Sehbehinderter scheitert beim Landesarbeitsamt

Hallo Fachleute und Kenner,
kurze Schilderung des Sachverhaltes:
Sehbehindert sei vielen Jahre, 49 Jahre alt, öffentlicher Dienst gearbeitet mit elekrischen Hilfsgeräten
Hinweise wegen Überlastung wurden nicht wahrgenommen vom Arbeitgeber. Auch Personalrat, Schwerbehindertenvertreter, Amt für Soziale Angelegenheit…keiner hat weiter geholfen.
Durch die „Dauerarbeit mit zu wenigen Pausen“ solche Verschlechterung der Sehleistung das eine „Zwangsberentung“ erfolgte.

Darauf hin Klage beim Arbeitsgericht wegen fahrlässiger Verletzung der Fürsorgepflicht.
Verloren.
Auch Landesarbeitsgericht nicht stattgegeben und keine Berufung zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Es wurden aber weder Zeugen gehört, irgenwelche Akten eingesehen, Gutachten angefordert oder neu erstellt. Nichts dergleichen.

Hier ist doch das rechtliche Gehör nicht in zureichend erfüllt.
Wie seht ihr das und gibt es noch irgendwo ein Schlupfloch oder eine Möglichkeit weiter zu kommen?
Für zahlreiche Hinweise und Tipps bedanke ich mich.
Hans13

Hallo

Was hält der Anwalt denn von der Sache?

Gruß,
LeoLo

Hallo

Darauf hin Klage beim Arbeitsgericht wegen fahrlässiger
Verletzung der Fürsorgepflicht.
Verloren.

Wie ist denn die Urteilsbegründung? Im Urteil muss doch irgendeine Begründung für die richterliche Entscheidung stehen. Wurden vielleicht irgendwelche Formalien nicht eingehalten?

Auch Landesarbeitsgericht nicht stattgegeben und keine
Berufung zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Da muss es doch auch eine Begründung geben, wenigstens irgendein Paragraph, oder nicht?

Viele Grüße
Simsy

Hallo Simsy,
schönen Dank erst einmal für die Aufmerksamkeit.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision mangels Vorliegen der Voraussetzungen des § 72 ArbGG nicht zugelassen.
Auch ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wurde abgelehnt.
Mein Anwalt gibt sich als geschlagen und hat die Flossen gespreizt.
Nun ist der Ofen aus.
MfG
Hans13

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Eventuell noch Bundesverfasungsgericht aber auch dort kaum Chancen und vor allem teuer.
MfG
Hans13

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