Hallo,
wir sind nun seit 3,5 Jahren in unserer 3 Zimmer Wohnung zur Miete.
Im ersten Winter hatten wir bereits im Schlafzimmer in den Ecken, hinter dem Bett und im Klo um das Fenster Schimmelbefall der nach 8 Monaten entfernt wurde. Auch die Fenster sind bei niedrigen Plusgraden so um 2-3 Grad richtig feucht und bei kälterem Wetter richtig nass.
Damals habe ich mit dem Vermieter die Vereinbarung getroffen eine Kaltmiete abziehen zu dürfen.
Nun haben wir das gleiche Spiel wieder seit November 2011. Nun ist Dezember 2012. Immerhin war vor knapp 1,5 Wochen ein Gutachter da der feststellte das die Wand feucht ist und der Schimmelbefall am Haus liegt. Die Fenster des Hauses Baujahr 1993 sind auch schon ziemlich kaputt da sie nicht gestrichen werden. Der Vermieter schaut in dieser WOhnung nach nichts nur darauf das die Miete kommt.
Kommt mal zu wenig wie ich es im Mai mal mit Absicht gemacht habe um zu sehen ob mal eine Reaktion kommt bekommt man sofort ein Schreiben das man zu wenig überwiesen hat mit einer Frist bis wann man es zu zahlen hat.
Jetzt mal die Frage, wie kann ich ohne das ich bisher schriftlich angemahnt habe die Miete kürzen?? Habe ich ein Sonderkündigungsrecht??
Es waren von der Hausverwaltung ja auch schon öfter Leute hier die sich das angeschaut haben. Also es ist ja bekannt das wir das Problem haben. Also gibt es ja Zeugen genug die wissen seit wann dieser Mangel vorliegt.
Hoffe mir kann jemand helfen.
Gruss Andre