Sehr geehrteDamen und Herren, 14.04.13

… wir wenden uns an Sie um Hilfe, da wir mit unserem Latein total am Ende sind, unsere Rechtschutzversicherung uns gekündigt und unsere Rechtsanwältin das Mandat niedergelegt hat.
Im Frühjahr 2010 ließen wir unser Dach neu decken und in diesem Zuge eine Photovoltaikanlage installieren. Durch die schlechten Wetterverhältnisse des Jahres 2010 verzögerten sich die Dacharbeiten und so begannen die Dachdecker erst in den Pfingstferien. Laut Planung sollte zu diesem Zeitpunkt bereits alles fertig sein, denn unseren Jahresurlaub hatten wir in den Pfingstferien gebucht. Es kam wie es kommen musste. Mit den Dachziegeln fing alles an, obwohl rechtzeitig von uns ausgesucht aber zu spät von den Dachdeckern bestellt, waren diese dann nicht lieferbar, zwei von vier Dachfenstern wurden viel zu hoch eingesetzt, das waren nur zwei wesentliche Mängel. Nachdem die Dachdecker endlich fertig waren konnten die Monteure der Photovoltaikanlage beginnen. Danach stellte sich heraus, das Dach ist undicht. Die Sparren unterhalb der Photov.a. waren nach dem Regen feucht. Damit fing das eigentliche Problem an. Die Dachdecker behaupteten dafür sind die Monteure der Anlage schuld und umgekehrt. Wir behielten von beiden Handwerkern eine kleine Restsumme der Rechnung ein und übergaben die Angelegenheit einer Rechtsanwältin.
Vom Gericht wurde ein Gutachter bestellt. Vor dessen erstem Ortstermin frugen wir unsere Rechtsanwältin, ob ein Gerüst erforderlich sei, was sie verneinte. An dem Termin stellte sich allerdings heraus, der Gutachter konnte ohne ein Gerüst kein Gutachten machen. Es musste also ein Gerüst und ein neuer Termin her. Beim zweiten Termin mit Gerüst, wurden kaputte mit Silikon ausgebesserte Dachziegeln gefunden. Diese wurden von der inzwischen von einer anderen übernommenen deutschen Firma von der neuen Solarfirma kurze Zeit später ausgewechselt. Allerdings fehlte von der Solarfirma eine Steckklemme und die vollständige Dokumentation, weswegen unsere Anlage nicht von den Stadtwerken Reutlingen abgenommen werden konnte. Nach eineinhalb Jahren haben wir zum ersten mal Geld für unseren eingespeisten Strom erhalten!
Auf das Geld für die dafür anfallenden Gerüstkosten warten wir heute noch.
Das Hauptproblem jedoch war, das unser Dach auch noch an anderen Stellen undicht war, was sich bei nachfolgendem Regen herausstellte. Es fand noch ein weiterer Ortstermin des Gutachters statt, jedoch wieder nach einer längeren Trocken Periode, so das nicht geklärt werden konnte, wo genau das Wasser eintritt. Wir beauftragten unabhängig davon einen Zimmermann Meisterbetrieb ein zweites Gutachten des Daches zu erstellen. Es kam zu einer gerichtlichen Stellungnahme, in der unser vom Gericht bestellter Gutachter Stellung zu dem zweiten Gutachten nehmen musste. Der Richter verstand, laut unserer Rechtsanwältin, gar nichts vom Bau, unser Gutachter sprach den Zimmermann sozusagen frei, wollte unserer Rechtsanwältin jedoch nicht schriftlich geben, das das Dach fehlerfrei gemacht wurde. Das Beweisverfahren wurde vom Richter abgeschlossen, unsere Rechtsanwältin legte das Mandat nieder, unser Dachdecker hat zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet. Sowohl der Insolvenzverwalter, als auch die Solarfirma, die wie bereits erwähnt nicht mal einen Bruchteil der Gerüstkosten übernommen haben, wollen jetzt den Restbetrag plus Mahngebühr plus Rechtsanwaltskosten. Unsere Dach ist nach wie vor nicht dicht. Unsere Kinder 11 und 12 Junge und Mädchen teilen sich immer noch ein kleines Zimmer mit 10 qm weil wir unser Dach nicht weiter ausbauen können.

Ein weiteres belastendes Problem stellen unsere Nachbarn dar, die sich durch Betrug der Behörden eine Baugenehmigung verschafft haben, indem sie mit unserer Unterschrift der Bauvoranfrage die Baugenehmigung eingereicht haben, die wir so nicht unterschreiben wollten. Der Abstand zu deren Kaminrohr beträgt lediglich 7,3 m und ist auf Höhe unserer Wohnstubenfenster. Unser Schornsteinfeger verwies uns ans Umweltamt, das Umweltamt verwies uns ans Bauamt welches sagt es sei alles in Ordnung. Dem ist überhaupt nicht so. Laut Gesetz muss ein Schornstein, bei einem Abstand unter 10 m mindestens zweieinhalb Meter höher sein, als das höchste Fenster. Das alles trifft bei uns nicht zu.

PS: Die Rechtsanwältin hat uns erst bei der erste Gutachtertermin gesagt sie hätte Höhenangst und kann nicht hoch dabei von Drei Termine war Sie ein mal Krank und ein mal im Haus. Ist Sie nicht verpflichtet Ihren Mandant von Anfang an zu sagen das Sie Höhenangst hat? Kann man da was machen? Sie hatte ein teil Klage eingereicht und wollte andere Mängel nachreichen aber nachher wollte keine mehr davon wissen.

Besten Dank
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Seyed Ali Hashemi

Das Problem welches Du hier schilderst lässt sich kurz
gesagt wie folgt zusammen fassen:

2 verschiedene Firmen arbeiten am Dach, keiner fühlt sich für die Mängel verantwortlich, bzw. schiebt jeder die Verantwortung auf den anderen. Üblicherweise koordiniert in so einem Fall ein Fachmann z.B. Architekt diese Arbeiten. Der wichtigste Mangel - undichtes Dach- kann verschiedenste Ursachen haben.
Ich würde euch raten einen Spezialisten für Dach und Photovolaiktechnik zu suchen und mit diesem die Probleme zu besprechen. Das wichtigste ist doch jetzt, dass die Ursache gefunden wird, dann lässt sich auch
der Verursacher finden. Derzeit würde ich von weiteren
Klagen abraten, diese kosten Geld und bringen nichts.

Es grüsst freundlich

Toggi2008

Sehr geehrter Herr Hashemi,

es tut mir sehr leid, das ich Ihnen bei Ihrer Frage nicht weiterhelfen kann!
Diese Frage betrifft eher das Vertragsrecht und die VOB.
Mein Baurechtsgebiet, betrifft eher das Bauplanungsrecht und darin vorhande baurechtliche Möglichkeiten etc.

Ich wünsche Ihnen für Ihren Fall noch viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

U.F.

Na bei Ihnen geht es ja richtig rund. Aber Eins nach dem Anderen:

Ihr Dach:
Ohne Sie entmutigen zu wollen: wenn die ausführenden Firmen in der Insolvenz sind, so werden sie von dort wahrscheinlich keinen Cent mehr sehen. Gleichzeitig würde ich aber auch mit Sicherheit keine Schlussrechnungssumme bezahlen. Der Betrieb ist hierbei in der Beweispflicht, dass er eine mangelfreie Leistung abgeliefert hat.

Offensichtlich haben Sie im Nachhinein alle möglichen und unmöglichen Leute zu den Schäden gehört. Sinnvoll wäre es jedoch, und das empfehle ich Ihnen auch jetzt noch, im Vorhinein jemanden einzuschalten, der Schäden verhindert. Das wäre ein ARCHITEKT und BAULEITER. Der Vorteil für Sie: auch wenn Ausführungsfirmen in die Insolvenz gehen, so haftet der Architekt, wenn er die Firmen nicht bereits zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat.

Thema Schornstein:
Das ist abhängig vom Bundesland und dort jeweils in der Landesbauordnung (LBO) geregelt. Diese finden Sie im Internet unter http://www.bauordnungen.de/. Leider schreiben Sie nicht in welchem Bundesland das Problem besteht. Insofern kann Ihnen hier auch niemand wirklich sinnvoll weiterhelfen. Ich empfehle Ihnen allerdings mit dem Wort „Betrug“ sehr vorsichtig umzugehen, wenn Sie keine dezidierten Beweise anführen können.

Thema Richter:
Das der Richter kein Baufachmann ist, ist nicht weiter verwunderlich. Dieser soll ja auch in erster Linie Rechtsfachkraft sein. Die baulichen Gegebenheiten sollen die Gutachter dem Richter erklären. Dafür sind diese da.

Thema Anwältin:
Sie schreiben auch nicht warum die Anwältin das Mandat niedergelegt hat. Sicherlich hat diese jedoch nicht die Pflicht Ihnen bei Annahme eines Mandats zu erklären, dass Sie Höhenangst hat. Weiterhin ist es unnütz, dass die Anwältin auf dem Dach „rumkrabbelt“. Das ist wiederum Sache des Gutachters. Die eigentliche Frage die sich stellt ist, ob die Anwältin die richtige Fachanwältin war. Einen Fachanwalt können Sie sinnvoll über die Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/) erfragen. Diese geben Ihnen Auskunft zu kompetenten Fachanwälten in ihrer Nähe.

Thema Rechtschutzversicherung:
Genauso wie Sie berechtigt sind im Schadensfall zu kündigen, so ist die Versicherung dazu ebenfalls berechtigt und wird dies bei „übertriebener Klagefreudigkeit“ auch tun. Hierbei entscheidet die Versicherung für sich, ob sie ihre Klagefreudigkeit als übertrieben findet oder nicht. Das hat nichts mit Ihrer oder meiner Meinung zu tun.
Sinnvoll ist es daher auch im Rahmen von Versicherungen lieber eine preiswerte als eine billige Versicherung zu nehmen. Schon manch einer hat nach Jahren festgestellt, dass er keine Versicherungsprämie, sondern eine „Versicherungsspende“ bezahlt hat. Persönlich habe ich hierbei sehr gute Erfahrung mit den Beratern der Deutschen Vermögensberatung gemacht.

Abschließend in eigener Sache: Oben geschriebenes stellt keine Rechtsberatung da! Dazu wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt!

Viel Erfolg bei ihren Vorhaben!

Ingenieurbüro L.O.P., Worms
http://www.lop-ingenieure.de

Das ist leider so umfangreich, daß man da nur schwer auf die Entfernung helfen kann.

Zum Dachdecker:
Normalerweise schließt man einen Bauvetrag.
Der kann nach VOB oder BGB abgeschlossen werden.
Habt Ihr so einen Vertrag gehabt? Nach BGB ist ein Schaden dann sofort einklagbar … aber das hattet Ihr ja schon gerichtlich geklärt. Da kann ich Euch dann auch nicht weiterhelfen, auch wenn der Schaden eigentlich klar zu liegen scheint.
Hattet Ihr einen Architekten zur Beratung / Bauleitung an der Hand?

Was den Schornstein angeht:
Schaut in der LBO FeuVO nach, da steht alles über horizontale und vertikale Abstände von Schornsteinen zu Fenstern (evtl. auch im Nachbargesetz) drin. Wenn die Baubehörde bzw. Schornsteinfeger sich hier die Bälle zuschieben, könnt Ihr immer noch beim Regierungspräsidium (also der oberen Baubehörde) Einspruch einlegen.

Sorry … und viel Glück.
Mathias

Hallo,
vielen Dank für die Anfrage. leider kann ich keine Antwort geben. Es handelt sich hier um Rechtsfragen, die nur ein Rechtanwalt - Fachanwalt für Bauwesen - beantworten kann.
gruß Günni27

Sehr geehrter Herr Worms,

wir bedanken uns für Ihre Mühevollen und großartigen Antworten.
Betrug hatten die Behörden gesagt nach dem sie mitbekamen was der Nachbar gemacht hatte, nicht ich.

Wir sind in Badenwürttemberg.

Herzlichen Dank

Hashemi Ali

Dankeschön

Gruß
Ali Hashemi

Dankeschön

Gruß
Ali Hashemi.

Dankeschön

Ali Hashemi

Dankeschön

Ali Hashemi.

Hallo,
Es sind eine Serie von Fehlern und Missgeschicken passiert und ehe noch mehr in den Brunnen fällt, müssen Sie sehen, was noch wie zu retten ist.

Eigentlich hatten Sie , mit Rechtschutzversicherung und professioneller Rechtsvertretung, was Ihre Planung und Vorsorge betrifft, alles richtig gemacht!

Wenn nun zum persönlichen Pech auch noch die Inkompetenz von Gericht und Rechtsbeistand kommt, könnte man den Glauben an Recht und Gesetz schon verlieren.

Ich würde mich in Ihrem Fall an die Anwaltskammer wenden, Ihren Fall vortragen und auf die nachweislich unfähige Kollegin hinweisen.Abhängig von deren Reaktion und Antwort, würde ich meine weitere Vorgehensweise planen.
Wenn z.B. die Ärtztekammer über einen unfähigen Quacksalber informiert wird, kann das ja auch nicht folgenlos bleiben.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg
mfg
Eberhard Noller

Hallo !
Tut mir leid, das übersteigt die Beurteilungsfähigkeit eines Bauverwaltungsbeamten.
Es ist eine Angelegenheit der Juristen und die tun sich ja offenbar schon schwer.
Da ich Zweifel habe, dass Sie jemals zu Ihrem Recht kommen ( Insolvenz einer Firma, schlechte Anwältin etc, ), im Gegenteil etliches Geld in die Streitverfahren stecken, werden Sie nur Frieden finden, wenn Sie sich von diesem Objakt trennen und sich anderweilig orientieren.
Gruß

Guten Tag,
hat leider urlaubshalber länger gedauert…
…und das hat LEIDER ganz allgemein und ganz besonders, weil der Fall schon vor Gericht ist GAR NICHTS mit Baurecht zu tun.
Hier sind ALLEIN Rechtsanwälte und Gutachter gefragt, auch wenn das ja offensichtlich nicht zum Erfolg führte, meine Vermutung ist, dass die RA von der RSV bestellt wurde, nach welchen Kriterien auch immer.
Sie werden nach meiner Meinung nur auf zwei Wegen zu einem befriedigenden Ergebnis kommen:

  1. Sehr spezialisierten Fachanwalt für Bauangelegenheiten beauftagen = hohe und mind. erst mal zu verauslagende Kosten und ein Zeitrahmen, der durchaus mal 5 Jahre dauern kann -dann brauchen Sie keine Kinderzimmer mehr
  2. ganz pragmatisch die Sache in eigene Hände nehmen und so gut wie möglich oder wie es die Mittel erlauben so schnell wie möglich erledigen. Sofern sich irgend einer der vorher Beteiligten einsichtig oder kulant zeigt, mit ins Boot nehmen (Ich kann nicht erkennen, ob Dachdeckung und PV ein Auftrag war oder ob eine PV-Firma in die Leistung des Dachdeckers bei laufender Gewährleistung für das Dach eingegriffen hat, damit wäre der DD sicher weitgehend „draussen“ was die Schäden an der Deckung angeht (was nicht heisst, dass seine Leistung ansonsten mängelfrei ist)).
    Um das fachlich richtig und organisatorisch in der richtigen Reihenfolge und mit dem nötigen Sachverstand durchzuführen, empfehle ich dringend die Beauftragung eines entsprechend qualifizierten (Umbauerfahrung, Bauen im Bestand) Architekten.
    Wenn, wie Sie schildern, die Sparren schon feucht wurden, sollte der Auftrag die Prüfung und sachverständige Begutachtung des gesamten Aufbauquerschnittes umfassen und auf dem Wege ALLES an Mängeln, Schäden und Fehlern am Aufbau mit erledigt werden.
    So haben Sie vielleicht die Möglichkeit innerhalb dieser Sommerperiode die Angelegenheit überhaupt erledigt zu kriegen.
    Viel Glück
    Eckart Schwengberg

Sehr geehrter Herr Schwengberg,
ich bedanke mich sehr für Ihre Antwort und Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Ali Hashemi

Hallo Seyed Ali Hashemi!

Zu der konkreten Frage:
Nein. Das würde ja sonst in einem anderen Fall bedeuten, das ein Rechtsbeistand auch Tauchen können müsste, um strittige Schäden an einem Schiffsrumpf in Augenschein zu nehmen.

Zu den Schilderungen des Falles:
Nach gekündigter Rechtsschutzversicherung und Mandatsniederlegung Ihrer Rechtsanwältin ist ein offensives Vorgehen sicher problematisch. Aber hinsichtlich der Abwehrung von möglicherweise ungerechtfertigten Forderungen einerseits sowie der Durchsetzung eigener Ansprüche kann ich nur dringend raten, sich anwaltlichen Rat einzuholen.

Aber: wenn der Dachdecker insolvent ist, bleibt die Frage, wie wahrscheinlich eine baldige Mängelbeseitigung überhaupt ist. Kann die Dichtigkeit des Daches möglicherweise mit erträglichem Aufwand selbst hergestellt werden? Gerichtsprozesse neigen insbesondere in Baustreitigkeiten nicht dazu, in ihren Urteilen den tatsächlichen Verhältnissen gerecht zu werden. Darum ist eine außergerichtliche Lösung oft schneller, sachgerechter, und insbesondere vor dem Hintergrund mangelnder anwaltlicher und finanzieller Unterstützung auch günstiger als die Aufrechterhaltung der Streitfront.

Wenn dann noch ein betrugsbeschuldigter Nachbar hinzukommt… Ich konnte den Schilderungen jetzt nicht entnehmen, dass von dem Schornstein tatsächlich eine objektive Beeinträchtigung ausgeht. Wenn dem so ist, muss man sich mit dem Nachbarn doch nicht in die Wolle kriegen.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass der Grund für Streitigkeiten in aller Regelmäßigkeit nicht bei einer streitbeteiligten Partei allein zu finden ist. Daher empfehle ich im Sinne eines puren Eigeninteresses die kritische Hinterfragung auch der eigenen Person, um eine mögliche außergerichtliche Klärung nicht von vornherein auszuschließen (Bitte nicht als Vorwurf verstehen! Ist nicht als solcher gemeint, denn dazu kenne ich diesen Fall zu wenig).

Lieben Gruß
Martin

Hallo Martin,

viellen Dank für Deine Hilfe.
Ich habe die Firma 4 mal zu nachbessern und gebeten Sie kamen 4 mal her bis sie das Dach an eine Stelle Dich bekommen konnten.
Aber das DAch ist 15 x 7 Meter und dadurch das sie kein Nageldichtband genommen haben wenn es stark regnet und windet bekommen wir fast alle Balken von der Obere Seite feucht bis Naß.
Dann aber immer wenn das Dach Naß war und der Gutachter benachrichtigt wurde ist er erst 2 bis 3 Monaten später her gekommen so das alles wieder so zimlich trocken war und er nichts feststellen konnte.
An eine Stelle wo das Wasser tropfte hat man unterhalb der Sollarzellen und Dachziegeln 2 kaputte Dachziegeln gfunden die von der Sollarfirma erst kaput und dann mit Zilicon wieder beklebt waren.
Ab da haben dann einfach die Firmen den Schuld von sich abgewimmelt und nichts mehr gemacht.
Beim Nachbar genau so hat er gesagt bitte lass uns hier auf dem alten Grundmauern mit 80 cm. abstand zu Euch bauen und und sonst hat das für Euch gar keine Nachteile. Was kam? Über die hälfte von unser Garten hat keine Sonne mehr und hat gesagt er braucht kein Kamin da er Erwärme benützen möcht und alles war Lüge!
Erdwärme hat er nicht aber dafür Kamin und Heizt wie Weltmeister. Wir können immer solange lüften bis sie Ihr Kamin wieder an machen. Die Rechtanwältin hat den ersten Termin mit dem Gutachter gemacht und als ich gesagt habe er braucht doch Gerüßt sagte Sie nein Gutachter kennen sich aus und er wird von innen genug sehen! Er kam und ging das erste mal kassierte 1500€ und sagte melden sie sich wenn ein Gerüßt da ist ich kann ohne Gerüßt nichts machen.
Das ist ein Teil von der Geschichte und ich kann 2 Stunden noch drüber erzählen was alles schief gelaufen ist zb. Die Sollar Firma wurde 1,5 Jahre lang von uns telefonisch und schriftlich drum gebeten die Dokumentation und eine Zählersteckklemme anzubringen damit wir für den Strom den wir einspeisen Geld erhalten! Erst nach dem der Gutachter gekommen ist und das dennen geschrieben hat sind Sie nach ein und halb Jar vorbei gekommen und das in Ordnung gebracht. Anschließen wurde das Gerät erst von der Stadtwerke angenommen und wir erhilten zum erstenmal Geld.
Nun denke ich das ist ein Teil von meinem Geduld und Ihre Meinung nach zu Streitigkeiten gehören zwei Personen. Falls das nicht reicht habe ich Mails und kann alles zeigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ali Hashemi

Hallo
Sie habe ein sehr verzwicktes Problem.
Ich kann Ihnen nur eine Einschätzung meiner Rechtsauffassung geben. Dies ist keine Rechtsberatung, da ich das nicht machen darf.

  1. Auch wenn der Dachdecker pleite ist, haben Sie Anspruch auf Ausgleich einiger Kosten durch seine zu dem Zeitpunkt der Ausführung abgeschlossene Versicherung. Ich hoffe er hatte eine.
    Kosten Wie die verspätete Einspeisevergütung, eventuell verringerte Vergütung über 20 Jahre und das auf und Abbauen der Photovoltaikanlage. Im Prinziep alle Kosten, die nicht unmittelbar den Schaden sondern das drumherum entsprechen.
    Haben Sie den Dachdecker in Verzug gesetzt?
    Ihn eine Letzte Frist zur Ausbesserung gegeben?
    In diesem Schreiben angekündigt, dass der Auftrag bei fruchtlosen Ablauf dann entzogen wird?
    Ihm den Auftrag nach Fristablauf entzogen?
    Wenn nicht, machen Sie das unbedingt bei dem Insolvenzverwalter.
    Diese Schreiben müssen an die Dachdeckerfirma adressiert sein. Mit Deckblatt an den Insolvenzverwalter.
    Setzen Sie eine Frist von 2 Wochen.
    Erkundigen Sie sich beim Insolvenzverwalter, welche Versicherung für Haftpflichtschäden des Dachdeckerbetriebes zuständig ist.
    Da die sicherlich nicht zahlen wollen, Rechtsanwalt einschalten.
    Dass Ihre Rechtsanwältin nicht schwindelfrei ist ist vollkommen unerheblich. Auch wenn Sie auf das Dach gehen könnte hat sie von der Technik keine Ahnung. Sie muss nur das Gutachten auswerten können.
    Hat sie dafür gesorgt, dass der Auftrag entzogen wird? Hat Sie versucht an die Haftpflichtversicherung heranzutreten? Hat sie versucht aus einen VOB Vertrag einen BGB Vertrag zu machen. (Bei Privatpersonen ist fast jeder VOB Vertrag leicht anfechtbar)?
    Wenn nicht, bin ich der Meinung, dass diese Frau weder vom Bau noch vom Baurecht irgend etwas versteht.

