Mein Mann hat eine Ausbildung zum Schreiner abgeschlossen und
danach nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet.
Mittlerweile ist er seit 5 Jahren im Verkauf tätig.
Kann mir jemand sagen, ob meinem Mann der Beruf als Verkäufer
anerkannt werden kann? Oder muss er eine Prüfung ablegen?
„Verkäufer“ ist vielleicht eine Tätigkeit, vielleicht auch ein Beruf, aber kein Titel oder ein gar Abschluß. Demzufolge gibt es keine Stelle, die sowas anerkennen könnte. Im übrigen ist es bei den Ausbildungsberufen die über die IHK laufen so, dass Berufserfahrung sehr wohl anerkannt werden kann, allerdings idR nur als Voraussetzung für die ganz normale Abschlußprüfung des betr. Ausbildungsberufes.
Im Klartext: Vermutlich(!) muss für das Erlangen des entspr. Abschlusses die ganz normale Abschlußprüfung abgelegt werden. Näheres beantwortet die zuständige Prüfungsstelle.
Kann mir jemand sagen, ob meinem Mann der Beruf als Verkäufer
anerkannt werden kann? Oder muss er eine Prüfung ablegen?
Malte hat Recht. In Ergänzung dazu noch drei bis zwei Aspekte :
Wenn Dein Mann z.B. die Fortbildung zum Handelsfachwirt betreiben will, benötigt er keine Prüfung, sondern nur den Nachweis „Herr Dings ist seit bums als fallera tätig“. Wenn man keine Abschlussprüfung im entsprechenden Zweig abgelegt hat, werden zwar etwas höhere Anforderungen an die Tätigkeitsdauer gestellt, aber mit fünf Jahren sollte das schon funktionieren. Im allgemeinen heißt es „(Abschlussprüfung und x Jahre) oder y Jahre“.
Um als gelernter Verkäufer - sprich Einzelhandelskaufmann erste Stufe - gelten zu können, also bspw. Anspruch auf die Einstufung als „gelernte Kraft“ zu haben, muss er in der Tat den „Gehilfenbrief“ erwerben, sprich, die IHK- Prüfung in diesem Beruf ablegen.
Die Regelungen sind von Kammerbezirk zu Kammerbezirk - und von Bundesland zu Bundesland - ein wenig unterschiedlich. Konkrete Auskunft gibt daher die IHK vor Ort.
Hi Lena,
wie Malte sschon sagte: Prüfung bei IHK ist nötig.
Du kannst zwar auch ohne als Verkäufer arbeiten (viele machen es - teilweise aber sogar ohne Ahnung)
aber du hast keine Qualifizierung dafür.
Du kannst also später als Berufserfahrung Verkäufer angeben, aber du darfst diesen Titel nicht als Beruf angeben.
Habe selbst mehrere Prüfungen vor der IHK abglegen müssen bis ich Einzelhandelskaufmann wurde. U.a. auch eine Prüfung zum Verkäufer.
Da ich auch in der Holzbearbeitung gearbeitet habe, möchte ich mich vielleicht jetzt auch gerne Schreinr nennen… neee ist genau das gleiche.
Berufsbezeichnung geht nur mit Prüfung.
Übrigens „Kaufmann“ ist KEIN anerkannter Beruf. Kaufmann ist jeder Kioskbetreiber. Kaufmann kann sich jeder nennen - auch ohne Abschlüsse.
„Verkäufer“ ist vielleicht eine Tätigkeit, vielleicht auch ein
Beruf, aber kein Titel oder ein gar Abschluß.
Hallo,
sorry, aber das ist Quatsch. Verkäufer ist ein Ausbildungsberuf. Es gibt im Einzelhandel den „Verkäufer/in“ (2 J Lehrzeit) und den „Einzelhandelskaufmann/frau“ (3 J Lehrzeit).
Nur bekommt man den Titel nur bei der IHK nach theoretischer und praktischer Prüfung und entsprechender praktischer Ausbildung.