Seit 2 Monaten kein Gehalt bekommen

Hallo,
ich bin SB 80%+G ,ALGII (Bedarfsgemeinschaft)und meine Frau hat eine Festeinstellung in einem Hotel in Weimar. Allerdings hat Sie seit 2 Monaten keinen Lohn bekommen.Der Arge habe ich dies schon gemeldet damit wir ein paar Euros für die Miete bekommen. Das Problem: Derzeitiger Eigentümer ist nicht zahlungsfähig,vertröstet immer wieder auf später,nun haben wir gehört es soll neue Eigentumsverhältnisse geben-also neuer Chef-Gehälter schuldet uns dann aber der Alte Eigentümer,der vorausichtlich Geschäftsführer bleibt–alles undurchsichtig.Der alte Eigentümer erhält außerdem noch vom AA 600,00 Euro Eingliederungshilfe und trotzdem zahlt er nicht. Sollen wir den 3.Monat abwarten oder schon zum AA gehen denn das Wasser steht uns nun schon bis zum Hals. Eine Kündigung ist jedenfalls bisher nicht vorgesehen und angeblich übernimmt der neue Eigentümer einen Teil des Personls. Wie gehen wir nun am besten vor ohne den eventuellen späteren Arbeitsplatz zu gefährden.

Mit freundlichen Grüßen Andreas Ast

Sch…Situation. Sorry - aber da kann nur ein Arbeitsrechtler helfen. Was macht der neue Eigentümer denn für einen Eindruck? Kann man ihm das Vertrauen schenken, dass er den „Laden“ wieder anschiebt und somit eine Weiterbeschäftigung überhaupt in Aussicht steht?
Hat er schon weitere Hotels? Wenn ja, wie laufen diese? Wenn nein, ist er überhaupt vom Fach? … usw.
Viele Fragen, die man sich stellen kann (sollte).
Wenn der Stein erstmal rollt, ist es schwer ihn zu stoppen. Sorry - mehr kann ich dazu nicht sagen!
Viel Glück!

heej andreaas…!!
man muss sich nicht immer beklagen!!
geeh zu deinem cheef und hauu im eine rein…!
oder besorg dir einen gute anwalt und geh vors gericht, denn somit kann die gerechtigkeit ans licht kommen.

ich wünsche dir alles gute im leben, und hoffentlich siegst du… ich werde für dich beten. ich drück dir beide daumen.

liebe grüsse atataatack

Geh zum Anwalt, am besten heute noch!

Hallo Herr Ast,
sorr nicht mein Spezialgebiet. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Gruß
Trotzkopf

hallo andreas.

geh bitte sofort zum arbeitsamt bzw deine frau. sowie sich dein fall liest könnze es sich um eine Insolvenzverschleppung handeln. deine frau muss sofort zu amt gehen un diesen fall mitteilen. dann wird in ihrem fall von amtswegen ein lohnausfall geld bezahlt. dies beträgt in der regel ca. 90% vom letzten bruttolohn der letzten 12 monate. falls die bearbeiung zulage dauert,musst du sofort zur arge mit den kontoauszügen deiner frau der letzten 3 monate. dort wird dann sofort festgestellt das wirklich keine lohnauszahlungen der letzten monate vorliegen. um euren grundbedarf allerdings zu decken und dafür ist die arge ja da wird sie dir ein dahrlen gewähren das du am gleichen tag in bar auf dem amt oder per scheck bei deiner hausbank ausgezahlt bekommst. ausserdem rate ich deiner frau beim zuständigen arbeitsgericht klage einzureichen.dabei sollte euch allerdings ein anwalt beraten.

ich hoffe ich konnte helfen

gruss rainer

ok, momentan weiß ich gar nicht wo ich Anfangen soll…

Es gibt Regelungen, wonach du bis zum 20. eine Monats arbeiten musst, ohne das Gehalt vom vorMonat zu bekommen (deshalb im Tarifvertrag der Zeitarbeiten-Gehalt bis zum 20., die nutzen die volle Fläche). Ab dem 21. eines Monats kannst du zu vollen Bezügen zu Hause bleiben. In dem Moment, in dem du Forderungen an deinen Arbeitgeber stellst, bist du Gläubiger (Lohn ist eine Forderung)dein Ansprechpartner ist deine Firma, ganz gleich ob das ein Hotel oder ein Sägewerk ist. Das heißt, wenn es eine GmbH ist, kannst du nur Forderungen der Firma gegenüber klar machen ( das gleiche bei einer KG oder AG) bei einem e.K. (eingetragener Kaufmann) z.B. die haften meist mir privat Vermögen, da kannst du z.B. auch sein Haus als Schuldtilgungsteil angeben.Nun zurück zu deiner Frage, die ich mit einer Gegenfrage beantworten möchte: Was hilft es dir, wenn du brav arbeiten gehst (Firmentreue immer noch in Ehren gehalten) aber weder Miete noch dein Essen bezahlen kannst?
Es gibt ein nettes Sprichwort:
Wenn einer friert, ist er entweder arm, oder dumm.

