Sechs Wochen Frist beim Erben

Hallo Experte,

gelten die sechs Wochen zum Ausschlagen des Erbes ab dem Tod des Erblassers oder ab der Nachricht durch das Nachlassgericht? Wird man auf dem Nachlassgericht über die Höhe des Erbes unterrichtet?

Danke

Traudl

Hallo Experte,

gelten die sechs Wochen zum Ausschlagen des Erbes ab dem Tod
des Erblassers oder ab der Nachricht durch das
Nachlassgericht?

6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Falls ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist, beginnt die Frist mit Eröffnung durch das Nachlassgericht, § 1944 BGB.

Wird man auf dem Nachlassgericht über die
Höhe des Erbes unterrichtet?

Nein. Die Höhe des Erbes muss der Erbe selbst ermitteln.

Viele Grüße