'sehr hohe monatliche Belastungen'?

Hi all!
Gerade habe ich ein Schreiben vom Bayerischen Rundfunk bekommen. Ich zitiere: „Die Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse hat ergeben, dass Ihrem Einkommen sehr hohe monatliche Belastungen gegenüberstehen. Weitere Tatsachen, die belegen, wie Sie mit dem verbleibenden Betrag auskommen, haben Sie nicht vorgetragen. Insofern lehnen wir Ihren Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung ab.“
Jetzt frage ich mich natürlich, wie ich Rundfunkgebühren bezahlen soll, wenn ich schon „sehr hohe monatliche Belastungen“ habe, die durch mein Einkommen nicht gedeckt werden. (viele Fragezeichen)
Danke für eure Ratschläge!
Franz

Hallo Franz,

Hi all!
Gerade habe ich ein Schreiben vom Bayerischen Rundfunk
bekommen. Ich zitiere: "Die Prüfung Ihrer wirtschaftlichen
Verhältnisse hat ergeben, dass Ihrem Einkommen sehr hohe
monatliche Belastungen gegenüberstehen.

Was geht das den BR an? Wieso hast du den angeschrieben?

Weitere Tatsachen, die

belegen, wie Sie mit dem verbleibenden Betrag auskommen, haben
Sie nicht vorgetragen.

Das geht die ebenfalls auch gar nichts an. Und wenn du sonntags vor der Kirche bettelst hat den BR das gar nicht zu interessieren.

Insofern lehnen wir Ihren Antrag auf

Rundfunkgebührenbefreiung ab."

Klar, würde ich an deren Stelle auch. Machen die gerne so.

Jetzt frage ich mich natürlich, wie ich Rundfunkgebühren
bezahlen soll, wenn ich schon „sehr hohe monatliche
Belastungen“ habe, die durch mein Einkommen nicht gedeckt
werden. (viele Fragezeichen)

Ob du einen Anspruch auf Befreiung hast kannst du in der „Verordnung über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht“ nachlesen. Dazu hättest du den BR nicht anschreiben müssen, nachlesen kannst du es hier: http://ftp.rundfunkgebuehrenzahler.de/Befreiung_RGeb…
bzw. hilft auch das Sozialamt bei Fragen bzw. dem entsprechenden Antrag weiter.

Falls dein Einkommen nicht unter 287 € (bei Alleinstehenden ohne Kinder in Bayern) liegt hast du keinen Anspruch auf Befreiung.

Liebe Grüße
Timid

Hallo

Ist das ernst gemeint?
Meines Wissens nach entscheidet das Sozialamt, oder ist das in Bayern anders (wäre möglich)?
Nur Nicht-Privatpersonen (z.B. gemeinnützige Einrichtungen) müssen sich direkt an die Rundfunkanstalten wenden…

Gruß, DW.

Sozialamt

Hallo

Ist das ernst gemeint?
Meines Wissens nach entscheidet das Sozialamt, oder ist das in
Bayern anders (wäre möglich)?

Die Bayern müssen ihre Unterlagen beim Sozialamt abgeben. Von dort gehen sie zum Bayerischen Rundfunk.

Einkommensgrenze

Hi Timid!

Danke für den Link, der ist wirklich nützlich! Als Mieter habe ich eine Einkommensgrenze von 800 €, bis zu der ich verdienen darf.

Was geht das den BR an? Wieso hast du den angeschrieben?

Beim Sozialamt habe ich die Unterlagen abgegeben, die dann an den BR weitergeleitet wurden.

Das geht die ebenfalls auch gar nichts an. Und wenn du
sonntags vor der Kirche bettelst hat den BR das gar nicht zu
interessieren.

Mein verfügbares Einkommen beträgt jetzt 650 €. Für Miete, Stom, Telefon, Internet, Lebensmittel und Bausparvertrag gebe ich zwischen 600 und 650 € aus. Wovon soll ich noch die GEZ bezahlen?
Der Schlußsatz vom BR lautet: „Weder der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht noch ein möglicher Widerspruch entbinden von der Verpflichtung, den Zahlungsaufforderungen der GEZ in Köln nachzukommen (§ 80 Verwaltungsgerichtsordnung).“

Klar, würde ich an deren Stelle auch. Machen die gerne so.

