in einer Stadt fährt jemand mit einem Sagway im öffentlichen Straßenverkehr. Jedoch hat so ein Teil weder Front- noch Heckleuchten und schon gar keine Blinkleuchten zur Richtungsanzeige. Dieser jemand trägt zur aktuellen dunklen Jahreszeit auch keine Signal-/Warnweste und wird so entsprechend schlecht gesehen.
Dieses Segway besitzt ein Nummernschild (zumindest wurde es als solches gesehen, ob es eines war, ist nicht 100% sicher).
Ist das so erlaubt oder welche Regelungen sind für solche Fortbewegungsmittel gesetzlich verankert.
Nur weil da einer damit so rumfährt muss es ja nicht erlaubt sein.
Es muss ein Versicherungskennzeichen dran sein(wie bei Mofa),Lichtanlage,Rückstrahler,Seitenreflektoren und eine Glocke,Klingel,Hupe !
Man braucht FS,also zumindest den für Mofa,also 15 J Mindestalter. Helmpflicht besteht nicht.
Und trotzdem darf man damit nur auf dem Radweg oder Seitenstreifen fahren.
Innerort auf der Fahrbahn, wenn es keinen Radweg gibt. Außerorts überhaupt nicht, allenfalls auf Feldwegen, nur wie kommt man da hin ?
Und trotzdem darf man damit nur auf dem Radweg oder
Seitenstreifen fahren.
Innerort auf der Fahrbahn, wenn es keinen Radweg gibt.
Außerorts überhaupt nicht
Wieso nicht? Dann sind Mofas außerorts verboten? Und Fahrräder etwa auch?
Das sind „Mobilitätshilfen“,man mag es nicht glauben, es ist so, steht in der „Mobilitätshilfen-Verordnung“. Vergleichbar einem Elektro-Rollstuhl, der in bestimmten Fällen ja auch VS-Kennzeichen und Beleuchtung haben muss.
Und da sind die Unterschiede genannt, wo sie fahren dürfen und wo nicht.
Ich weiß ja nicht wo du dein Wissen her hast aber hier in Aachen gilt das nicht.
Segways düren hier in Fußgängerzonen fahren, auf Bürgersteigen, Fahrradwegen
und auf der Fahrbahn. So die Info bei unserem letzten Exkurs mit einem professionellen
Anbieter.
Auch sieht man hier häufiger die Dinger und noch nie fühlte ein Polizist sich gemüßigt
irgendwie einzugreifen.
Selbst Touren ins Dreiländereck und durch Beligien und Holland sind kein Problem,
selbstverständlich über Gehwege, oder mal auf den Lousberg durch den Wald.
Licht haben die Dinger nicht aber ein Nummerschild war dran.
Fußgängerzone z.B. tabu
Nee, nee in Aachen darfst du, es ist aber auch eine von wenigen Städten.
In der Schreibstube nahm man es nicht so genau. Der Henker überlegte, was der zu Papier gebrachte Richterspruch „Hinrichten kann man nicht laufen lassen!“ bedeuten soll.
Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
oder: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
Licht haben die Dinger nicht aber ein Nummerschild war dran.
Licht haben die Dinger nicht, aber ein Nummernschild war dran.
Licht haben die Dinger, nicht aber ein Nummernschild war dran.
Ich habe darauf keine plausible Antwort. Segways sind m.E. neue Fahrzeuge, für die es noch keine gesetzliche Verankerung gibt. Das war und ist bei anderen neuen Fortbewegungsmitteln ähnlich: City-Roller, Inline-Skater, Pedelecs u.a. Möglicherweise muss der Gesetzgeber da nachrüsten.