Was jedoch wenn die Privatperson keine Quitung ausstellen möchte? Darf man dann selbst einen Beleg ausstellen das man von der Person X Ware Y gekauft hat?
Gibt es dazu spezielle Quitungen die man zu diesen Anlässen (wenn man Ware von Privatpersonen kauft) Parat haben muss?
MFG
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Die gesuchten „Quittungen“ heißen „Eigenbelege“. Sie können entweder anschließend (nach Abschluss des Kaufes) nur im Büro formlos erstellt werden. Zu Zwecken der Beweissicherung wird allerdings empfohlen, direkt beim Käufer mit einem Quittungsblock aufzutauchen und vor Ort die Quittung selbst auszustellen. Am Besten sogar vom Verkäufer den Erhalt des Geldes bestätigen lassen.