Denk mal drüber nach.

MfG

Nordi

Hallo, mit vielen der beschriebenen Besonderheiten kenne ich mich leider nicht aus. Eines ist jedoch sicher. In meiner Erfahrung werden solche Forderngen nicht wieder ausgeglichen. ich würde mir eine Beratung beim RA holen und beim Arbeitsamt Unterstützung beantragen. Auch eine Frage bei der Krankenkasse ob den die Beiträge gezahlt wurden kann helfen. Die sind idR dann sehr schnell beim AG. VG/

Hallo,

ich bin SB 80%+G ,ALGII (Bedarfsgemeinschaft)und meine Frau
hat eine Festeinstellung in einem Hotel in Weimar. Allerdings
hat Sie seit 2 Monaten keinen Lohn bekommen.Der Arge habe ich
dies schon gemeldet damit wir ein paar Euros für die Miete
bekommen. Das Problem: Derzeitiger Eigentümer ist nicht
zahlungsfähig,vertröstet immer wieder auf später,nun haben wir
gehört es soll neue Eigentumsverhältnisse geben-also neuer
Chef-Gehälter schuldet uns dann aber der Alte Eigentümer,der
vorausichtlich Geschäftsführer bleibt–alles
undurchsichtig.Der alte Eigentümer erhält außerdem noch vom AA
600,00 Euro Eingliederungshilfe und trotzdem zahlt er nicht.
Sollen wir den 3.Monat abwarten oder schon zum AA gehen denn
das Wasser steht uns nun schon bis zum Hals. Eine Kündigung
ist jedenfalls bisher nicht vorgesehen und angeblich übernimmt
der neue Eigentümer einen Teil des Personls. Wie gehen wir nun
am besten vor ohne den eventuellen späteren Arbeitsplatz zu
gefährden.

Mit freundlichen Grüßen Andreas Ast

Hallo Andreas Ast,

auf jeden Fall sofort dem Arbeitsamt den ganzen Sachverhalt mitteilen. Eventuell auch bei der zusatändigen Gewerkschaft sich über den Betrieb erkundigen, dort erhält man unter Umständen auch Unterstützung.
Eventuell auch die Sachlage beim Arbeitsgericht schildern, wergen der Möglochkeit einer Klage um den zustehenden Lohn zu erstreiten.
Es muß für die ARGE und das Arbeitsamt klar ersichtlich sein, dass man alles unternimmt, um die finanzielle Notlage so schnell wie möglich zu beheben.

Mit den besten Wünschen

Josef Vogt

Hallo Herr Ast,

was für eine schlimme Situation.

Es tut mir leid, ich kann Ihnen keine vernünftige Auskunft geben. Ich persönlich würde vielleicht den Arbeitsvermittler des Arbeitsamtes um Rat bitten, der ja die Eingliederungsbeihilfe veranlaßt hat.
Viel Erfolg und alles Gute

Hallo ,

Ich würde SOFORT zur ARGE gehen und mein Anspruch auf Harz IV überprüfen bzw. ein Antrag stellen .
Wozu noch warten , wovon wollt ihr leben , bis sich die Verhältnisse klären ?
M.f.G. Rosario

Hallo, Sorry das ich mich nicht früher gemeldet habe, aber war dienstliche unterwegs und war auch ein zeit lang Krank.

Leider bin ich nicht in die lage dir einer Antwort to geben. Deiner Anliegen ist ehr Sozialrechtliche Natur. Ich habe nur begrenzte wissen bei Arbeitnehmerrechte im öffentlicheh dienst. Aber, wenn sie bei Facebook angemeldet bist, gibt es einer gute forum/gruppierung von Betriebsräte usw, u.a. experten für Schwerbehindetenvertretung.

Schau bei FB unter: ‚Projekt Betriebsrat‘