Hallo Jessica,
mir fallen immer wieder Fußgängerampeln mit einer sehr kurzen
Grünphase auf. Da wird es obwohl man bei rot dasteht und
pünktlich bei Grünwerden losläuft noch während der Überquerung
wieder rot.
- Frage: Wer plant so einen Blödsinn? Selbst mit Kinderwagen
gelangt man nicht bei grün komplett drüber und ist garantiert
schneller als eine alte Omi.
Das ist absolut im zulässigen Bereich. Bei Fußgängerampeln gibt es nun einmal in aller Regel kein extra Signal, um die Räumzeit zu signalisieren. Nur weil es während der Überquerung rot wird, besteht noch lange keine Gefahr. Die Zeit, bis ein die Fußgängerfurt kreuzender Verkehrsstrom freigegeben wird, ist immer so eingestellt, dass auch der langsamste Fußgänger (rund 4 km/h) noch rechtzeitig drüben ankommt, wenn er genau beim Rotwerden erst losgelaufen ist. Bei großen Kreuzungen kann es doch mit dem Auto auch passieren, dass du die Kreuzung erst überquert hast, wenn schon rot ist, nur merkst du davon nichts, weil die Ampel hier schon vor der Kreuzung steht und nicht, wie bei den Fußgängern, dahinter.
- Frage: Mir sagte man mal die Polizei sieht nicht gerne wenn
man bei rot noch auf der Straße ist und bestraft auch ganz
gerne mal. Unter welchen Voraussetzungen ist das so und gilt
das auch wenn man doch bei grün los gelaufen ist?
Nein, das gilt mit Sicherheit nur, wenn man bei rot losgelaufen ist, selbst bei Rotläufern und -fahrern habe ich meinen Lebtag noch nie gesehen, dass auch nur einer von denen bestraft wurde. Ordnungsamt und Polizei scheinen sich wohl lieber um Falschparker und Konsorten zu kümmern, anstatt erstmal die wirklich gefährdenden Verstöße ins Auge zu fassen.
MfG,
Marius