HALLO CUSA
abgesehen vom Thema der vermutlich ungenehmigten Nutzungsänderung von gewerblicher Mietfläche zur Wohnfläche, (wo kein Kläger da kein Richter) sollte das mit dem Steuerberater des Vaters verbindlich zu beantworten sein.
Aus meiner Sicht dürfte das steuerlich neutral ausfallen, da ja die Eingänge der WG wieder als Zahlungen an den Vermieter die Firma wieder verlassen.
Es fällt jedoch einiges an (unbezahltem ??) Buchungsaufwand an …etc…
Was wesentlich riskanter sein dürfte, ist, daß der Mieter der im Mietvertrag steht, letztenendes für die WG haftet - sprich für Schäden die keiner verursacht haben will, insbesondere diese, die über die Kaution hinausgehen, Mietausfälle weil einer nicht zahlen kann oder will oder wenn die Nachfolge eines WG Mieters wegen Leerstand nach Auszug aus einem Zimmer eine - unvorhergesehene - Lücke in das reservenlose Miet - Budget reißt.
Zumindest für den Zeitraum, bis - mehr oder weniger schnell - ein Nachmieter gefunden ist.
Vor allem hängt der Mieter bei bestimmten Laufzeiten für die Erfüllung der Vertragsinhalte in der Pflicht.
Ob Sie das alles so wollen und überblicken, was da an Ärger noch intern - zumindest im ersten Halbjahr - innerhalb der WG auf Sie zukommen kann?
Hierzu benötigt es einer gefestigten Persönlichkeit, die in der Lage ist, das Rudel im Griff zu halten, insbesondere wenn Sie die WG Mitglieder noch nicht kennen.
Meine Empfehlung lautet, wenn jemand anders den Mietvertrag macht und Sie einen Anteil an der WG übernehmen können, ist das wahrscheinlich mit weniger Streß verbunden, als das selbst zu managen.
Ich hoffe, daß die Aufgabe nicht Ihren Mut, sich auf unbekanntes Terrain zu wagen übersteigt und wünsche Gutes Gelingen.