Hallo alle zusammen,
kleine Frage nur und ich weiß nicht mal ob ich hier richtig bin. Aber ist es richtig, daß das Tragen von SED - Symbolen in der Öffentlichkeit verboten worden ist? Bisher war mir nichts davon bekannt…
Wer kann helfen??
Danke und Grüße:
Markus T.
Streng genommen fällt das unter §86a StGb „Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen“. 1951 wurde nämlich die „FDJ in Westdeutschland“ verboten. Insofern ist das Tragen von FDJ-Kennzeichen juristisch gleichwertig z. B. mit dem Tragen von SS-Runen. Zurzeit läuft, glaube ich ein Prozess gegen Kati Witt, weil sie während dieser Ost-Show eine Bluse mit FDJ-Aufnäher getragen hat. Wie hoch das maximale Strafmaß ist, weiß ich nicht. Vielleicht kann da ein Jurist helfen.
Hallo Volker,
danke für Deine Antwort. Aber die FDJ als Organisation gibt es doch noch!? Die sind im Internet auch mit dem FDJ - Logo vertreten, deshalb hab ich mir darum keine Gedanken gemacht, sondern nur um die SED - Symbole…
Vielen Dank und Grüße:
Markus T.
bin zwar kein Jurist, sondern Politologe, aber ich glaube nicht, daß SED-Symbole in diesem Sinne als verfassungsfeindlich einzustufen sind. Die SED als Partei oder Verein ist in der Bundesrepublik ja nie verboten oder als verfassungsfeindlich eingestuft worden. Früher war dies nicht möglich, da die DDR ein anderer (wenn auch deutscher) Staat war. Nach der Deutschen Einheit war dies nicht mehr nötig, da sie sich selbst (und damit ihre Symbole) abgeschafft bzw. umgewandelt hat.