befinde mich seit August 2008 in einer Ausbildung als Anlagenmechaniker in der Industrie.
Habe in meiner Ausbildung schon mehrere male versucht den Betrieb zu wechseln aber die IHK hat sich nie richtig geäußert. Nun bin ich jz seit anfang Juli krank geschrieben und in pyscxhologischer Behandlung,da ich ein Attest brauche das ich da nicht mehr bleiben kann.
Werde dort nur runter gemacht und muss diverse Führerscheine aus eigener Tasche machen und habe in den GANZEN 2 JAHREN NOCH !!NICHTS!! gelernt.
Seit meiner Krank schreibung und dem gespräch das ich jetzt wechseln werde mit dem chef hab ich kein Lohn mehr bekommen, sprich mein letztes Gehalt war das vom Mai!
Mein Ausbilder hat einen Aufhebungsvertrag gemacht der zum 31.07.2010 enden sollte ich habe ihm am 31.07 unterschrieben und im briefkasten geworfen weil niemand mehr im büro war, dort stand drin das ich mein Lohn SPÄTESTENS am 10.08 bekomme. Seit dem 2.08 is mein Ausbilder im Urlaub was die Firma jetzt schamlos ausnutzt, d.h. sie sagt das er im Urlaub ist und ich keine geld deswegen bekomme und er noch nicht von seiner seite aus Unterschrieben ist. Aber er hat doch überhaupt nichts mit der Buchhaltung zutun!
wie soll ich da jetzt weiter vorgehen?
an wen kann ich mich wenden? die IHK kann nichts machen.
Anwalt ist eingeschaltet!
kann ich mir irgendwo Geld vorschießen lassen wegen meinen Abgängen?
Hallo, ich denke es ist gut dass Du einen Anwalt eingeschaltet hast. Im Krankheitsfall muß der Arbeitgeber 6 Wochen das Gehalt weiter zahlen. Danach die Krankenkasse. Für die Zukunft überlege Dir ob der Job wirklich das Richtige für Dich ist. Oder suche Dir etwas was Deine Psyche nicht so sehr belastet.Denke positiv und alles Gute für die Zukunft.
will den beruf weiter machen aber nicht in der Firma!
und das mit dem psychologen ist nur damit ich da raus komme und alg beziehen kann falls es doch ncith klappt in ner anderen firma…
es gibt leider nur die Möglichkeit auf das Sozialamt zu gehen (wie immer das jetzt in Ihrem Ort auch genannt wird) und Antrag auf Grundsicherung, etc. zu stellen. Die gehen dann in Vorleistung bei Miete und Lebenshaltungskosten, wenn die Kosten angemessen sind.
Es bleibt nur der Weg zum Sozialamt (wie immer das an ihrem Ort inzwischen heißt) und Antrag auf Grundsicherung für Miete und Lebensunterhalt zu stellen.
Sind Sie über 18? Sonst ist der geschlossene Vertrag zwischen Ihnen und dem Ausbilder nicht gültig.
Guten Tag,
du bist schon das 2. Jahr in der Ausbildung, da würde ich die Zähne zusammenbeissen und sehen das Du den Facharbeiterbrief bekommst. Ganz wichtig für die weitere Zukunft!!!
Anwalt ist auch gut, es sollte aber einer für Arbeitsrecht sein.
Finanzielle Hilfe kannst Du bei der ARGR bekommen, allerdings sind das Zinsfreie Darlehen die zurück gezahlt werden müssen. Kommt dann auch drauf an, was für ein Familienstand vorliegt. Wenn Du noch bei Deinen Eltern wohnst sind sie für Dich zuständig.
Bei einem Aufhebungsbescheid müssen immer beide Seiten unterschreiben,sonst ist er nicht wirksam.
Er wird erst am Tag der Unterschrift von beiden Seiten wirksam. Das bedeutet du bist nach wie vor Auszubildender in diesem Betrieb und so lange wie Du im Krankenstand bist unterschreibe das bloss nicht, denn der Betrieb muss Krankengeld zahlen bis zu 6 Wochen!!Bei einem Aufhebungsbescheid und keiner neuen Lehrstelle bist Du nicht mehr Versichert, dann zahlt nach den 6 Wochen auch die Krankenkasse nicht.
befinde mich seit August 2008 in einer Ausbildung als
Anlagenmechaniker in der Industrie.
Habe in meiner Ausbildung schon mehrere male versucht den
Betrieb zu wechseln aber die IHK hat sich nie richtig
geäußert. Nun bin ich jz seit anfang Juli krank geschrieben
und in pyscxhologischer Behandlung,da ich ein Attest brauche
das ich da nicht mehr bleiben kann.
Werde dort nur runter gemacht und muss diverse Führerscheine
aus eigener Tasche machen und habe in den GANZEN 2 JAHREN NOCH
!!NICHTS!! gelernt.
Seit meiner Krank schreibung und dem gespräch das ich jetzt
wechseln werde mit dem chef hab ich kein Lohn mehr bekommen,
sprich mein letztes Gehalt war das vom Mai!
Mein Ausbilder hat einen Aufhebungsvertrag gemacht der zum
31.07.2010 enden sollte ich habe ihm am 31.07 unterschrieben
und im briefkasten geworfen weil niemand mehr im büro war,
dort stand drin das ich mein Lohn SPÄTESTENS am 10.08 bekomme.
