Sehr hohe Miet- und Nebenkostenerhöhung

Hallo, Ihr Wissenden!

Also, folgende Situation:

Eine WG, bestehend aus Personen A,B,C,D. Diese zahlen Grundmiete 700€ und Nebenkosten 140€.

Mieter A wohnt am längsten da (seit 1,5 Jahren); keiner der derzeitigen Mieter hat einen „richtigen“ Mietvertrag, sondern nur einen Zettel, auf dem steht: „Mieter A (B,C,D) wohnt (Adresse) mit (Mieter A, B, C, D)“ inkl. Unterschriften. Keine Angaben zu Miethöhe etc.

Mieterin B braucht aber einen „richtigen“ Mietvertrag, welchen sie vom Verwalter V ausgehändigt bekommt.

In diesem Mietvertrag steht plötzlich eine Grundmiete von 890€ und Nebenkosten von 290€. Diese Erhöhung wurde nirgends angekündigt, sie steht einfach im verlangten („richtigen“) Mietvertrag, welcher von keinem der Mieter bis dato unterzeichnet wurde.

Daraufhin beschließen B,C und D, zu kündigen und auszuziehen. Mieter A möchte aber gerne dort bleiben, nur eben zu den „alten“, günstigeren Konditionen.

Folgende Fragen:
Darf der Vermieter einfach so die Miete erhöhen? (Es wurden keinerlei Veränderungen/Reparaturen/Renovierungen seitens des Vermieters unternommen und sind auch nicht geplant)
Ist diese (nicht wirklich ausgesprochene) Erhöhung ernstzunehmen?
Lohnt es sich für A, beispielsweise beim Mieterschutzbund/Verbraucherzentrale/Anwalt nach Hilfe zu suchen?

Vielen Dank für eventuelle Vorschläge zur Lösung dieses Problems!

Grundmiete 700€ und Nebenkosten 140€.
Mieter A wohnt am längsten da (seit 1,5 Jahren); keiner der
Mieterin B braucht aber einen „richtigen“ Mietvertrag, welchen
sie vom Verwalter V ausgehändigt bekommt.
In diesem Mietvertrag steht plötzlich eine Grundmiete von 890€
und Nebenkosten von 290€.
Daraufhin beschließen B,C und D, zu kündigen und auszuziehen.
Mieter A möchte aber gerne dort bleiben, nur eben zu den
„alten“, günstigeren Konditionen.

Hallo Smiri,
die Miete muss sich am örtlichen Mietspiegel orientieren. Sie darf um höchsten 10% angehoben werden. Die Nebenkosten dürfen auch nicht beliebig steigen. Betriebskostenrechnungen vom Energieversorger sollten eingesehen werden.
Alle Angaben ohne Gewähr, aber mit Erfolg
Spencer

Hallo,

die Miete darf innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 % erhöht werden, wenn die Mieterhöhung innerhalb des Mietspiegels oder der ortsüblichen Miete liegt. Zwischen zwei Mieterhöhungen muss mindestens ein Jahr vergangen sein, bevor erneut ein Mieterhöhungsersuchen an den Mieter abgeht. z.B. letzte Mieterhöhung am 01.01.2005. Dann darf vor dem 01.01.2006 dem Mieter kein Ersuchen auf Mieterhöhung zugehen.

Die Erhöhung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung richtet sich nach den monatlichen Kosten, die anhand einer Jahresabrechnung festgestellt werden können. ( Jahreskosten / 12 = monatlich Vorauszahlung)

Grüsse Günter

Eine WG, bestehend aus Personen A,B,C,D. Diese zahlen
Grundmiete 700€ und Nebenkosten 140€.

Mieter A wohnt am längsten da (seit 1,5 Jahren); keiner der
derzeitigen Mieter hat einen „richtigen“ Mietvertrag, sondern
nur einen Zettel, auf dem steht: „Mieter A (B,C,D) wohnt
(Adresse) mit (Mieter A, B, C, D)“ inkl. Unterschriften. Keine
Angaben zu Miethöhe etc.

Mieterin B braucht aber einen „richtigen“ Mietvertrag, welchen
sie vom Verwalter V ausgehändigt bekommt.

In diesem Mietvertrag steht plötzlich eine Grundmiete von 890€
und Nebenkosten von 290€. Diese Erhöhung wurde nirgends
angekündigt, sie steht einfach im verlangten („richtigen“)
Mietvertrag, welcher von keinem der Mieter bis dato
unterzeichnet wurde.

Daraufhin beschließen B,C und D, zu kündigen und auszuziehen.
Mieter A möchte aber gerne dort bleiben, nur eben zu den
„alten“, günstigeren Konditionen.

Folgende Fragen:
Darf der Vermieter einfach so die Miete erhöhen? (Es wurden
keinerlei Veränderungen/Reparaturen/Renovierungen seitens des
Vermieters unternommen und sind auch nicht geplant)
Ist diese (nicht wirklich ausgesprochene) Erhöhung
ernstzunehmen?
Lohnt es sich für A, beispielsweise beim
Mieterschutzbund/Verbraucherzentrale/Anwalt nach Hilfe zu
suchen?

Vielen Dank für eventuelle Vorschläge zur Lösung dieses
Problems!