Hallo,
zwar liest man überall, dass man (beispielsweise) V-Brake-Bremshebel nicht mit Seitenzugbremsen oder (mechanische) Scheibenbremshebel nicht mit V-Brakes etc. kombinieren könne, weil die Seileinzuglänge und die zugehörige Kraft je nach Bremsart verschieden ist (ist im Grunde auch einleuchtend).
Trotzdem dazu zwei Fragen:
- Gibt es irgendwo eine Gegenüberstellung der verschiedenen Übersetzungsverhältnisse (z.B. „Bewegung der Spitze des Bremshebels XY um 5 cm ergibt bei Scheibenbremse YZ Zustellen der Backen um 2mm, bei V-Brake AB Zustellen um 1 cm; der Bowdenzug überträgt im ersten Fall bis zu 300 N, im zweiten bis zu 500 N“)?
- Fährt jemand derartige „verbotene“ Kombinationen? Im Prinzip müsste sich doch einiges durch gute Justage ausgleichen lassen: Wenn z.B. V-Brakes eben nicht 1 cm, sondern nur 2 mm Weg bis zur Felge haben, müssten sie auch mit einem Hebel für weniger Seilweg beherrschbar sein. Natürlich ändert sich dabei auch die Kraft am Bremshebel für dieselbe Verzögerung. Ist das beherrschbar?
Danke für Tipps und Grüße,
Markus