Seit JAR-FCL gibt es einige Neuerungen:
-Den Segelflugschein kann man mit 14 beginnen, aber man erhält ihn erst mit Vollendung des 17ten Lebensjahrs.
-kostet 2000-3000€.
-Anders, als bei den Motorfluglizenzen wird ein Segelflugschein unter JAR-FCL auf Lebenszeit ausgestellt und verfällt nicht mehr. Es gibt wohl eine minimale Anzahl Starts, die nicht unterschritten werden sollte, um die Rechte an dieser Lizenz wahrnehmen zu können, aber eine Mindeststundenzahl gibt es nicht. Mag sein, dass gewisse Vereine das so wollen, aber das hat wohl andere Gründe.
-Der Fliegerarzt muss sein OK geben (absolutes KILLERKRITERIUM!). Zuckerkrank o.ä. bedeutet nach meiner Kenntnis ein „Grounding“. Unabhängig davon, ob die Lizenz gilt, kann der Fliegerarzt den „Medical“ verweigern, wenn sich im Laufe von Jahren massive Gesundheitsprobleme einstellen. Ansonsten genügt eine normale Konstitution. Bis zu einer gewissen Fehlsichtigkeit können auch Brillenträger einen Pilotenschein bekommen. Wer Glasbausteine trägt, für den sieht es schlecht aus und auch „gelaserte“ Augen werden wohl ebenfalls noch nicht akzeptiert.
-Abi und Studium sind NICHT erforderlich. Nach Ablegen eines Kenntnistests in den relevanten Fächern können auch Hauptschüler Verkehrsflieger (CPL/ATPL) werden. Ein Luftkutscher soll die Kiste nur fliegen und nicht auch noch konstruieren können. Keiner Luftfahrtunternehmer möchte die Künstlergagen von fliegenden Professoren zahlen müssen, wenn man die gleiche Leistung auch preiswerter bekommen kann.
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