Sehr geehrte Damen und Herren,ich bin

…Studentin in Hamburg. Da es hier sehr schwierig ist eine Wohnung zu finden, habe ich mich auf die Suche nach eine Immobilie gemacht um eine Wohngemeinschaft zu gründen.

Nun besteht die Möglichkeit eine Wohnung anzumieten. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil die Wohnung gewerblich anmietet und diese könne dann untervermietet werden. Mein Vater ist Kleinunternehmer und meine Frage ist nun, wenn er die Wohnung gewerblich anmieten würde, wäre das ein zusätzliche Einkommen für ihn auch wenn er nichts davon hätte, richtig? Müsste er dann zusätzlich Steuern abtragen, oder wäre es schlauer eine beim Arbeitgeber festangestellte Person den gewerblichen Mietvertragen übernehmen zu lassen?

Für eine Antwort wäre ich unendlich dankbar.

Freundliche Grüße
J.

Hallo,

es wäre besser wenn eine nicht unternehmerisch tätige Person dies erledigt.

Danke für die schnelle Antwort.
Warum wäre es denn besser?

Danke!

Hallo,

es wäre besser wenn eine nicht unternehmerisch tätige Person
dies erledigt.

HALLO CUSA

abgesehen vom Thema der vermutlich ungenehmigten Nutzungsänderung von gewerblicher Mietfläche zur Wohnfläche, (wo kein Kläger da kein Richter) sollte das mit dem Steuerberater des Vaters verbindlich zu beantworten sein.

Aus meiner Sicht dürfte das steuerlich neutral ausfallen, da ja die Eingänge der WG wieder als Zahlungen an den Vermieter die Firma wieder verlassen.

Es fällt jedoch einiges an (unbezahltem ??) Buchungsaufwand an …etc…

Was wesentlich riskanter sein dürfte, ist, daß der Mieter der im Mietvertrag steht, letztenendes für die WG haftet - sprich für Schäden die keiner verursacht haben will, insbesondere diese, die über die Kaution hinausgehen, Mietausfälle weil einer nicht zahlen kann oder will oder wenn die Nachfolge eines WG Mieters wegen Leerstand nach Auszug aus einem Zimmer eine - unvorhergesehene - Lücke in das reservenlose Miet - Budget reißt.

Zumindest für den Zeitraum, bis - mehr oder weniger schnell - ein Nachmieter gefunden ist.

Vor allem hängt der Mieter bei bestimmten Laufzeiten für die Erfüllung der Vertragsinhalte in der Pflicht.

Ob Sie das alles so wollen und überblicken, was da an Ärger noch intern - zumindest im ersten Halbjahr - innerhalb der WG auf Sie zukommen kann?

Hierzu benötigt es einer gefestigten Persönlichkeit, die in der Lage ist, das Rudel im Griff zu halten, insbesondere wenn Sie die WG Mitglieder noch nicht kennen.

Meine Empfehlung lautet, wenn jemand anders den Mietvertrag macht und Sie einen Anteil an der WG übernehmen können, ist das wahrscheinlich mit weniger Streß verbunden, als das selbst zu managen.

Ich hoffe, daß die Aufgabe nicht Ihren Mut, sich auf unbekanntes Terrain zu wagen übersteigt und wünsche Gutes Gelingen.

Hallo,

aus umsatzsteuerlichen Gründen wäre durch die Vermietungsumsätze ihr Vater evtl. kein Kleinunternehmer mehr.

Danke!
P.S.: Nutzungsänderung ist genehmigt.

Okay und wenn jetzt eine Beschäftigte Person diesen Vertrag übernehmen würde - welche Kosten würden dann auf diese Person zukommen?

Also kurz zum Verständnis: Für Unternehmer - Nachteil, für eine festangestellte Person - Nachteil/vorteil?

Hallo,

aus umsatzsteuerlichen Gründen wäre durch die
Vermietungsumsätze ihr Vater evtl. kein Kleinunternehmer mehr.

Da würde ich einen Steuerberater fragen.

Hallo J.,

die Überlegung ist nicht schlecht.

Dein Vater mietet die Wohnung an und tätigt dann eine Untervermietung an die Mitglieder der Wohngemeinschaft.

Zuerst muß feststehen, daß Dein Vater als Hauptmieter berechtigt ist, die Wohnung komplett oder teilweise unterzuvermieten. Dies steht im Mietvertrag.

Dein Vater muß natürlich alle Mieteinnahmen und Nebenkosten versteuern, kann aber den eigenen Mietaufwand und Nebenkosten gegerechnen.

Bitte daran denken: wenn ein Mitglied WG nicht zahlt, bleibt der „Verlust“ bei Deinem Vater hängen.

Sinnvoll wäre es auch aus meiner Sicht, wenn Dein Vater aus der „Vermietung“ einen kleine Überschuß erzielt ( € 50,00 pro Monat ); so kann das FA nichts mit Scheinverträgen anführen, denn Dein Vater erzielt ja einen Überschuß.

Die Einschaltung einer Dritten fremden Person halte ich für überlegenswert. Diese Person kann als Hauptmieter jederzeit die Miete für die WG ändern / erhöhen.

Und noch eins: ich empfehle mit jedem Mitglied der WG einen separaten Vertrag über die Räume zu Eigennutzung und gemeinschaftlichen Nutzung.

Mietpreis für Eigennutzung und Gemeinschaftsräume festlegen; dann besteht immer ein Anspruch gegen jedes Mitglied der WG ( ab Mietbeginn bis Ende gemäß Kündigungsvereinbarung ).

Auch an die Renovierung denken der jeweils eigengenutzen Räume denken; wenn jemand darin haust wie ein Penner, können die Kosten erheblich sein.

Wie wird das mit den Möbel geklärt ( Eigengenutzte Räume und Gemeinschaftsräume ) ???

Eventuell Kosten für die Abnutzung / Instandsetzung !!!

Ein erfolgreiches Studium wünscht

Stefan Seidel

Anfrage beim Steuerberater des Vaters stellen.

Keine. Und ich rate Ihnen für weitere Infos einen Steuberater zu kontaktieren.