… wir wenden uns an Sie um Hilfe, da wir mit unserem Latein total am Ende sind, unsere Rechtschutzversicherung uns gekündigt und unsere Rechtsanwältin das Mandat niedergelegt hat.
Im Frühjahr 2010 ließen wir unser Dach neu decken und in diesem Zuge eine Photovoltaikanlage installieren. Durch die schlechten Wetterverhältnisse des Jahres 2010 verzögerten sich die Dacharbeiten und so begannen die Dachdecker erst in den Pfingstferien. Laut Planung sollte zu diesem Zeitpunkt bereits alles fertig sein, denn unseren Jahresurlaub hatten wir in den Pfingstferien gebucht. Es kam wie es kommen musste. Mit den Dachziegeln fing alles an, obwohl rechtzeitig von uns ausgesucht aber zu spät von den Dachdeckern bestellt, waren diese dann nicht lieferbar, zwei von vier Dachfenstern wurden viel zu hoch eingesetzt, das waren nur zwei wesentliche Mängel. Nachdem die Dachdecker endlich fertig waren konnten die Monteure der Photovoltaikanlage beginnen. Danach stellte sich heraus, das Dach ist undicht. Die Sparren unterhalb der Photov.a. waren nach dem Regen feucht. Damit fing das eigentliche Problem an. Die Dachdecker behaupteten dafür sind die Monteure der Anlage schuld und umgekehrt. Wir behielten von beiden Handwerkern eine kleine Restsumme der Rechnung ein und übergaben die Angelegenheit einer Rechtsanwältin.
Vom Gericht wurde ein Gutachter bestellt. Vor dessen erstem Ortstermin frugen wir unsere Rechtsanwältin, ob ein Gerüst erforderlich sei, was sie verneinte. An dem Termin stellte sich allerdings heraus, der Gutachter konnte ohne ein Gerüst kein Gutachten machen. Es musste also ein Gerüst und ein neuer Termin her. Beim zweiten Termin mit Gerüst, wurden kaputte mit Silikon ausgebesserte Dachziegeln gefunden. Diese wurden von der inzwischen von einer anderen übernommenen deutschen Firma von der neuen Solarfirma kurze Zeit später ausgewechselt. Allerdings fehlte von der Solarfirma eine Steckklemme und die vollständige Dokumentation, weswegen unsere Anlage nicht von den Stadtwerken Reutlingen abgenommen werden konnte. Nach eineinhalb Jahren haben wir zum ersten mal Geld für unseren eingespeisten Strom erhalten!
Auf das Geld für die dafür anfallenden Gerüstkosten warten wir heute noch.
Das Hauptproblem jedoch war, das unser Dach auch noch an anderen Stellen undicht war, was sich bei nachfolgendem Regen herausstellte. Es fand noch ein weiterer Ortstermin des Gutachters statt, jedoch wieder nach einer längeren Trocken Periode, so das nicht geklärt werden konnte, wo genau das Wasser eintritt. Wir beauftragten unabhängig davon einen Zimmermann Meisterbetrieb ein zweites Gutachten des Daches zu erstellen. Es kam zu einer gerichtlichen Stellungnahme, in der unser vom Gericht bestellter Gutachter Stellung zu dem zweiten Gutachten nehmen musste. Der Richter verstand, laut unserer Rechtsanwältin, gar nichts vom Bau, unser Gutachter sprach den Zimmermann sozusagen frei, wollte unserer Rechtsanwältin jedoch nicht schriftlich geben, das das Dach fehlerfrei gemacht wurde. Das Beweisverfahren wurde vom Richter abgeschlossen, unsere Rechtsanwältin legte das Mandat nieder, unser Dachdecker hat zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet. Sowohl der Insolvenzverwalter, als auch die Solarfirma, die wie bereits erwähnt nicht mal einen Bruchteil der Gerüstkosten übernommen haben, wollen jetzt den Restbetrag plus Mahngebühr plus Rechtsanwaltskosten. Unsere Dach ist nach wie vor nicht dicht. Unsere Kinder 11 und 12 Junge und Mädchen teilen sich immer noch ein kleines Zimmer mit 10 qm weil wir unser Dach nicht weiter ausbauen können.
Ein weiteres belastendes Problem stellen unsere Nachbarn dar, die sich durch Betrug der Behörden eine Baugenehmigung verschafft haben, indem sie mit unserer Unterschrift der Bauvoranfrage die Baugenehmigung eingereicht haben, die wir so nicht unterschreiben wollten. Der Abstand zu deren Kaminrohr beträgt lediglich 7,3 m und ist auf Höhe unserer Wohnstubenfenster. Unser Schornsteinfeger verwies uns ans Umweltamt, das Umweltamt verwies uns ans Bauamt welches sagt es sei alles in Ordnung. Dem ist überhaupt nicht so. Laut Gesetz muss ein Schornstein, bei einem Abstand unter 10 m mindestens zweieinhalb Meter höher sein, als das höchste Fenster. Das alles trifft bei uns nicht zu.
PS: Die Rechtsanwältin hat uns erst bei der erste Gutachtertermin gesagt sie hätte Höhenangst und kann nicht hoch dabei von Drei Termine war Sie ein mal Krank und ein mal im Haus. Ist Sie nicht verpflichtet Ihren Mandant von Anfang an zu sagen das Sie Höhenangst hat? Kann man da was machen? Sie hatte ein teil Klage eingereicht und wollte andere Mängel nachreichen aber nachher wollte keine mehr davon wissen.
Besten Dank
Mit freundlichen Grüßen