahlen muss. Sehr häufig kommt es dann dazu, dass die Richter ein fiktives Einkommen annehmen (Elternteil könnte Vollzeit arbeiten, hat nur einen Teilzeitjob - nur so als Beispiel) und davon den Unterhalt berechnen.

Andere Richter gehen her und sagen z. B., wie sinnvoll war die Kreditaufnahme im Verhältnis zum Einkommen usw. usw.
Dass das Kindergeld wegfällt ist für die Richter eher ein schlechtes Argument, weil sie dann davon ausgehen, dass das „Einkommen der Kinder“ zweckentfremdet zu Gunsten eines Elternteiles verbraucht wurde.

Der Selbstbehalt wird oft gekürzt, weil es heißt, dass der andere Elternteil des betreuten Kindes (welches ich annehme nicht vom Vater der „gewechselten“ Kinder stammt) das Kind in seiner Freizeit betreuen kann und der barunterhaltspflichtige Elternteil dann einen weiteren Nebenjob (z. B. Abends in der Gastronomie) annehmen kann.

„Gefährlich“ ist die Situation auf jeden Fall.

Gruß

Hallo,

leider kannst du die Raten für das Haus nicht dazu rechnen.
Du bist ja auch noch Unterhaltspflichtig,alles was über deinen Selbstbehalt hinausgeht,mußt du abtreten.
Hatte das Gleiche Problem,ich weiß wovon ich spreche.
Alles Gute…

Hallo KIB,
wenn ich richtig verstehe, hast du 2 aus erster Ehe und 1 aus der jetzigen Ehe !??
Erst lebten die zwei älteren bei dir und sind jetzt zum Vater gezogen ; hat er einen Unterhaltstitel ?
Um deine Frage zu beantworten, JA du mußt Unterhalt für deine Kinder leisten. Kannst du das nicht, da DEIN Einkommen unter dem Selbstbehalt (ist bei -Vollzeit-Arbeiter so um die 860.- Euro) liegt, dann läuft deine Unterhaltsschuld auf; ABER du mußt irgendwann diese Schuld bezahlen. Allerdings hat dein Ex wenn du nicht (freiwillig) zahlst, die Möglichkeit dich der Unterhaltspflichtverlezung bei der Polizei / Staatsanwaltschaft anzeigen. Hast du eine Berechnung deiner Unterhaltspflicht schon machen lassen ? Da wird dein neues Kind auch berücksichtigt !
Ob das Einkommen deines jetzigen Mannes irgendwie mit einberechnet wird bei der Unterhaltsberechnug weiß ich nicht, das war damals meine Frage, allerdings von der anderen Seite aus gesehen.
Gruß Tscho70

Hallo,

ein sehr umfangreiches Thema, welches auch ohne verbindliche Angaben nicht „einfach“ beantwortet werden kann.

Von Bedeutung ist das Alter der Kinder. Sofern Du 2 minderjährigen Kindern untehaltsverpflichtet bist, hast Du eine besondere Erwerbspflicht, um den Bar-Mindesunterhalt für die Kinder erbringen zu können. In einem Rechsstreit könnte es passieren, dass das Einkommen „fiktiv“ angerechnet würde, d. h. ein Richter würde ein Vollzeitgehalt zu Grunde legen und danach den Unterhalt für beide Kinder festsetzen.

Darlehensraten sind eheprägende Verbindlichkeiten, die auch wie eine Mietzahlung im Selbstbehalt enthalten sind. Auch hier gibt es Möglichkeiten entsprechend des genauen Sachverhaltes, die volle Darlehneshöhe angerechnet zu bekommen. Dies ist aber nur nach Abwägung des Gesamtsachverhaltes unter Berücksichtigung aller relevanten Details möglich! Ich kann nur raten, einen Fachanwalt für Familienrecht zu Rate zu ziehen bzw. zumindest den Mindestunterhalt für die beiden Kinder zuzahlen.

