Sebstständichkeit aus der Sozialhilfe?

Meine Frage ist,

ist es möglich sich als Sozialhilfeempfänger selbstständig zu machen, eine Ich AG, GbR zu gründen die mit öffentlichen Geldern unterstützt wird?

Danke schon einmal im voraus für euer Angagement!

Jan

Hallo Jan,

Das Sozialamt kann nach § 30 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) unter sehr restriktiven Voraussetzungen eine Unternehmensgründung von Sozialhilfeempfängern fördern.

Als Hilfe zum Aufbau einer selbständigen Tätigkeit oder deren Erhalt und Sicherung kann das Sozialamt finanzielle Hilfe gewähren. Die Hilfe soll dazu befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Sie wird nur gewährt werden, wenn dem Hilfesuchenden sonst voraussichtlich Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden müsste. Geldleistungen können als Beihilfe oder Darlehen gewährt werden.

Zu beachten ist jedoch, dass dies eine „Kann-Leistung“ ist, die nur unter restriktiven Voraussetzungen gewährt wird. Daher sollten sich Hilfesuchende vorab beim zuständigen Sozialamt über die Möglichkeit einer Unterstützung informieren. In der Regel sind bei der Antragstellung folgende Unterlagen beizufügen:

  • Vorlage des aktuellen Sozialhilfebescheides bzw. Arbeitslosengeldbescheides
  • Nachweis der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen, wie Familienverhältnisse, Ausbildung, Nachweis über vorherige berufliche Tätigkeiten.
  • genaue Vorhabens-/Unternehmensbeschreibung
  • Kapital und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • ergänzende Unterlagen.

Viel Erfolg,

Gruß, Markus

Meine Frage ist,

ist es möglich sich als Sozialhilfeempfänger selbstständig zu
machen, eine Ich AG, GbR zu gründen die mit öffentlichen
Geldern unterstützt wird?

Markus hat ja eine sternchenreife antwort gegeben!

Kannst du vielleicht ergänzend schildern, mit was du dich selbständig machen willst, dann kann man dir u.U. weitere Hilfen angedeihen lassen!

gruss