eine Person steht im Halteverbot. Als sie zum Wagen kommt steht bereits die Ordnungsbehörde vor Ort und weisst die Person drauf hin das ein Abschleppwagen bestellt wurde.
Da die Person aber nun weg fährt zählt es als Leerfahrt.
Nun kommt der Bescheid. Hier wird für eine Leerfahrt 125 Euro berechnet !!!. Das ist doch Wucher und bestimmt nicht ein normaler Kostenbescheid.
Kann man dagegen vorgehen ? Gibt es vergleichbare Kostenbescheide oder Richtlinien ? Oder können die Abschleppunternehmen hier einfach jede x-beliebige Summe ansetzen ?
Mir ist das das auch mal passiert, der Abschleppwagen war sogar schon in Sichtweite, wurde aber durch ein ausparkendes Auto, das sich dann in der Straße „verkeilt“ hat, aufgehalten. Der Ordnungshüter wollte mich um jeden Preis am Platz festhalten weil, wie er sich verplappert hat, ich sonst nicht für die Anfahrt aufkommen müsse.
Ich hab mich unter seinem lautstarken Protest ins Auto gesetzt und bin losgefahren. Außer dem Ticket fürs Falschparken kam nix.
Wenn der Abschlepper nicht schon neben meinem Auto steht, würde ich so ohne weiteres eine „Leerfahrt“, auch nicht akzeptieren, schon gar nicht in dieser Höhe. Wer und wie sollte beweisen können, dass nicht noch 3 Aufträge zuvor abzuarbeiten sind, bevor mein Fzg an der Reihe gewesen wäre.
Müsste man die Leerfahrt auch bezahlen wenn man niemanden behindert hat, bzw. schon behindert, aber das Problem wurde gelöst OHNE das man das Fahrzeug entfernt hat ? Oder reicht alleine aus das man falsch parkt ?
Normal wird man ja nur abgeschleppt wenn irgendjemand bei irgendwas behindert wird.
Nein. Z. B. von der oben verlinkten Kotz-Seite:
Trotz einer derart konkreten Zuordnung eines Abschleppfahrzeugs zu einem abzuschleppenden Fahrzeug können Kosten für eine Leerfahrt jedoch ausnahmsweise dann nicht erhoben werden, wenn das Abschleppfahrzeug ohne Einbußen für eine effektive Aufgabenerfüllung auf Kosten eines anderen Pflichtigen unmittelbar anderweitig eingesetzt werden kann.