Seit dem 2.08 is mein Ausbilder im Urlaub was die Firma jetzt
schamlos ausnutzt, d.h. sie sagt das er im Urlaub ist und ich
keine geld deswegen bekomme und er noch nicht von seiner seite
aus Unterschrieben ist. Aber er hat doch überhaupt nichts mit
der Buchhaltung zutun!
wie soll ich da jetzt weiter vorgehen?
an wen kann ich mich wenden? die IHK kann nichts machen.
Anwalt ist eingeschaltet!
kann ich mir irgendwo Geld vorschießen lassen wegen meinen
Abgängen?
viele Möglichkeiten gibt es da nicht. Es gibt meines Wissens keine Stelle, die quasi wie ein Versicherung in solchen Fällen einspringt.
Der 10.08. ist ja gerade erst um. Wenn das Geld noch nicht auf dem Konto ist, würde ich bei der Firma noch mal abfragen, wann das Geld kommt.
Sonst mit dem Anwalt absprechen, ob es Möglich ist die Kosten eines Zwischenkredites der Firma in Rechnung zu stellen. Ganz wichtig: Unternehmen Sie nichts ohne das ok vom Anwalt
Wie sieht es denn mit einer neuen Ausbildungsstätte aus? Gibt es die schon? Könnnen Sie da einen Vorschuß bekommen?
also einen Aufhebungsvertrag hätte ich nicht unterschrieben, es kann sein das Du dann 3 Monate von Arbeitsamt geperrt wirst. Ich würde aber trotzdem mal beim Arbeitsamt versuchen einen Vorschuß zu bekommen. Wenn Du denen den Vorgang vorlegst klappt das bestimmt. Ansonsten ist der Anwalt schon der richtige Weg. Er kann Dir sagen wie man rechtliche Schritte gegen Deinen Chef einleiten kann.
Urlaub ist eine gute Ausrede wenn nur der Chef in einer Firma Unterschriftsberechtigt ist(Kann ich mir aber nicht vorstellen).
MfG
Guten Tag,
sie können zur Arge gehen und sich Vorschuß geben lassen. Dieses müssen Sie dann zurückzahlen, wenn der AG gezahlt hat. Nach 6 Wochen Krankheit fortlaufend bekommen Sie ja Krankengeld über ihre Krankenkasse. Gute Besserung. LG Bea
befinde mich seit August 2008 in einer Ausbildung als
Anlagenmechaniker in der Industrie.
Habe in meiner Ausbildung schon mehrere male versucht den
Betrieb zu wechseln aber die IHK hat sich nie richtig
geäußert. Nun bin ich jz seit anfang Juli krank geschrieben
und in pyscxhologischer Behandlung,da ich ein Attest brauche
das ich da nicht mehr bleiben kann.
Werde dort nur runter gemacht und muss diverse Führerscheine
aus eigener Tasche machen und habe in den GANZEN 2 JAHREN NOCH
!!NICHTS!! gelernt.
Seit meiner Krank schreibung und dem gespräch das ich jetzt
wechseln werde mit dem chef hab ich kein Lohn mehr bekommen,
sprich mein letztes Gehalt war das vom Mai!
Mein Ausbilder hat einen Aufhebungsvertrag gemacht der zum
31.07.2010 enden sollte ich habe ihm am 31.07 unterschrieben
und im briefkasten geworfen weil niemand mehr im büro war,
dort stand drin das ich mein Lohn SPÄTESTENS am 10.08 bekomme.
Seit dem 2.08 is mein Ausbilder im Urlaub was die Firma jetzt
schamlos ausnutzt, d.h. sie sagt das er im Urlaub ist und ich
keine geld deswegen bekomme und er noch nicht von seiner seite
aus Unterschrieben ist. Aber er hat doch überhaupt nichts mit
der Buchhaltung zutun!
wie soll ich da jetzt weiter vorgehen?
an wen kann ich mich wenden? die IHK kann nichts machen.
Anwalt ist eingeschaltet!
kann ich mir irgendwo Geld vorschießen lassen wegen meinen
Abgängen?
Hallo,
du schreibst, du hast einen Anwalt eingeschaltet. Der müsste Dir doch Deine Fragen bedantworten können. Diese Anfrage hast Du am 11.08. geschrieben. Warte mal mit der Lohnzahlung bis zum 15ten. Dann müsste Dein anwalt weiter helfen können.
Viel Erfolg
Pedi
leider kann ich nicht wirklich weiterhelfen wenn dein Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstößt, denn dir steht das Ausbildungsentgelt in den ersten 6 Wochen der Krankschreibung zu sofern es sich nicht um eine wiederholte Krankheit innerhalb eines kurzen Zeitraumes handelt. Daher kann ich nur raten das Entgelt über das Arbeitsgericht geltend zu machen.
Gruß
Kroni
Das einzigste was ich dir raten kann ist, mach dem Anwalt Dampf, schließlich hast auch du monatliche Verpflichtungen zu erfüllen. Ich würde den Anwalt fragen, ob weitere Auslagen wie zum Beispiel kurzfristige Kreditbeschaffung (Zinsaufwendungen) vom ehemaligen Arbeitgeber zu erstatten sind, wenn er der Lohnzahlung nicht nachkommt.
Ansonsten wünsch ich noch Toi Toi Toi, das alles wieder ins Lot kommt.