Elke,
naja, das ist die Regel heutzutage. Eigentümerverhältnisse sind äusserst diffus und verworren, doch in den allermeissten Fällen nichts illegales oder dubioses. Ich kann nur raten, den pünktlichen Eingang der ersten Heuern zu beobachten. Im Falle von Verzögerungen der überweisungen sofort die Notbremse ziehen und auf eigene Kosten die Heimreise antreten.
Zu deiner Frage: es besteht grundsätzlich Unfallversicherung für die Zeit des Heuervertrages, d.h. die Behandlungskosten von Verletzungen etc, die während der Zeit an Bord erlitten wurden, werden übernommen. Wenn sich aber die Behandlung über die Heuervertragszeit hinaus erstreckt, wird es schon kritisch.
Ich empfehle also zusätzlich eine freiwillige Krankenversicherung und Rentenversicherung abzuschliessen. Knappschaft Bahn-See sowie See-Krankenkasse wären eine gute Wahl. Dein Sohn sollte da ja bereits versichert sein, denn er hat sicherlich Bordpraktika während der Studienzeit hinter sich.
Man muss auch die Option einer Berufsunfähigkeitszustatzversicherung in Erwägung ziehen. Da am besten mal beraten lassen, denn Seemänner sind Ausnahmefälle.
Arbeitslosenversicherung gibt es nicht. Wenn der Sohn auf Urlaub ist, sollte er sich allerdings wieder arbeitslos melden. Reine Formsache, um später Ansprüche aufs ALG geltend zu machen. Ist der Urlaub zu ende, wieder abmelden per Postkarte ans Arbeitsamt.
Ansonsten sollte er sich auf seinen Job freuen, es gibt nichts schöneres, als unbehelligt vom deutschen Fiskus durch die Welt fahren zu können.
Wenn du noch weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung.
mfg
steffen