Wenn man Kläger ist und zum Gerichtstermin bruflich unterwegs ist, kann einem da der Anwalt alleine vertreten?
Wenn man Kläger ist und zum Gerichtstermin bruflich unterwegs
ist, kann einem da der Anwalt alleine vertreten?
wenn man schriftlich geladen ist,muss man erscheinen.
und wenn es zeitlich nicht klappt?
Hallo erstmal,
Wenn man Kläger ist und zum Gerichtstermin bruflich unterwegs
ist, kann einem da der Anwalt alleine vertreten?
Grundsätzlich braucht man im Zivilprozess nicht persönlich erscheinen, es sei denn das persönliche Erscheinen ist ausdrücklich angeordnet. Viele Richter tun dies regelmäßig in Bezug auf die Güteverhandlung. Es reicht dann allerdings üblicherweise aus, dass der Anwalt Kontakt mit dem Gericht aufnimmt und mitteilt, dass er ausreichend mit dem Fall vertraut und berechtigt ist jeden Vergleich und alle zur Erledigung des Rechtsstreits notwendigen Erklärungen abzugeben. Dann wird regelmäßig auf das persönliche Erscheinen wieder verzichtet.
Lässt sich das Gericht nicht erweichen, kann man nur versuchen umzuterminieren, oder muss eben in den sauren Apfel beißen.
Gruß vom Wiz
und wenn es zeitlich nicht klappt?
Tja, dann klappt der berufliche Termin eben nicht, weil Du wichtigere Verpflichtungen hast.
Gruß,
Malte
Hallo Wiz!
Mal eine saublöde Nachfrage: Wenn die Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet war, nicht kommt, wenn aber ihr Prozessvertreter das ist - kann dann eigentlich ein VU ergehen? Ich bin mir da gerade so furchtbar unsicher, und das, obwohl ich das Thema bis zum Erbrechen gelernt habe.
Gruß vom
Levay
Hallo Malte,
und wenn es zeitlich nicht klappt?
Tja, dann klappt der berufliche Termin eben nicht, weil Du
wichtigere Verpflichtungen hast.
ich hatte schon mal einen Prozesstermin an einem Tag, an dem ich das Fach Physik im Vordiplom ablegen musste. Ein einfacher formloser Antrag auf Terminverlegung hat da aber wunderbar gewirkt.
Nicht immer muss man springen, wenn andere pfeifen, aber natürlich muss man wie jeder normale Mensch (oder ist das heutzutage unnormal?) rechtzeitig Bescheid geben.
Gruß, Karin