Sehr geehrter Anwalt meine Patentante ohne eigene

Sehr geehrter Damen und Herren,

meine Patentante ohne eigene Kinder, hat mir per handgeschrieben Testament eine Eigentumswohnung wert ca.200,000 € als Vermächtnis vermacht, das barvermögen beläuft sich auf ca 80.000 € es gibt noch weitere Nichten und Neffen die einen Pflichtteilanspruch gelten machen wollen.

Jetzt meine frage, ist in meinem Fall von einer Erbschaft Einsetzung auszugehen ? ( Vermutungsegel ) oder habe ich nur das Vermächtnis!

mfg

Hallo,
ein Pflichteil kann nur von eigenen und adoptierten Kindern beansprucht werden.Neffen und Nichten sind nicht pflichtteilberechtigt.Wenn also keine Kinder vorhanden sind,oder die Eltern der Tante noch leben(die wären auch pflichteilberechtigt)dann gehört das Geld dir alleine!

Liebe Grüsse

Zu kompliziert keine Ahnung

Ganz Lieben Dank für die Info :smile:

Liebe Grüsse zurück

Ganz Lieben Dank für die Info :smile:

Liebe Grüsse zurück

Gerne geschehen!

Wichtig ist der genaue Wortlaut des testamentes. Aber, da die Tante keinerlei weitere Erbberechtigte hinterläßt und nur du als Alleinerbe im Testament genannt bist sehe ich das Erbe und nicht als Vermächtnis.

Im Erbfalle haben Neffen, Nichten und Geschwister keinerlei Pflichtteilsanspruch gegen den Erben nach § 2303 BGB.

Wünsche gute Zeit und lasse dich nicht ins Boxhorn jagen.
noch Fragen ? gerne !

Danke für deine Antwort das mit mit dem § 2303 war sehr interessant :smile:

der Wortlaut im Testament ist ein Vermächtnis weil es meine Patentante war ich habe also den größten Anteil des Erbe über das Vermächtnis Eigentums Wohnung ca 200.000 €

was passiert jetzt mit dem Barvermögen ,Schmuck. usw ca.80,000 €

Mit mir sind da noch 4 Neffen stehen aber nicht im Testament alle die im Testament standen sind verstorben. außer mir ich bin im Testament namentlich genannt.

kann ich jetzt von einer erbeinsetzung ausgehen oder wird bei mir die Vermutungsegel angenommen?

Gruß

Wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles die im Testament genannten Begünstigten nicht mehr am Leben sind und kein Ersatzbegünstigterim Testament genannt ist, so ist der Vermächtnisnehmer von der Verpflichtung frei. § 2160 BGB

Die Nichten und Neffen sind nicht begünstigt, wenn diese nicht im Testament namentlich genannt sind.
LG

das weiß ich leider nicht