LG

Hallo Andreas,

also, ich muß ehrlich gestehen, daß ich mich nicht ganz so zum Jugendamt getraut habe. Wir waren gerade am Überlegen nun doch zum Anwalt zu gehen, weil wir dann sicher wären, daß unsere Interessen gewahrt werden. ich möchte dazu bemerken, daß ich vom Vater der Kinder sehr enttäuscht wurde und er sich auch schon mal an den Sparbüchern der Kinder vergriffen hatte (er hat sie total leer geräumt).
Damit möchte ich nur erklären, das ich begründete Zweifel habe, dass der Unterhalt wirklich auch für die Kinder genutzt wird und nicht für einen neuen Fernseher, Auto oder was ihm sonst so einfällt.

Jetzt sieht es aber so aus, das meine eine Tochter wieder zu mir zieht. Daher muß ich mich wahrscheinlich erst mal nicht mehr um meine gestellte Frage kümmern.

Wollte ich dir noch mitteilen, damit du nicht auf eine Nachricht von mir wartest, wie es beim Jugendamt ausgegangen ist.

Liebe Grüße, KIB

Hallo,

deine Antwort hat mich schon ganz schön ins Überlegen gebracht. Wir waren jetzt schon kurz davor zum Anwalt zu gehen. Jetzt hat mir meine eine Tochter angekündigt, daß sie wieder zu mir ziehen möchte. Damit hat sich das Thema erst mal erledigt.
Sollte ich nochmal in die Situation kommen, schalte ich aber gleich einen Anwalt ein, da dieses Thema wirklich zu speziell ist.

Aber, herzlichen Dank für deinen Beitrag.

Liebe Grüße, KIB

Hallo Lena2000,

danke für deinen Beitrag. Das Thema hat sich erstmal erledigt, weil eine Tochter wieder zu mir zieht. Mal sehen wie das jetzt weiter geht…

Liebe Grüße, KIB

Hallo und Danke!

Ja, wir waren gerade drauf und dran zum Anwalt zu gehen um den Unterhalt den ich zahlen könnte zu berechnen unter Berücksichtigung Aller die mit mir leben, Einnahmen, anrechenbarer Ausgaben etc… Da meldet sich mein eines Kind und eröffnet mir, daß sie wieder zu mir will. Also, ist das Thema vorerst vom Tisch. Mal sehen wie das jetzt weiter geht.

Liebe Grüße, KIB

Hallo Lunajane,

danke für deinen Rat. Ich war gerade drauf und dran ihn in die Tat umzusetzen, da meldet sich mein eines Kind und meint, es will zu mir zurück.
Jetzt ist das Thema erst mal vom Tisch, aber wenn ich wieder in eine ähnliche Situation komme, gehe ich gleich zum Anwalt, da die Sachlage wirklich zu kompliziert ist.

Liebe Grüße, KIB

Hallo Kib,

finde ich ja nett, daß Du Dich meldest.
Von den meisten bekommt man nicht eine einzige Rückmeldung,
nicht mal ein Dankeschön.

Ich hoffe, Du konntest bei dem Anwalt alles zu Deiner Zufriedenheit
klären, und daß er das beim Jugendamt oder beim Gericht auch
durchsetzen kann…
(Und btw daß er nicht zu teuer wird. - Denn in den meisten Rechts-
schutzversicherungen ist Familienrecht nicht mit drin …)

Alles Gute weiterhin, und wennste mal wieder eine Frage hast,
bitte, gerne …

Liebe Grüße
Andreas

Hallo Andreas,

eigentlich dachte ich, es ist selbstverständlich, daß man sich für einen guten Rat oder einfach auch nur Anteilnahme, bedankt. Ich habe mich sehr gefreut, hier soviel Hilfe zu bekommen. Es hat mich bei meinen Entscheidungen unterstützt.
Was ich dir eigentlich noch mitteilen wollte ist, daß wir eine RV haben mit Familienrecht inkl. Wir wußten ja das da irgendwann mal was kommen kann. Wir haben halt eine Selbstbeteiligung. Deshalb setze ich den Anwalt erst ein, wenn ich denke, es geht nicht anders.
Aber, wie ich oben schon beschrieben hatte, kommt meine eine Tochter wieder zurück. D.h., das Verhältnis ist ausgeglichen und die Unterhaltsfrage erst mal vom Tisch.
Und dein Angebot nehme ich natürlich gerne an, wenn ich mal wieder eine Frage habe…

Liebe Grüße, KIB