Wie sieht es versicherungstechnisch aus wenn man mit einem geleasten Fahrzeug etwas eigenes beschädigt?
Hallo,
dies ist in dem Versicherungsvertrag des Leasingfahrzeuges geregelt.
VG, René
Wie sieht es versicherungstechnisch aus wenn man mit einem
geleasten Fahrzeug etwas eigenes beschädigt?
Wer ist der Versicherungsnehmer dces Fahrzeuges, der Leasinggeber oder der Leasingnehmer ?
Wie sieht es versicherungstechnisch aus wenn man mit einem
geleasten Fahrzeug etwas eigenes beschädigt?
Hallo,
wenn jemand als Fahrer eines Leasing-Fz sein Eigentum beschädigt (zB seine Garage), dann ist das ein sog. Eigenschaden und kann nicht über die Kfz-Haftpflicht abgewickelt werden.
Dabei spielt es keine Rolle, wer Versicherungsnehmer od. Leasingnehmer/-geber ist.
Grüße, M
Hallo,
Hallo,
wenn jemand als Fahrer eines Leasing-Fz sein Eigentum
beschädigt (zB seine Garage), dann ist das ein sog.
Eigenschaden und kann nicht über die Kfz-Haftpflicht
abgewickelt werden.
Diese Aussage ist pauschal nicht richtig. Es gibt inzwischen K-Haftpflichversicherungen, die Eigenschäden zahlen.
Gruß
tycoon
Auch hallo,
ja, irgendwelche individuellen Klauseln kann es immer geben, dann kannst Du das Forum aber dicht machen und einen Automaten schalten, der mit „könnte sein“ antwortet.
Kennst Du einen Leasinggeber, der seine Fz so versichert? Ich nicht, und ich bescheinige mir selbst sehr gute Marktkenntnisse.
Grtüße, M