See

Hallo,

gerade habe ich ein Angebot für einen See gelesen?! Gewässerfläche 120000 m2 Lage im Aussenbereich.

Wie kann man denn einen See besitzen? Was kann man damit verdienen? Gehört das Trinkwasser im See komplett dem Besitzer?

Gehören alle Fische im See dem Besitzer? Schwimmen und Angeln verboten, wenn der Besitzer es so will?

Was ist wenn der See vertrocknet bzw. sich natürlich vergrößert?

Vielleicht weiss ja jemand was. Ich fande das spannend. Googeln half nix.

Danke

Eencockniedo

Hallo,

sicherlich wird nicht der See an sich verkauft, sondern das Grundstück, oder? Wenn sich nun auf dem Grundstück ein See befindet, dann kauft man den See mit.

Je nach vorheriger Verhandlung mit dem Verkäufer kauft man die Fische, Algen, Büsche, Bäume auf dem Grundstück mit.

Im Prinzip kann man dann mit dem See machen was man will. Allerdings stehen diesem Ansinnen dann einige Nutzungsbestimmungen der Gemeinde, bzw. anderer Verbände entgegen. (Ein See hat ja z.B. irgendwo einen Ablauf, man darf nun diesen Ablauf nicht einfach verlegen, und das Wasser über ein Nachbargrundstück leiten.)

Gerhard

Hallo,

der Wandlitzsee (Wandlich / Brnadenburg) stand vor einigen Jahren auch zum Verkauf. Hier ging es um die Seefläche und die Fischereirechte; NICHT aber ums Strandbad Wandlitz und das Wasser als solches. Zum See gehören der Uferstreifen, nicht aber das Ufer als solches. Der Erwerber hatte später auch die Haftung für die Reinhaltung des Wassers, nicht aber die Möglichkeit, das Wasser „zu verkaufen“ oder sonstig zu nutzen (ausser fischen, aber OHNE ANgelgenehmigung, da das Ufer NICHT verkauft wurde). Auch die Bootnutzung des Sees (Motorboot sowieso nie, Segler auch nicht, selbst Tretboote sind verboten) war dem Erwerber nicht möglich, touristisch also völlig wertlos.

LG
Ralf

nicht kaufen!
Hallo,

Im Prinzip kann man dann mit dem See machen was man will.
Allerdings stehen diesem Ansinnen dann einige
Nutzungsbestimmungen der Gemeinde, bzw. anderer Verbände
entgegen.

Ich glaube hier ist wohl der Haken. Ich habe da erst letzte Woche einen Bericht gesehen. Da ging es um den Kauf einer Naturfläche (incl. See) durch ein Stahlwerk. Die haben das dann abgesperrt (Zäune und Erdwälle) obwohl sie es nicht nutzen. Dies widerspricht aber dem Brandenburger Naturschutzgesetz (Betrifft nicht nur Naturschutzgebiete!): http://www.naturschutzrecht.net/Gesetze/Brandenburg/… Insbesondere wohl § 44 und 46. Hier findest Du die entsprechenden Gesetze der anderen Bundesländer: http://www.naturschutzrecht.net/Gesetze/naturschutzr… Unter dem Aspekt dürfte man als Besitzer einer solchen Fläche wohl wesentlich mehr Pflichten als Rechte haben. So reizvoll der Gedanke auch ist, so würde ich deshalb raten: Finger weg!

mit besten Grüßen
Steffen B.