Seiltausch Zugspitzbahn nach 8 Jahren?

Servus,

als geprüfter Sachkundiger für Hebe- und Anschlagmittel kann ich zu diesem Thema etwas beitragen.

Sämtliche Hebe- und Anschlagmittel wie Ketten, Seile und Schlingen müssen in vorgeschriebenen Intervallen gem. DGUV Regel 109-017 überprüft werden.

Dabei wird bei Drahtseilen, andere Anschlagmittel aus Naturfasern sind schon lange verboten, eine Prüfung auf Längung, Drahtbrüchen, Korrosion und mechanische Beschädigung der äußeren Fasern durchgeführt und bewertet.
Die Prüfung von Tragseilen, welche ummantelt sind, erfolgt mit einer Induktionsprüfung. Die Zugseile werden zusätzlich zur Induktionsprüfung auch den anderen Prüfungen s.o. unterzogen.

Die Zugseile werden zusätzlich durch die Umlenkung an den Berg- und Talstationen auf Biegung belastet. Daher haben die Umlenkrollen dieser Seile einen sehr großen Durchmesser. Trotz dieser „sanften“ Umlenkung werden diese Seile dreidimensional verformt, was zu einer zusätzlichen Belastung durch Reibung der Einzellitzen führt.

Drahtlitzen zur Herstellung von Seilen haben eine Nennfestigkeiten von 1770N/mm2, 1960N/mm2 und 2160N/mm2. Das ist schon eine ordentliche Nummer. Daher sind diese Litzen sehr empfindlich auf Kerbwirkung.

Für die Bewertung der Sicherheit und einem evtl. verkürzten Prüfintervall, werden die Befunde der Prüfung aufgezeichnet, statistisch bewertet und somit der Zeitpunkt für die Ablagereife bestimmt.

Aber solche Seile werden in diesem Einsatzfall für Personenbeförderung mit einer 8-fachen Sicherheit ausgelegt.

In diesem Zuge möchte ich noch mit einem Irrtum aufräumen. Die Abkürzung DIN bedeutet nicht Deutsche Industrienorm, sondern Deutsches Institut für Normung.

Gruß
Trianon

Kurz und knapp: ja, das siehst Du richtig.

Kurz und knapp: nein, diese Erwähnung funktioniert nicht mehr bei ihm.

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hi,

ne ich glaub nicht, bin mir nicht sicher.

Bedingt durch den Radius der Umlenkrollen der Seilbahn hat das Zugseil bis zur Ablegereife eine Lebensdauer von ca. 700.000 Biegewechseln.
Wikipedia

grüße
lipi

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In der Tat und dann passt das ja auch: berechnet alle 10-12 Jahre, mit Sicherheitsabschlag dann eben alle acht Jahre.

Gruß
C.

700.000 Biegewechsel hat die nicht ansatzweise erreichen können.

Betriebszeiten hat die Sep. bis Juni 8:30–16:45 | Juli bis Aug. 8:00–17:45 h. Rechnen wir mit 10h am Tag.
Sie verkehrt halbstündlich, macht 20 Regelfahrten am Tag. Zu Spitzenzeiten gibts Zusatzfahrten, rechnen wir mit 5 täglich. Betriebsfahrten rechne ich nicht zusätzlich, da ich die bei der täglichen Betriebszeit schon zugerechnet habe.

Dann wären wir bei 9125 Fahrten jährlich. Nach 8 Jahren ist das erst rund ein Zehntel von 700000.

Im 24/7 Betieb sind 120 Fahrten täglich möglich - 10 Minuten Fahrzeit, 2 Minuten für den Passagierwechsel.

43800 im Jahr - dann hätten wir selbst im völlig unrealistischen Dauerbetrieb nach 8 Jahren nur die Hälfte von 700000.

Nun wird der Betreiber den Wechsel nicht aus Spaß machen. Ebtweder ist da ein Mangel aufgefallen, oder es gibt da andere Regeln.

Die haben 2022 nach 27 Jahren Betrieb gewechselt.

Ich habe mich jetzt an die Rechnung bei Wikipedia gehalten:
Pro Jahr ergeben sich bei etwa 10.500 bis 12.000 Fahrten somit ca. 63.000 bis 72.000

Bei 700.000 Biegewechseln sind das die 10-12 Jahre, von denen dort die Rede ist (genauer: 9,72-11,11). Ich halte es weiterhin für nicht unwahrscheinlich, dass der Landkreis dem Betreiber unabhängig von den tatsächlichen Biegewechseln (schöne Frage übrigens für Genial daneben: was ist ein Biegewechsel?) acht Jahre in die Betriebserlaubnis geschrieben hat.

Weniger Biegewechsel je Fahrt? Andere Aufhängung, geringere Belastung, dickeres Kabel?

hi,

naja, du hast schon recht, dass 700.000 nicht erreicht werden, aber je Fahrt sind es dennoch 6 Biegewechsel.

Du wärst also bei 438.000 von 700.000.
Könntest natürlich recht haben, dass es nen andere Grund gibt.

grüße
lipi

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Ich Trottel hab übersehen, dass durch die mehrfache Umlenkung / Verschlingung mehrere Biegewechsel pro Fahrt entstehen.

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