Hallo zusammen,
derzeit arbeite ich in einer sozialen Einrichtung. Hier werden auch Elektrogeräte von Privat angeliefert und gegen geringes Geld verkauft oder verschenkt.
Ist der Verkäufer (Verschenker) für die Sicherheit dieser Geräte verantwortlich?
Danke für Eure Antworten
Hallo Volker,
es wird ja wohl so sein, dass sich im SchadenFall der Geschädigte zuerst an Euch ( also an die soz. Einrichtung ) wendet.
Wenn dann nichts Anderes in deren AGB steht, wird das wohl ein Fall der Haftung dieser soz. Einrichtung sein bzw. deren HaftPflichtVersicherung muss das regeln.
Einem Schenkenden eine Haftung für seinen Schrott aufzubürden macht sicherlich keinen guten Eindruck, aber möglich ist es. Bei Entsorgung von E-Geräten wäre er ja auch verpflichtet, die Zuleitung abzuschneiden. Das macht aber wohl in diesem Zusammenhang wenig Sinn.
Leider scheitern viele gute Ideen mit sozialem Hintergrund an HaftungsFragen
Da es sich um vorwiegend rechtliche Probleme handelt, empfehle ich das RechtsBrett.
Freundliche Grüße
Thomas
Ja,er ist dafür verantwortlich.
Beim Verkauf bestimmt,auch würde man ja sogar 1 Jahr Gewährleistung(Gebrauchtware) geben müssen !
Meines Wissens nach gibts es in den Sozialkaufhäusern oder Möbelhallen der Müllabfuhr auch nur Gebrauchtmöbel und Hausrat,keine Elektrogeräte. Eben wegen der Problematik der Haftung und wie man die übernehmen könnte,wenn man die Geräte nicht mind. einem Sicherheitstest nach VDE 0701.
Ja,er ist dafür verantwortlich.
Beim Verkauf bestimmt,auch würde man ja sogar 1 Jahr
Gewährleistung(Gebrauchtware) geben müssen !
Stimmt
…keine Elektrogeräte. Eben wegen der Problematik der
Haftung und wie man die übernehmen könnte,wenn man die Geräte
nicht mind. einem Sicherheitstest nach VDE 0701.
Und dazu braucht man schon die geeignete Hardware. So ein Prüfgerät ist nicht billig. Außerdem muss man wissen, was man da prüft.
Danke, Thomas,
das mit dem Rechtsbrett ist schon ok, aber „mein“ Verein (caritas-eifel.de) ist nicht auf Streit sondern auf Fürsorge programmiert. Also werde ich meinen Chef auf diese Problematik hinweisen …
Hardware und elektrisches Wissen ist vorhanden.
Werde die Sache mit meinem Chef besprechen und zumindest eine Prüfung nach VDE/BGV/GUV etc. vorschlagen.
Hallo duck,
zunächst mal Danke für Deine Antwort.
Meinem Chef werde ich mal die Notwendigkeit einer 701/2 Prüfung erklären. Ich denke mal, dass er für sowas „empfänglich“ ist.
Es geht bei unserem Verein nicht um Haftung, sondern darum, dass nur positiv berichtet wird (http://www.caritas-eifel.de)