Nein, Betrug setzt sowohl die subjektive Tat (in diesem Fall
erfüllt), als auch die objektive Tat (nicht beurteilbar)
voraus
aus demselben grunde bleiben auch esoterische scharlatane straffrei.
habe mal etwas gegoogelt und dabei das konkret gefunden:
betrug setzt einen tatbestand voraus, zu dem eine täuschungshandlung gehört:
"Täuschung ist die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, durch die eine unrichtige Vorstellung über Tatsachen erzeugt oder aufrechterhalten werden soll
Tatsachen sind alle konkreten Geschehnisse der Gegenwart oder Vergangenheit, die Außenwelt oder psychische Vorgänge betreffen und beweiszugänglich sind" (meine hervorrhebung)
esoterische und religiöse sachverhalte sind aber nie beweiszugänglich. daher ist es kein betrug, seine seele zu verkaufen oder gegen geld wünschelruten zu laufen oder heiliges wasser zum preis von champagner zu verkaufen.
schutz vor dummheit gibt es nicht.
gruß
datafox
http://www.stefan-henke.de/Jura/Betrug_/betrug_.html