Servus,
als geprüfter Sachkundiger für Hebe- und Anschlagmittel kann ich zu diesem Thema etwas beitragen.
Sämtliche Hebe- und Anschlagmittel wie Ketten, Seile und Schlingen müssen in vorgeschriebenen Intervallen gem. DGUV Regel 109-017 überprüft werden.
Dabei wird bei Drahtseilen, andere Anschlagmittel aus Naturfasern sind schon lange verboten, eine Prüfung auf Längung, Drahtbrüchen, Korrosion und mechanische Beschädigung der äußeren Fasern durchgeführt und bewertet.
Die Prüfung von Tragseilen, welche ummantelt sind, erfolgt mit einer Induktionsprüfung. Die Zugseile werden zusätzlich zur Induktionsprüfung auch den anderen Prüfungen s.o. unterzogen.
Die Zugseile werden zusätzlich durch die Umlenkung an den Berg- und Talstationen auf Biegung belastet. Daher haben die Umlenkrollen dieser Seile einen sehr großen Durchmesser. Trotz dieser „sanften“ Umlenkung werden diese Seile dreidimensional verformt, was zu einer zusätzlichen Belastung durch Reibung der Einzellitzen führt.
Drahtlitzen zur Herstellung von Seilen haben eine Nennfestigkeiten von 1770N/mm2, 1960N/mm2 und 2160N/mm2. Das ist schon eine ordentliche Nummer. Daher sind diese Litzen sehr empfindlich auf Kerbwirkung.
Für die Bewertung der Sicherheit und einem evtl. verkürzten Prüfintervall, werden die Befunde der Prüfung aufgezeichnet, statistisch bewertet und somit der Zeitpunkt für die Ablagereife bestimmt.
Aber solche Seile werden in diesem Einsatzfall für Personenbeförderung mit einer 8-fachen Sicherheit ausgelegt.
In diesem Zuge möchte ich noch mit einem Irrtum aufräumen. Die Abkürzung DIN bedeutet nicht Deutsche Industrienorm, sondern Deutsches Institut für Normung.
Gruß
Trianon