Hallo!
Kennt sich hie jemand damit aus? Wikipedia sagt sinngemäß, ein havariertes Schiff gehört dem der es findet, „ nachdem die Besatzung die Verfügungsgewalt darüber verloren hat“. Wie aber, wenn der Berger sich bereits mit der Reederei geeinigt hat? Dann handelt er doch quasi im Auftrag und rettet Eigentum der Reederei, oder?
Gruß,
Eva
Korrigieren kann ich leider nicht mehr😳 Ich hatte bereits eine ähnliche Frage gestellt, hier liegt die Sache aber anders. Die Besatzung hat das Schiff verlassen. Der Berger hat sich mit der Reederei auf eine Summe geeinigt und beginnt mit der Bergung. Dann ist er doch im Auftrag tätig und Schiff samt Ladung bleibt im Besitz der Reederei. Habe ich das richtig verstanden?
Gruß,
Eva