Sehr ungleiches Gehalt bei vergleichbarer Tätigkeit

Angenommen eine angestellte Person eines Großunternehmens bekommt rund 25% weniger Gehalt als der Durchschnitt des Teams, in welchem er arbeitet und in dem alle eine vergleichbare Leistung erbringen. Sagen wir, es handelt sich beispielsweise um einen Differenzbetrag von 20000 EUR brutto im Jahr: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die angestellte Person, um ein ähnliches Gehalt einzufordern?

Kommt hier das Entgelttransparenzgesetz zur Geltung? Ursprünglich wurde es konzipiert, um für mehr Klarheit bei ungleicher Vergütung von Frauen zu Männern zu sorgen. Angenommen die oben beschriebene ungleiche Vergütung trifft eine männliche Person, kann dennoch das EntgTranspG hier als Basis dienen?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) scheint mir hier nicht zur Anwendung zu kommen, solange nicht eine dort benannte konkrete Diskriminierung (Geschlecht, Herkunft etc.) vorliegt.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Servus,

in einem Großunternehmen fände ich es überraschend, wenn hier nicht drauf geachtet worden wäre, Stellenbeschreibungen zu verfassen, die die Differenzierung der Gehälter rechtfertigen.

Gibt es sowas denn nicht?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
also wenn der Differenzbetrag schon 20 000 im Jahr beträgt, dann wird offensichtlich nicht nach Tarif bezahlt.
Ich anstelle der genannten Person würde erst einmal gründlich reflektieren, ob ich denn wirklich das gleiche oder vergleichbares leiste und wie gut im Vergleich zu den anderen. Habe ich die gleiche Verantwortung zu tragen wie die anderen? Rollt mein Kopf genauso, wenn was schief läuft? Wenn ich dann alle Fragen positiv beantworten kann, dann ist es an mir, an höherer Stelle über meine Vergütung zu verhandeln.
Da braucht man sich dann keine Gedanken über etwaige Gesetze zu machen und solche auf gar keinen Fall im Gespäch erwähnen.
Wenn ich wirklich gut bin in meinem Job, wird jeder Vorgesetzte einen Teufel tun und mich entlassen, weil ich das Gleiche will wie die anderen, sondern es mir bezahlen.
Gruß

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Hallo nochmal und Dankeschön schon einmal für Eure Antworten, Aprilfisch und Paelzer. Doch, doch, das gibt es genau so, Stellenbeschreibungen gibt es nicht wirklich und die Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten sind gleichwertig. Bei einem Global Player in seiner Branche.

Ich vergaß noch zu erwähnen, dass es im Arbeitsvertrag eine sog. Geheimhaltungsklausel gibt, dass also über das Gehalt mit Kolleg*innen nicht gesprochen werden dürfe. Meine Recherchen haben allerdings ergeben, dass eine solche Klausel laut höherer Rechtsprechung bei Angestellten unwirksam ist (genaue Urteile müsste ich noch einmal heraussuchen).

Ja, ich habe auch zwei so Experten, die glauben, dass sie mindestens wie der Durchschnitt arbeiten. Der eine bekommt derzeit 120.000 Euro/Jahr, weil er in der Vergangenheit Glück und eine große Klappe gehabt hat und die Gehälter halt nicht mehr schrumpfen, auch wenn man sich als Idiot herausstellt und in den Maschinenraum weggelobt wurde. Der andere kann noch viel weniger, hat noch viel weniger gelernt, hält sich für ähnlich berufen wie Kandidat A und dürfte inzwischen so um die 70.000 Euro bekommen. Beiden ist gemein, dass sie sehr laut trommeln, aber nichts leisten. Und mit „nichts“ meine ich, dass sie im Grunde negative Arbeit erzeugen, weil andere dafür arbeiten müssen, damit bei denen nicht die größte Grütze passiert oder etwas liegen bleibt.

Daneben haben wir mindestens drei fleißige Lieschen, die mit unendlicher Erfahrung und Akribie ihren Kram erledigen, aber nicht auf den Putz hauen und jedem erzählen, wie toll sie sind. Bei zwei von denen schätze ich das Gehalt anhand von Indizien auf etwa 65.000 Euro.

Was ich damit sagen will: Selbst- und Fremdbild klaffen oft sehr, sehr weit auseinander und nur weil der Mitarbeiter meint (oder es tatsächlich so ist), dass er das gleiche (in Bezug auf Menge und Qualität) leistet wie die anderen, heißt das noch lange nicht, dass das a) so ist und b) so vom Arbeitgeber wahrgenommen wird.

Mal ganz davon abgesehen, dass es ja nicht nur um die Arbeit an sich geht, sondern um die Qualifikation, das Alter, die Seniorität, die Bedeutung für das Unternehmen usw. usf.

Das gilt unabhängig vom Geschlecht.

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Danke, C_Punkt, für Deinen Beitrag. Na, dann geht es hier eher um ein fleißigen Lieschen. :slight_smile: Aber selbst an deren Gehalt käme dies nicht heran. :wink: Aber es geht auch weniger um die exakte absolute Summe, sondern um die doch sehr abweichende Höhe des Gehaltes.

