Seit 2 Jahren bezahltes Bußgeld Vollstreckungsabo

Am 30.09.2009 ist mein Fzg. nachts am Wochende durch technischen defekt im Halteverbot abgestellt worden. Das Fzg wurde erst Montags in die Werkstatt verbracht und so ließen 2 Bußgeldbescheide für diese beiden Tage im Oktober zugestellt. Im November kam ein dritter Bußgeldbescheid wegen einem erneuten Falschparkens in einem anderm Halteverbot. Leider habe ich damals zu spät reagiert und somit gingen die 3 Bußgelder an den Gerichtsvollzieher der diese mit einer Gesamtsumme von 142,50 Euro im Januar 2010 einforderte. Soweit selbst Schuld. Die Summe wurde von mir unter Angabe des Vertragskontos fristgerecht überwiesen. Damit schien der Fall erledigt. Allerdings erfolgte 3 Monate später erneut die Aufforderung vom Gerichtsvollzieher über die exakt schon gezahlte Summe. Ein Telefonat mit dem Gerichtsvollzieher ergab die Kenntnis eines Versehens. Im Juni 2010 erfolgte zum 3 Mal eine Aufforderung die schon bezahlte Summe zu begleichen. Leicht genervt wurde mir erneut eine Überschneidung / Vêrsehen telefonisch versichert.Der Winter ging ins Land und der März 2011 brachte einen neuen Gerichtsvollzieher der diesmal eines dieser insgesamt 3 bezahlten Bußgelder einzeln zur Vollstreckung über 38,50 anmahnte. Wieder wurde telefoniert und auf die schon seit 15 Monaten bezahlte Überweisung hingewiesen. Es wurde mal wieder ein Versehen bestätigt. Doch wie kann es anders sein, im März 2012 erhalte ich vom Amtsgericht die Androhung der Erzwingungshaft über die 38,50 Euro eines seit nunmehr 2 Jahren bezahltem Bußgeld. Natürlich kann ich die Zahlung durch Buchungsbelege nachweisen, aber dieser Vorfall hat mir Zeit, Nerven und zusätzliche Kosten unzähliger Telefonate mit den verschiedenen Behörden gekostet. Diese Kosten möchte ich jetzt meinerseits geltent machen. Gibt es da einen pauschalen Satz den ich als Aufwandsentschädigung einfordern kann und an welche Behörde kann ich diese einreichen?

Hallo,
das Amt in die Haftung zu nehmen ist sehr schwer.
Für die Amtshaftung werden hohe hürden gesetzt.
An welche Behörde Sie sich da wenden müssen, das kann ich Ihnen leider nicht sagen.