Sehr geehrte Damen und Herren,

Danke im Voraus für die Anwort,
Ich habe drei minderjährige Kinder die bei der Großmutter in Belgrad/Serbien die Hauptschule besuchen.
Unser ständiger Wohnsitz ist in Deutschland ,Eching bei MÜnchen. Die Kinder, so wie Ich selber, sind deutsche Staatsbürger und unser Lebensmittelpunkt ist in Deutschland. Aus finanziellen und familiären Gründen (Ich habe mich vor ein paar Monaten von einem montenegrinischen Staatsbürger scheiden lasse)sind sie nur für den Schulbesuch in Belgrad, die Ferien, verlängerte Wochenenden u.s.w, verbringen sie in Eching.
Nun bekomme Ich ein Schreiben vom Bürgerbüro in Eching mit der Aufforderung die Kinder abzumelden da sie im Ausland die Schule besuchen.
Bitte können sie mir helfen die Rechtslage zu verstehen da Ich die Kinder nicht abmelden möchte.
Vielen Dank nochmals
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Dostinic
Weinbergstr.1
85 346 Eching Günzenhausen
e-mail: [email protected]

Hallo Ilona,

du musst dringend einen Anwalt einschalten bzw. eine kompetente Beratungsstelle aufsuchen.

Den Kindern droht evtl. die Ausweisung, wenn der Status von der Behörde geändert wird.

Mit Hilfe der Schule muss gegenüber der Behörde in Deutschland nachgewiesen werden, dass sich die Kinder nur vorübergehend, nämlich zum Zweck des Schulbesuchs, im Ausland aufhalten. Ansonsten soll der Hauptwohnsitz in Deutschland bleiben.

Sollte sich herausstellen, dass die Ausländerbehörde bereits in ähnlichen Fällen negativ entschieden hat, musst du entscheiden, ob du die Kinder nicht für einige Monate in Deutschland bleiben lässt.

Es ist eine schwierige Entscheidung, daher solltest du unbedingt die Unterstützung des Ausländerbeirats versuchen zu bekommen. Auch gibt es Petitionsausschüsse für Härtefälle (auch in Bayern?).

Lass die Angelegenheit nicht einfach so laufen, sondern suche dir Unterstützer, sonst könnte es böse enden.

Viel Glück!

Gruß aus Hamburg

Steve-HH

Lieber Steve aus Hamburg,
danke für die Antwort, die Kinder sind aber deutsche Staatsbürger und können doch nicht abgeschoben werden!!!
Der Ausländerbeirat kann mir in diesem Fall ja nicht weiterhelfen da wir ja deutsche Staatsbürger sind.
Gibt es in Bayern eine Behörde die mir kompetent eine Anwort darauf geben kann.
Das Kultusministerium hat damit anscheinend keine Probleme aber das Einwohnermeldeamt in Eching möchte die minderjährigen Kinder von Amtswegen abmelden.
Das kann ja wohl nicht möglich sein!!!.
Viele Grüße
Ilona

Kinder von Amts wegen abmelden - Schulbesuch im Ausland
Hallo Ilona,

leider hatte ich dies wohl überlesen und nicht verstanden, dass die Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Dann ist die Sache natürlich viel einfacher, denn die Behörde darf dann gegen die Kinder nicht vorgehen.

Du musst trotzdem vorsichtig sein, denn ein Verwaltungsakt „von Amts wegen“ ist ein rechtsmittelfähiger Bescheid, gegen den du unbedingt Widerspruch einlegen musst.

Auch wenn mir damit die Angst vor einer Abschiebung der Kinder genommen ist, könnte es dennoch unangenehme Folgen haben, z.B. wegen des Anspruchs auf Kindergeld oder der Inanspruchnahme von Kinderfreibeträgen für die Lohnsteuerberechnung.

Es gibt viele deutsche Eltern, die ihre Kinder vorübergehend (z.B. für ein Studium) ins Ausland schicken. In solchen Fällen melden die Behörden die Kinder auch nicht von Amts wegen aus dem Melderegister ab. Warum sollte es also in deinem Fall möglich sein.

Es gibt keinen anderen Weg, du musst einen Anwalt beauftragen und Nachweise über den (zeitlich begrenzten) Schulbesuch der Kinder beibringen.

Hast du schon einmal versucht herauszufinden welchen Zweck die Behörde versucht zu erreichen? Was soll damit bewirkt werden? Ein vorsichtiges Gespräch mit dem Sachbearbeiter in der Meldebehörde könnte Klarheit bringen.

Ich möchte dich darauf hinweisen, dass die Meldegesetze sich in den einzelnen Bundesländern in Deutschland unterscheiden können. Deshalb bitte den Anwalt um sorgfältige Prüfung der Vorschriften.

Solltest du neue Erkenntnisse haben, bitte ich dich um kurze Mitteilung, damit ich für die Zukunft solche Fälle besser einschätzen kann.

Bislang habe ich noch nie einen solchen Fall gehabt. Sehr eigenartig!

Bis demnächst

Steve

mailto: [email protected]

Hallo,

nach den jeweiligen Meldengesetzen der Länder (Landesrecht) gibt es Fristen für die Abmeldung deutscher Wohnsitze. In Berlin beträgt diese zum Beispiel drei Monate, d. h. verweile ich länger als drei Monate im Ausland bin ich laut Gesetz verpflichtet meinen deutschen Wohnsitz abzumelden. Reise ich wieder ein, melde ich mich wieder an.

MfG