Hallo Wolly!
Auf den Seiten der Deutschen ophthalmologischen Gesellschaft findest Du Antworten auf Deine Fragen:
http://www.dog.org/publikationen/verkehrskommission_…
Es gelten - je nach Führerscheintyp - unterschiedliche Anforderungen an das Sehvermögen, das Minimum liegt bei:
0,5 (50%) auf dem besseren und
0,2 (20%) auf dem schlechteren Auge,
Einäugige: 0,63
Für Fahrgastbeförderung usw. wird ein besseres Sehvermögen vorausgesetzt, nämlich:
0,8 (80%) auf dem besseren und
0,5 (50%) auf dem schlechteren Auge
keine Fahrerlaubnis für Einäugige(=> unter 0,2% Sehvermögen eines Auges)
Angelika