leider ist der Sachverhalt sehr dünn, das müsste man sich genauer ansehen. Grundsätzlich ist ein vertippen oder verschreiben denkbar. Dann ist fraglich, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Selbst wenn das so ist, kann dieser ggf. wirksam angefochten werden.
Dann stehen Ihnen ggf. Schadensersatzansprüche zu. Selbst dann sind jedoch Umfang und damit die Höhe des Schadensersatzanspruch fraglich.
Hier kommt es tatsächlich auf Einzelheiten an, die sich anhand der knappen Angaben leider nicht abschließend klären lassen.
Ich glaube da kann ich Dir auch nicht groß weiterhelfen.
Erfolg denke ich hättest Du da schon, allerdings müsstest Du den jenigen ausfindig machen und Ihm dann einen Vorsatz nachweisen.
Aber ich vestehe nicht ganz. Die Domain ist doch bei DENIC auf Dich registriert, oder?