Ich rate mal: Es handelt sich um ein Unternehmen mit amerikanischem Führungsstil bzw im Eigentum eines US- Unternehmens.
Da hilft nur selbst in seinem eigenen Interesse tätig zu werden und zu fordern. Solche Firmen ignorieren unsere Arbeitsgesetze: nicht weil sie nicht gesetzestreu sein wollen sondern weil sie darauf warten auf die Einhaltung hingewiesen zu werden.
Von selbst geht garnichts, wer sich nicht auf die Hinterfüße stellt, bleibt im Schatten.
Für außertarifliche Führungspositionen finde ich das US System nicht einmal so verwerflich.
Udo Becker

Welches Gesetz sagt denn, dass man Menschen nur qua Position gleich bezahlen muss?

Nur, weil es in deutschen Unternehmen irgendwie üblicher ist, Menschen eher nach Alter mehr zu bezahlen und weniger nach Leistung, heißt das nicht, dass leistungsorientierte Bezahlung ein Exklusivrecht US-amerikanischer Unternehmen ist.

Natürlich nicht muss man Menschen nur nach Positionen gleich bezahlen. Dass es sich um ein US Unternehmen handeln könnte war meine Vermutung aufgrund meiner beruflichen Erfahrung.
Leistungsorientierte Bezahlung ist schon gar keine typische Eigenschaft von US Unternehmen. Gerade da muss man sich um sein Gehalt kümmern, leistungsstarke Mitarbeiter die sich nicht melden, sind willkommen.
Irgendwie reden wir aneinander vorbei. aber vielleicht hilft diese Diskussion dem Fragesteller doch weiter.
Udo

Woher weiss man dann, was die anderen bekomen? Und nochmal zum mitschreiben: Du sollst nicht nach irgendwelchen Gesetzen Ausschau halten, sondern dich gut verkaufen. Vielleicht haben wir hier in deiner Denkweise schon das Problem erkannt.
Gruß

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Ja, das wäre gut. Genauso, wie es gut wäre, wenn Du die Gesetze, die Du schlagwortartig anführst, mal im Originaltext anschautest.

Auf diese Weise kämst Du wahrscheinlich zu einer Grundlage, auf der aufbauend Du den Sachverhalt konkret beschreiben könntest.

Schöne Grüße

MM

Aber nochmal:

Wenn du anfängst Gesetze zu zitieren um damit deine Wünsche durchzusetzen, kannst du unter Umständen deine Karriere gegen die Wand fahren. Mitarbeiter, die gegen das Unternehmen arbeiten, und unter Umständen wird das genau so aufgefasst, finden sich schnell auf dem Abstellgleis wieder.

Es ist weiter oben angeraten worden dich selbst gut zu verkaufen und so eine Gehaltserhöhung zu erreichen (wobei das sicherlich nicht 20% auf einen Schlag sein werden), aber das ist allemal der sicherere Weg.

Ja, das ist sicherlich richtig. Selbst im öffentlichen Dienst fällt es auf, wenn jemand eine Änderung seiner Eingruppierung per Klage erzwingen möchte.

Es kann aber beim „Verkaufen“ schon helfen, wenn man die eigene Position genau kennt, auch wenn man nicht damit Hausieren geht.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

derartige Klauseln in Arbeutsverträgen

sind in den allermeisten Fällen das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Sie sind außer in eng begrenzten Ausnahmefällen rechtsunwirksam. Die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche ggü. dem AG gehört nicht zu diesen Ausnahmefällen.
Da es aber auch auf viele Einzelfallmerkmale ankommt, kann dies letztendlich nur ein Fachmensch für Arbeitsrecht vor Ort rechtssicher beurteilen, der/die alle notwendigen Unterlagen einsehen kann.
Auf dieser Grundlage kann dann dieser Fachmensch auch Vorschläge zum weiteren Vorgehen machen und dabei unterstützen.
So ein Fachmensch kostet zwar u.U. Geld (wenn man an notwendigen Dingen wie Rechtsschutz im Arbeitsrecht gespart hat), im Gegensatz zu anonymen Antwortenden in einem I-net-Forum haftet dieser Fachmensch aber auch für seine Aussagen und Handlungen.

Aufgrund der Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, daß dieser AG auch keinen Betriebsrat in seinem Unternehmen hat. Dieser hätte nämlich bei der festlegung von Vergütungsrichtlinien volle Mitbestimmung.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo,
Wo kann ich mich berwerben?

ja, das war so mein Gedanke

wir reden hier nicht über Tariflohn

Eben. Gut sein und sich gut verkaufen.

wie kommst du darauf? Gute Leute werden überall auf der Welt gut bezahlt.

ganz genau.

erwähnte ich auch, allerdings hast du es deutlicher und treffender formuliert.
Gruß

Auf deine Schlussfolgerung komme ich garnicht, weil die drei Sätze zusammen gehören. Nach dem ersten Satz hätte ich einen Doppelpunkt machen können. dann wäre es eindeutiger gewesen. Fazit war: Wer sich nicht kümmert bleibt (besonders in den USA) gehaltlich zurück.
Udo

Sehr gut Udo, Du hast ins Schwarze getroffen! :slight_smile:
Danke für Deine Einordnung!
Und Danke auch für die Einordnung von Wolfgang!
Tatsächlich gibt es nur einen Betriebsrat, der nicht gewerkschaftlich organisiert ist und nicht viel bringt.