Hallo,
wenn ich einen Second-Hand-Laden eröffnen möchte, der neben gebrauchter Kleidung auch gebrauchte Bücher, gebrauchtes Porzellan und gebrauchte Dekorationsartikel zum Verkauf anbietet, genügte es da einen „Second-Hand-Laden“ für alles als Gewerbe einzutragen oder bin ich durch die Verschiedenartigkeit der Artikel da in irgendeiner Weise reglementiert?
Vielen Dank für Euere Bemühungen und Antworten.
Es gibt gesetzliche Vorgaben, die den Handel mit bestimmten Waren an eine Erlaubnispflicht (berufliche Fähigkeiten des Händlers und/oder Ausstattung der Räume) koppeln. So muß man Apotheker sein, um Arzneimittel zu verkaufen. Rauschgift (ganz präzise gesagt, BTMs, die nicht verkehrsfähig sind) ist auch diesem Kaufmann verboten. Desgleichen gilt für Waffen, Sprengstoff (Feuerwerk) uvm. Alles andere, also was keiner besonderen Erlaubtnis gedarf, darf man ohne Genehmigung verkaufen. Dabei ist es vollkommen egal, ob man Hundedosen neben Bikinis in das Schaufenster stellt. Hauptsache der „stille Teilhaber“ wird nicht benachteiligt! Natürlich meine ich das Finanzamt.
Huhu!
Ich glaube, die Frage war eher darauf bezogen, ob man mehrere Gewerbe anmelden muss, wenn man mit unterschiedlichen Waren handelt.
Ich bin kein Experte, habe aber die letzten Tage zufällig viel im Archiv gelesen und da war die einhellige Meinung: Alles geht in ein Gewerbe (zumindest wenn es, wie in deinem Fall nicht so unterschiedliche Tätigkeiten sind).
Sonst müsste, mal weitergesponnen, der Kioskbesitzer ja jeweils ein Gewerbe für Zeitschriften, Süßigkeiten, Feuerzeuge usw anmelden:smile:
Liebe Grüße
Nein, es genügt handel mit Gebrauchtwaren und selbst wenn man es präzisiert, als Handel mit gebrauchten Taxtilien, Büchern, Elektro,… ist es ein Gewerbe.
Gruß
Jörg
Sag ich ja:smile: