mal ein tatsächlich sehr hypothetischer Fall: Man stelle sich vor jemand wäre mit einem winzigen Detail in einem Paragraphen (bspw. §35a EStG) inhaltlich unzufrieden, der bspw. Barzahlungen ignoriert und nur Überweisungen zulässt.
Nun sei dieser Paragraph eindeutig und auch nicht wirklich mit Spielraum versehen, aber nach dem Rechtsempfinden eines Betroffenen trotzdem falsch.
Wie wäre denn (abgesehen vom Ausrufen einer neuen Partei, Gewinn der absoluten Mehrheit und Änderung des Paragraphen) ein möglicher Rechtsweg, um diese Passage gerichtlich überprüfen zu lassen?
mal ein tatsächlich sehr hypothetischer Fall: Man stelle sich
vor jemand wäre mit einem winzigen Detail in einem Paragraphen
(bspw. §35a EStG) inhaltlich unzufrieden, der bspw.
Barzahlungen ignoriert und nur Überweisungen zulässt.
Nun sei dieser Paragraph eindeutig und auch nicht wirklich mit
Spielraum versehen, aber nach dem Rechtsempfinden eines
Betroffenen trotzdem falsch.
Es gibt rechtlich auf Gesetzesebene nicht „falsch“. Es gibt nur verfassungsgemäß oder verfassungswidrig.
Findet man das Gesetz einfach „doof“, so ist das als Folge einer politischen Entscheidung hinzunehmen. Man kann sich dann ja im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung dafür stark machen, es zu ändern.
Wie wäre denn (abgesehen vom Ausrufen einer neuen Partei,
Gewinn der absoluten Mehrheit und Änderung des Paragraphen)
Genau das wäre auch ein Weg.
ein möglicher Rechtsweg, um diese Passage gerichtlich
überprüfen zu lassen?
Nur der Gang vor das BVerfG. Das würde aber scheitern an a) der Rechtswegerschöpfung (man kann nur in ganz ausnahmsweisen Fällen, die hier nicht vorliegen, direkt gegen ein Gesetz klagen, andernfalls muss man erst gegen den behördlichen Bescheid vorgehen) und b) der Tatsache, dass das BVerfG nur dann das Gesetz kippen würde, wenn es verfassungswidrig wäre. Das ist hier wohl nicht ersichtlich.