… folgenden Sachverhaltes bitte ich um Ihre Hilfe: Die im letzten Jahr verstorbenen Großeltern meines Mannes haben ihn sowie die Tante meines Mannes zu jeweils gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Die Mutter meines Mannes also weitere Tochter ist im Testament nicht erwähnt; ihr stünde also der gesetzliche Pflichtteil zu. Diese ist aber noch vor Veräußerung von Immobilien und Verteilung des Nachlasses auch verstorben. Nun meine Frage: Geht der Pflichtteilsanspruch auf meinen Schwiegervater über oder verlischt er generell mit dem Tod des Pflichtteilsberechtigten?
Der Pflichtteilsanspruch geht -wie auch andere Vermögenswerte- auf die Erben des Berechtigten über, also wie z.B. auf den Witwer und den Sohn. Die Verjährungsfrist lief/läuft aber trotz des Todes der Berechtigten unverändert weiter.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
Hallo,
der Pflichtteilsanspruch geht an die Nachkommen über, nicht aber an den Ehegatten, das ist zumindest mein Kenntnisstand.
Grüße
Caddy