„Verordnung über die Voraussetzungen für die Befreiung von der
Rundfunkgebührenpflicht“ nachlesen. Dazu hättest du den BR
nicht anschreiben müssen, nachlesen kannst du es hier:
http://ftp.rundfunkgebuehrenzahler.de/Befreiung_RGeb…
bzw. hilft auch das Sozialamt bei Fragen bzw. dem
entsprechenden Antrag weiter.

Die vom Sozialamt legen einen auch schön aufs Kreuz. Erst am letzten Tag, bevor die Befreiung abläuft, bekommt man dort einen Termin. Der BR lehnt dann die Befreiung ab, und am nächsten Tag muss man wieder Gebühren zahlen.

Das Sozialamt wird dir doch gesagt haben, ob du Anspruch auf eine Befreiung hast, oder?

Wenn du das nicht hast verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum der Antrag überhaupt zum BR weitergeleitet wurde.

Wenn du Anspruch hast versteh ich nicht, wieso der BR was anderes behauptet. Anhand des Links (anderes Posting von mir) kannst du ja selbst überprüfen ob du Anspruch hast. Hast du oder nicht?

Timid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn du Anspruch hast versteh ich nicht, wieso der BR was
anderes behauptet. Anhand des Links (anderes Posting von mir)
kannst du ja selbst überprüfen ob du Anspruch hast. Hast du
oder nicht?

Hi Timid!
Die machen hier in der Ablehnung ein Geschwafel über Glaubhaftmachung und dass die den Sachverhalt gedanklich nachvollziehen wollen. Zitat: „Danach ist es nicht plausibel, wenn jemand angibt, er bestreite seinen Lebensunterhalt aus finanziellen Mitteln, die unter dem Sozialhilferegelsatz liegen.“ Was kann ich dafür, wenn ich nicht so verschwenderisch lebe und täglich nur die billigen Kartoffeln esse und nicht in Designerklamotten herumlaufe?

Hi
Sehr hohe belastungen können ja nicht ausschließen das du einen hohen verdienst hast,meine belastungen liegen häufig auch höher wie mein Einkommen ,ich muß aber auch GEZ bezahlen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Klaus,
meine monatlichen Belastungen liegen zwischen 600 und 650 €. Nach der Statistik sind solche Ausgaben als niedrig anzusehen.
Grüße
Franz

Sehr hohe belastungen können ja nicht ausschließen das du
einen hohen verdienst hast,meine belastungen liegen häufig
auch höher wie mein Einkommen ,ich muß aber auch GEZ bezahlen.

Hi all!
Gerade habe ich ein Schreiben vom Bayerischen Rundfunk
bekommen. Ich zitiere: „Die Prüfung Ihrer wirtschaftlichen
Verhältnisse hat ergeben, dass Ihrem Einkommen sehr hohe
monatliche Belastungen gegenüberstehen. Weitere Tatsachen, die
belegen, wie Sie mit dem verbleibenden Betrag auskommen, haben
Sie nicht vorgetragen. Insofern lehnen wir Ihren Antrag auf
Rundfunkgebührenbefreiung ab.“
Jetzt frage ich mich natürlich, wie ich Rundfunkgebühren
bezahlen soll, wenn ich schon „sehr hohe monatliche
Belastungen“ habe, die durch mein Einkommen nicht gedeckt
werden. (viele Fragezeichen)
Danke für eure Ratschläge!
Franz

Immer das gleiche mit der lieben GEZ!!
Hallo Franz,

einer Freundin, ebenfalls Studentin wie ich, erging es ähnlich. Auch sie beantragte eine Befreiung von den GEZ-Gebühren und begründete dies mit ihrem doch sehr geringen Einkommen und den notwendigen Ausgaben.

Die Antwort war echt super: „Mit so wenig Geld kann kein Mensch leben, daher kann an ihren Angaben was nicht stimmen und die Befreiung wird abgelehnt!“ Ist doch nett, oder? War ein ewiges Theater, bis die eingesehen haben, dass ein Mensch wirklich mit so wenig Geld auskommen aknn (wenn’s nicht anders geht).

