Sehr geehrte Damen und Herren,nach dem

… Tode meines Vaters im Jahre 2009 habe ich meinen Pflichtteilergänzungsanspruch geltend gemacht. Dieser entstand dadurch, dass mein Vater meinem Bruder das ca. 1000 m² große Grundstück Gutachterwert 150.000 Euro per notariellem Vertrag im Nov. 2002 geschenkt hatte. Laut meinem Vater und meiner Mutter soll mein Bruder das Grundstück bekommen und ich dann das noch vorhandene Geld bekommen. Ein Testament wurde nie gemacht.
Aus diesem Pflichtteilergänzungsanspruch ist ein Auseinandersetzungsvertrag unter Miterben entstanden, worin vereinbart wurde, dass ich eine Ausgleichszahlung erhalte und -Auszug aus dem „des weiteren trifft Frau Mutter sämtliche Forderungen aus Sparguthaben hiermit an Frau mich ab. Frau ich darf über die Forderungen nicht vor dem Ableben der Frau Mutter verfügen. Frau ich ermächtigt Frau Mutter dazu, frei über sämtliche Forderungen zu verfügen.
Das so viel heißt, dass ich das Geld nach dem Tode meiner Mutter bekomme. Die Ausgleichszahlung habe ich schon erhalten.
Nun wurde vor ca. 1 Jahr mein Bruder der Betreuer meiner Mutter, das über eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung mit Kontovollmacht geregelt wurde. Meine Mutter hat nun meinem Bruder Geld gegeben – wie sie mir sagte – für seine Verdienste, die Summe weis sie allerdings nicht. Nun hat mein Bruder ein 40.000 Euro teures Auto, das er sich eigentlich nicht leisten kann. Einen Beweis dafür habe ich nicht, ich weis nur, dass zur Zeit des o.a. Vertrages ein Guthaben auf dem Sparbuch vorhanden war. Ob dieses Guthaben bei der Betreuungsverfügung angegeben worden ist, weis ich auch nicht.
Nun ist meine Frage: Kann oder habe ich ein Anspruch auf das Geld nach dem Tode meiner Mutter bzw. kann ich meinen Bruder des Missbrauchs der Kontovollmacht anzeigen oder auch auf Rückzahlung drängen evtl. auch einen Strafantrag stellen? Nach § 181 BGB kann sich der Betreuer nicht selbst von dem Guthaben des Betreuten „beschenken“.

Ich bedanke mich im voraus.

Schönen guten Abend!

Es tut mir leid, dass Sie sich mit solchen Themen beschäftigen müssen. Ihr Bruder hat natürlich nicht das Recht, sich an dem ihm anvertrauten Geld, welches nach wie vor Eigentum Ihrer Mutter ist, zu bereichern. Nähere Erläuterungen über den genauen Sachverhalt kann ich Ihnen z. Zt. leider nicht machen, da gerade mein Vater verstorben ist. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Guten Tag, Sie versuchen, das für allgemeine Fragen gedachte Forum zu missbrauchen für eine Rechtsberatung in einem konkreten Fall. DAs geht nicht. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, das ist mein Rat.
H. Harth
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Hallo,
leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen!! Ich würde evtl mal einen Anwalt kontaktieren. Da gibt es ja genaue Bestimmungen!! Es kommt auch darauf an, wie das alles in den Vollmachten geklärt ist!!
Viel Erfolg!!