Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe auf dem rechten Auge nur noch ca. 20 - 30% Sehkraft, auf dem linken mehr als 100% (gleicht das andere Auge aus).
Für meinen Führerschein habe ich einen Sehtest machen lassen (bei so einem Führerschein-Erste-Hilfe Kurs etc.). Habe den bestanden und der Mann wollte mir die Bestätigung gerade geben, als ich ihm erklärt habe, dass ich auf dem rechten Auge nicht viel Sehvermögen habe, der meinte ich sollte dann zum Augenarzt gehen lassen um das genau zu testen.
Gesagt und heute getan, musste ein Gutachten erstellen lassen, bei dem jetzt herauskommt, dass er mich nur höchstens 100 km/h fahren lassen möchte, weil wohl noch eine leichte Rot-Grün Schwäche hinzukommt (Ich habe mein lebenlang noch niiie Probleme damit gehabt und bin sogar Fotograf! Ich erkenne auch ohne Probleme die Farben aller Ampeln, Schilder etc.)
Jetzt meine Frage, ich bin wirklich kein Raser (eher der vorsichtige Typ) und sehr Verantwortungsbewusst, und mit 120 km/h Höchstgeschwindigkeit die der Arzt mir vorher eigentlich versprochen hatte, wäre ich auch noch zurecht gekommen, aber 100 km/h finde ich einfach übertrieben (bzw. untertrieben) weil ich selbst jemanden kenne, der ein Glasauge bekommen hat und ohne Einschränkung Auto fahren durfte!
Kann ich also nicht rein theoretisch nochmal so einen Sehtest bei einem Optiker oder so machen, wo die Sehkraft insgesamt und nicht pro Seite berechnet wird?
Weil ich finde es einfach unfair dass ich wegen so einer Rot-Grün-Schwäche, die ich einzig und allein auf diesen Testfarbpünktchenpapieren zu haben scheine, nur 100 km/h fahren darf (und damit den Verkehr aufhalte bzw. vielleicht Probleme bei der Arbeitssuche bekomme).
Es geht jetzt hier nicht darum ob das erlaubt ist oder nicht, sondern ob ich deswegen iwie Probleme bekommen könnte.
Liebe Grüße, Ernie
Hallo Ernie,
ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wie du den Sehtest bestehen konntest, wenn du auf dem einen Auge nur noch etwa 20% Sehleistung hast!! NOCH weniger verstehe ich, wie du den BESTANDENEN Sehtest in Frage stellen konntest… Aber nun ist das Kind eben in den Brunnen gefallen, mal sehen wie wir´s wieder raus bekommen.
Die Idee mit dem Optiker ist schon mal nicht schlecht; geh hin, mach den Test und warte ab, was dabei rauskommt OHNE was dazu zu sagen. Wenn du ihn bestehst: FERTIG!!!
Wenn nicht, dann könntest du theoretisch NOCH einen Optiker ausprobieren. Aber ich glaube, das ist relativ sinnlos. Eher könntest du noch einen weiteren Augenarzt konsultieren. Gib nicht MEHR Information preis als notwendig - es reicht, wenn du ihm sagst du hättest den Sehtest nicht bestanden, ENDE der Durchsage. Wenn du DAS bestehst: FERTIG!! Wenn NICHT: Tja, dann weis ich auch keinen Rat mehr.
Noch maleinen Denkanstoß: Was ist den aus dem Sehtest geworden, den du beim Erste-Hilfe-Kurs bestanden hast - wenn du ihn in Händen hast, kannst du doch DEN einreichen. Oder aber: Du gehst noch mal zu der Organisation und machst DORT den Sehtest ein weiteres mal. Du könntest ja behaupten, du hättest ihn beim letzten mal nur DESHALB nicht gemacht, weil du der Meinung warst du hättest noch einen gültigen Sehtest zu hause liegen - DER wäre aber bereits älter als zwei Jahre und daher NICHT mehr gültig.
Sorry, dass ich dir nicht WIRKLICH weiter helfen konnte,
Jürgen
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass du das Gutachten des Augenarztes noch nicht an die Führerscheinstelle weitergeleitet hast.
Somit bleiben dir alle Möglichkeiten.
Natürlich kannst du gern den Sehtest bei einem Optiker versuchen bzw. zu einem anderen Augenarzt gehen.
Die Beschränkung auf 100 km/h sehe ich als völigen Blödsinn an. Ich nehme an, dass jeder andere Augenarzt diese Beschränkung wegläßt.
Also einfach mal die Runde machen, bis ein besseres Ergebnis kommt.
Gruß
Okay super,
können die das denn irgendwie feststellen dass ich doch iwann mal n Gutachten gemacht habe, bzw. könnte es für mich Probleme geben wenn die irgendwann mal feststellen dass ich doch Sehschwierigkeiten auf dem einen Auge habe und nicht das richtige Gutachten vorgelegt habe?
Wenn du das Gutachten nicht selbst an die Verwaltungsbehörde gibst kann da nichts passieren.
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