Grüße und gaaaaaaaaaaaaaaaanz viel Geduld mit der GEZ, Nina

Danke für Deinen Beistand!!
Hallo Nina!
Morgen kommt wahrscheinlich die Rechnung von der GEZ, die ich laut Verordnung bezahlen müsste, aber wie? Mein Girokonto darf ich nicht überziehen. Betteln in Nürnberg ist verboten. Eine Fangemeinde, wie sie Daniel Küblböck hat, habe ich leider nicht. Zumindest bekomme ich abgelaufene Lebensmittel, die ich im Supermarkt finde, geschenkt.
Grüße
Franz

brutto oder netto?

http://ftp.rundfunkgebuehrenzahler.de/Befreiung_RGeb…
bzw. hilft auch das Sozialamt bei Fragen bzw. dem
entsprechenden Antrag weiter.

Hi Timid!
Jetzt muss ich doch mal nachfragen, ob die angegebenen Einkommen brutto oder netto gemeint sind. Das Sozialamt weicht meinen Fragen leider immer wieder aus.
Thanx
Franz

Hallo nochmal!

Also, erst mal zur brutto - netto Frage: Da meist nur Sozialhilfeempfänger (bzw. ALH oder Bafög) ein Einkommen haben, das gering genug ist und die ja auch keine Steuern etc. zahlen musst du vom Netto - Verdienst ausgehen.
Es kann allerdings auch sein, dass das in Bayern anders ist, glaube ich aber eher nicht.

Und dann: Ich frage mich immer noch, warum das Sozialamt den BR angeschrieben haben sollte, wenn du nicht befreiungsberechtigt wärst… hier liegt für mich ein Indiz, dass du im Recht bist. Da der ÖF im Allgemeinen nie gern seine Schäfchen ziehen lässt kann ich mir gut vorstellen, dass sie es abgewiesen, nach dem Motto: „Versuchen kann mans ja mal, vielleicht gibt er auf.“

Deswegen rate ich dir dringend, Widerspruch gegen den Bescheid (Ablehnung der Befreiung) einzulegen. Direkt beim BR, als Einschreiben (bestenfalls mit Rückschein, Kostenpunkt jedoch 4,50€ bei der DP). Ohne den Beleg von der Post kann der BR behaupten, er habe deinen Widerspruch nicht bekommen, in dem Fall kannst du jedoch immer noch zur Post gehen und dir den Auslieferungsbeleg geben lassen (der kostet dann auch einiges, ich schicke immer gleich Einschr. mit Rückschein, deswegen kenne ich die genauen Kosten nicht).

Bezieh dich dabei auf die von „Verordnung über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht“, rechne denen noch mal vor „Ich habe den und den Netto – Verdienst, nach Abzug von Miete habe ich das, das ist weniger als xxx (den in Bayern geltenden Mindestbetrag)“.

Du kannst auch den Widerspruch einlegen und denen genau vorrechnen, wie du über die Runden kommst aber das wird nichts bringen.

Wichtig ist, dass du ohne den Widerspruch zur Zahlung verpflichtet bist. Außerdem würde beim Widerspruch auch jeden Fall mitteilen, dass du im Zweifelsfall deine Geräte abschaffen musst, da du dir die zusätzliche monatliche Belastung nicht leisten kannst.

Ich habe dir auch noch eine Email geschickt, ich bitte dich, auch diese zu beachten.

Liebe Grüße
Timid

Widerspruch!!! Fax
Hi Timid!

Es kann allerdings auch sein, dass das in Bayern anders ist,
glaube ich aber eher nicht.

In Bayern gehen die Uhren anders. Als ich das letzte Mal umgezogen bin und vergaß, meine neue Anschrift mitzuteilen, musste ich ein ganzes Jahr Gebühren nachzahlen. Dabei hätte die GEZ nur ins Telefonbuch schauen müssen, um meine Adresse zu erfahren.

Deswegen rate ich dir dringend, Widerspruch gegen den Bescheid
(Ablehnung der Befreiung) einzulegen. Direkt beim BR, als
Einschreiben (bestenfalls mit Rückschein, Kostenpunkt jedoch
4,50€ bei der DP). Ohne den Beleg von der Post kann der BR
behaupten, er habe deinen Widerspruch nicht bekommen, in dem

Alle Einsprüche schicke ich per Fax. Das ist sehr bequem und kostet fast nichts. Außerdem ist jedes Fax auf dem Einzelverbindungsnachweis ersichtlich.
Thanx so far!
Franz