Dann würde ich mir einen Rechtsanwalt suchen, der Gutachten auseinandernehmen kann. Diese dem Richter so erklärt, das auch er es versteht (Sendung mit der Maus)

Gruß Andreas

Sehr geehrter Herr Böcker,

ich glaube niemad außer Ihnen hat uns so geholfen.
Wir bedanken uns recht Herzlich und so bald wir was neheres erfahren werde ich Sie informiered.
Sie haben Recht die Frau hat nichts unternommen und ich such nach einem Rechtsanwalt der gegen sie vor geht. Die Dame hat uns richtig Probleme bereitet da sie wie Sie fest gestellt haben keine Ahnung vom Bau und sonstiges hat.

Mit freundlichen Grüßen
Ali Hashemi

Hallo lieber Ratsuchender,
bitte entschuldige die späte Antwort, ich gehe nicht mehr so oft in dieses Portal, da man hier sehr viel Müll und Werbung erhält.
Was ich hier lese ist schon sehr bedenklich, ich traue mich kaum euch einen Rat zu geben, insbesondere wegen der Komplexilität und der fehlenden Kenntniss vor Ort.Dennoch versuche ich es einmal:
1.)Für das Wetter können die Handwerker leider nichts, das ist höhere Gewalt. Dennoch stellt sich mir die Frage, wer denn die Arbeiten geplant hat (insbesondere den zeitlichen Ablauf) und ob es einen schriftlichen Plan (z.B. einen Ablaufplan) gibt. War dieser allen am Bau Beteiligten bekannt?
Gibt es einen Bauleiter, wer hat die Arbeiten auf der Baustelle koordiniert (der könnte als verantwortliche Person haftbar sein)?
Es scheint, als dass der Dachdecker einen Fehler gemacht hat (Undichtigkeit), wurden die Arbeiten des Dachdeckers offiziell abgenommen? Wenn ja, von wem? Das hätte haftungsrechtliche Konsequenzen.
Ein weiteres Problem scheint darin zu liegen, dass tatsächlich nicht klar ist, wer für die Undichtigkeit verantwortlich ist. Normalerweise müsste der Dachdecker Durchgangsziegel eingebaut haben, wo die Photovolteik-Installateure problemlos durchgehen könnten. Es schein allerdings so, als dass die Photovolteik-Firma den Mangel erstellt hat, warum sonst sollten die das Dach reparieren (also liegt meines Erachtens mit der Reparatur ein Schuldeingeständnis vor). Des Weiteren scheint mir die Firma für die fehlenden Einnahmen aufgrund des verspäteten Stromverkaufs verantwortlich. Das mit dem Gutachter ist dumm gelaufen, aber wenn das Gutachten vorliegt ist der Punkt ja erledigt. Die gesamten Kosten des Gutachtens muss üblicherweise meines Erachtens der Verursacher des Mangels tragen (die Photovolteik-Firma?).
Das wäre für euch günstig, denn wenn der Dachdecker insolvent ist, ist bei dem nichts zu holen…
Insofern beilbt euch offensichtlich nichts anderes Übrig das Dach durch einen anderen Dachdecker herrichten und abdichten zu lassen, sonst könnt ihr innen nicht weitermachen.
Letztlich mein Rat: auch wenn ihr keine Rechtsschutzversicherung mehr habt, sucht euch einen Anwalt, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Wenn ihr den Prozess gewinnt muss eh der Verleirer die Kosten übernehmen. Dieser Anwalt kann euch auch bei dem Problem der Baugenehmigung helfen. Mir schein die Geschichte mit dem Schornstein allerdings sehr schwierig zu sein, auch schon deshalb bitte einen Fachanwalt für Baurecht aufsuchen.
Ich hoffe euch mit dieser Antwort geholfen zu haben,
liebe Grüße