Sehr geehrte Damen und Herren Wissende,
ist die Anrede in der Überschrift auch dann korrekt, wenn zwei der insg. vier angesprochenen Rechtanwälte einen ak. Grad (Dr. jur) besitzen?
Vielen Dank für Eutre Information
To.i
Sehr geehrte Damen und Herren Wissende,
ist die Anrede in der Überschrift auch dann korrekt, wenn zwei der insg. vier angesprochenen Rechtanwälte einen ak. Grad (Dr. jur) besitzen?
Vielen Dank für Eutre Information
To.i
Sehr geehrte Damen und Herren Wissende,
ist die Anrede in der Überschrift auch dann korrekt, wenn zwei
der insg. vier angesprochenen Rechtanwälte einen ak. Grad (Dr.
jur) besitzen?
Ja. Ich finde, daran ist nichts auszusetzen.
Hallo,
normalerwise würde ich sagen, dass z.B. ein Dr. jur. bei der Anrede mit angegeben werden sollte.
Aber bei vier namentlich genannten RAe wäre die Anrede vllt. fast länger, wie der eigentliche Brief.
Bei mehr als zwei Empfängern würde ich die Anrede so schreiben, wie Du im Titel geschrieben hast.
LG
Sabine
Danke euch beiden!
Hab es dann so geschrieben. Einer davon ist sogar Professor, hat sich aber als Dr. tiefergelegt
Grüße!
To.i