Hallo, wenn jemand seit 33 Jahren in einer Wohnung wohnt, welche Kündigungsfrist hat er dann? Gilt die, die in seinem Mietvertrag steht (6 Monate)? Oder gelten da auch die 3 Monate wie bei der Kündigung durch den Vermieter? Danke für Hilfe. Balzacan
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html
Absatz 1 lesen und verstehen, oder noch mal fragen.
vnA
Sorry, nochmal fragen. Person XY wohnt 33 Jahre in einer Wohnung, hat im Mietvetrag sechs Monate Kündigungsfrist stehen, will aber in drei Monaten raus. Wenn das Gesetz die Frage beantwortet, verstehe ich es augenscheinlich nicht.
Wenn das Gesetz die
Frage beantwortet, verstehe ich es augenscheinlich nicht.
Der Mietvertrag wurde immerhin nach altem Recht formuliert (also vor der Mietrechtsreform 2001 sowie Mai 2013). Im konkreten Fall scheint der Mieter mit drei Monaten K-frist aber richtig zu liegen: http://www.anwalt.de/rechtstipps/gesetzliche-neurege…
mfg M.L.
Ganz so einfach, wie ich es mir gemacht habe, ist es leider doch nicht. Hier noch was zu lesen. Dann den eigenen Mietvertrag genau lesen.
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…
vnA
Moin!
Das wurde m.E. so zu Gunsten des Mieters geändert, egal, was im Vertrag steht:
„Möchte ein Mieter ein unbefristetes Mietverhältnis beenden, gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Unabhängig davon, wie lange er die Wohnung oder das Haus bewohnt hat.“
GrußMK