Sehr kurze Grünphasen - 2 Fragen

Hallo,

mir fallen immer wieder Fußgängerampeln mit einer sehr kurzen Grünphase auf. Da wird es obwohl man bei rot dasteht und pünktlich bei Grünwerden losläuft noch während der Überquerung wieder rot.

  1. Frage: Wer plant so einen Blödsinn? Selbst mit Kinderwagen gelangt man nicht bei grün komplett drüber und ist garantiert schneller als eine alte Omi.

  2. Frage: Mir sagte man mal die Polizei sieht nicht gerne wenn man bei rot noch auf der Straße ist und bestraft auch ganz gerne mal. Unter welchen Voraussetzungen ist das so und gilt das auch wenn man doch bei grün los gelaufen ist?

Grüße
Jessica

Hallo Jessica,

mir fallen immer wieder Fußgängerampeln mit einer sehr kurzen
Grünphase auf. Da wird es obwohl man bei rot dasteht und
pünktlich bei Grünwerden losläuft noch während der Überquerung
wieder rot.

  1. Frage: Wer plant so einen Blödsinn? Selbst mit Kinderwagen
    gelangt man nicht bei grün komplett drüber und ist garantiert
    schneller als eine alte Omi.

Das ist absolut im zulässigen Bereich. Bei Fußgängerampeln gibt es nun einmal in aller Regel kein extra Signal, um die Räumzeit zu signalisieren. Nur weil es während der Überquerung rot wird, besteht noch lange keine Gefahr. Die Zeit, bis ein die Fußgängerfurt kreuzender Verkehrsstrom freigegeben wird, ist immer so eingestellt, dass auch der langsamste Fußgänger (rund 4 km/h) noch rechtzeitig drüben ankommt, wenn er genau beim Rotwerden erst losgelaufen ist. Bei großen Kreuzungen kann es doch mit dem Auto auch passieren, dass du die Kreuzung erst überquert hast, wenn schon rot ist, nur merkst du davon nichts, weil die Ampel hier schon vor der Kreuzung steht und nicht, wie bei den Fußgängern, dahinter.

  1. Frage: Mir sagte man mal die Polizei sieht nicht gerne wenn
    man bei rot noch auf der Straße ist und bestraft auch ganz
    gerne mal. Unter welchen Voraussetzungen ist das so und gilt
    das auch wenn man doch bei grün los gelaufen ist?

Nein, das gilt mit Sicherheit nur, wenn man bei rot losgelaufen ist, selbst bei Rotläufern und -fahrern habe ich meinen Lebtag noch nie gesehen, dass auch nur einer von denen bestraft wurde. Ordnungsamt und Polizei scheinen sich wohl lieber um Falschparker und Konsorten zu kümmern, anstatt erstmal die wirklich gefährdenden Verstöße ins Auge zu fassen.

MfG,
Marius

Nein, das gilt mit Sicherheit nur, wenn man bei rot
losgelaufen ist, selbst bei Rotläufern und -fahrern habe ich
meinen Lebtag noch nie gesehen, dass auch nur einer von denen
bestraft wurde. Ordnungsamt und Polizei scheinen sich wohl
lieber um Falschparker und Konsorten zu kümmern, anstatt
erstmal die wirklich gefährdenden Verstöße ins Auge zu fassen.

BlaBla
http://www.kostenlose-urteile.de/topten.rote_ampel.htm

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Hallo

Keines der verlinkten Urteile wiederspricht der oben getätigten Aussage.

MfG Frank

BlaBla
http://www.kostenlose-urteile.de/topten.rote_ampel.htm

Hallo Lutz.

Erkläre mir doch bitte was die von Dir verlinkten Urteile mit der Frage oder der Antwort von Otsegolectric zu tun haben?

BlaBla?

Doch, doch…
„…selbst bei RotLÄUFERN und -fahrern habe ich meinen Lebtag noch nie gesehen, dass auch nur einer von denen bestraft wurde.“

Doch, ist einem Kumpel neulich, an einer Kölner Fußgängerampel so ergangen! - Haha, der hat jetzt ´nen Punkt in Flensburg, ohne jemals einen Führerschein besessen zu haben…

Gruß Herr_Schulz

Doch, ist einem Kumpel neulich, an einer Kölner Fußgängerampel
so ergangen! - Haha, der hat jetzt ´nen Punkt in Flensburg,
ohne jemals einen Führerschein besessen zu haben…

Gruß Herr_Schulz

Aber sicher nicht als Fußgänger , wenn dann als Radfahrer.

Gruß Crack

  1. Frage: Mir sagte man mal die Polizei sieht nicht gerne wenn
    man bei rot noch auf der Straße ist und bestraft auch ganz
    gerne mal. Unter welchen Voraussetzungen ist das so und gilt
    das auch wenn man doch bei grün los gelaufen ist?

Naja, wenn du du noch einen Meter zu gehen hast und die Fußgängerampel springt auf Rot, dann wirst du ja wohl kaum wieder zurückgehen.

Im Übrigen kann das gar nicht bestraft werden, weil es so vorgesehen ist: „Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.“ (§ 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO).

Strafbar hat sich lediglich derjenige gemacht, der das mit den „zu Fuß Gehenden“ ins Gesetz gebracht hat.

Hi Crack,

er war definitiv zufuß unterwegs, da er überhaupt nicht in Köln wohnt. Zudem gab es wohl eine ziemlich hohe Strafe dafür. Ich meine es ging um „Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“. Werde ihn aber am WE nochmal fragen…

Gruß Herr_Schulz

Ich meine es ging um „Gefährlichen Eingriff in den
Straßenverkehr“. Werde ihn aber am WE nochmal fragen…

Gruß Herr_Schulz

Das würde die Sache erklären. Denn mir fällt aktuell überhaupt keine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ein für die ein Fußgänger Punkte bekommen könnte. Bei Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr ist das natürlich etwas Anderes, hier handelt es sich um eine Straftat und dann müsste es aber auch schon um etwas mehr gewesen sein als ein Rotlichtverstoß…

Gruß Crack