Seit 1 Jahr Schimmel. Mietminderung, wie?

Hallo,
wir sind nun seit 3,5 Jahren in unserer 3 Zimmer Wohnung zur Miete.
Im ersten Winter hatten wir bereits im Schlafzimmer in den Ecken, hinter dem Bett und im Klo um das Fenster Schimmelbefall der nach 8 Monaten entfernt wurde. Auch die Fenster sind bei niedrigen Plusgraden so um 2-3 Grad richtig feucht und bei kälterem Wetter richtig nass.
Damals habe ich mit dem Vermieter die Vereinbarung getroffen eine Kaltmiete abziehen zu dürfen.
Nun haben wir das gleiche Spiel wieder seit November 2011. Nun ist Dezember 2012. Immerhin war vor knapp 1,5 Wochen ein Gutachter da der feststellte das die Wand feucht ist und der Schimmelbefall am Haus liegt. Die Fenster des Hauses Baujahr 1993 sind auch schon ziemlich kaputt da sie nicht gestrichen werden. Der Vermieter schaut in dieser WOhnung nach nichts nur darauf das die Miete kommt.
Kommt mal zu wenig wie ich es im Mai mal mit Absicht gemacht habe um zu sehen ob mal eine Reaktion kommt bekommt man sofort ein Schreiben das man zu wenig überwiesen hat mit einer Frist bis wann man es zu zahlen hat.

Jetzt mal die Frage, wie kann ich ohne das ich bisher schriftlich angemahnt habe die Miete kürzen?? Habe ich ein Sonderkündigungsrecht??

Es waren von der Hausverwaltung ja auch schon öfter Leute hier die sich das angeschaut haben. Also es ist ja bekannt das wir das Problem haben. Also gibt es ja Zeugen genug die wissen seit wann dieser Mangel vorliegt.

Hoffe mir kann jemand helfen.

Gruss Andre

Hallo,
les mal hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gesund…

Gruss Huftier

OK, aber wie ist das mit der Mietminderung??
Wenn ich den Vermieter vor einem Jahr informiert habe aber nie etwas schriftlich gemacht habe.

OK, aber wie ist das mit der Mietminderung??
Wenn ich den Vermieter vor einem Jahr informiert habe aber nie
etwas schriftlich gemacht habe.

Du musst vor der Minderung diese schriftlich ankündigen und eine Frist zu Behebung des Mangels setzen. In Deinem Fall würde ich sagen, 1 Woche, denn der Vermieter weiß ja von dem Problem.
Und mindern darf man von der Warmmiete, da es kein rechtsgültiges Urteil darüber gibt.

Gruss Huftier

Rechtlichen Rat kann ich leider nicht geben. Ohne Anwalt und entsprechende Schreiben würde ich keine Miete kürzen. Die Ursachen müssen beseitigt werden. Ein Sachverständiger sollte sich das ansehen und ein entsprechendes Gutachten mit Lösungsvorschlägen erstellen. Nicht kostenlos, für den Vermieter nicht verbindlich… Viel Erfolg, K. Taeubig

Hallo André,

wenn der Sachverhalt so wie geschildert ist, und offensichtlich bauliche Mängel vorliegen, dann empfehle ich, den Rat eines Anwaltes einzuholen.

Der Vermieter ist grundsätzlich ín der Verpflichtung, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und bewohnbaren Zustand zu halten.

Die weitere Vorgehensweise empfehle ich, mit einem Anwalt abzustimmen.

Bei bauphysikalischen Fragen, kann ich gerne weiterhelfen.

Gruß

Hans-Peter

Rechtliche Auskünfte kann ich leider nicht geben.
JM

Hallo,
eine Mietkürzung ist am besten mit einem Anwalt oder dem zuständigen Mieterverein abzuklären damit keine rechtlichen Nachteile enstehen. Eine schriftliche Ankündigung mit Frist zur Mängelbeseitigung könnte jedoch hilfreich sein. Auch das Sonderkündigungsrecht sollte rechtlich beleuchtet werden um keinen Nachteil zu bekommen.
Beste Grüße

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG