Second-Hand, Quittung?

Hallo,

Nun ich versuche meine Frage so zu formulieren, wie es hier verlangt wurde :smile:

Also als Antiquitätenhändler, Second-Hand Händler kauft man zumeist die Ware bei Privatpersonen.

Privatpersonnen dürfen, meines wissens nach, keine Quitungen ausstellen.

Wie bekommt man jedoch einen Beleg dafür das man eine Ware bei der Privatperson X gekauft hat, die vom Finanzamt anerkannt wird?

Danke für die Antworten im Vorraus

Hallo,

Pivatpersonen dürfen natürlich Quittungen ausstellen, nur darf auf diesen Quittungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein.

Gruß

Peter

Hallo,

Vielen Dank für deine Antwort.

Was jedoch wenn die Privatperson keine Quitung ausstellen möchte? Darf man dann selbst einen Beleg ausstellen das man von der Person X Ware Y gekauft hat?

Gibt es dazu spezielle Quitungen die man zu diesen Anlässen (wenn man Ware von Privatpersonen kauft) Parat haben muss?

MFG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Eigenbeleg
Hi !

Die gesuchten „Quittungen“ heißen „Eigenbelege“. Sie können entweder anschließend (nach Abschluss des Kaufes) nur im Büro formlos erstellt werden. Zu Zwecken der Beweissicherung wird allerdings empfohlen, direkt beim Käufer mit einem Quittungsblock aufzutauchen und vor Ort die Quittung selbst auszustellen. Am Besten sogar vom Verkäufer den Erhalt des Geldes bestätigen lassen.

BARUL76