Hallo zusammen,
ich bin seit längerem krank geschrieben und in Therapie. So wie es aussieht kann es noch eine Weile andauern. Ich habe davor ALG I bezogen und einen Restanspruch von ca. 3 Monaten. Jetzt habe ich erfahren dass nach einer Krankschreibung von 12 Monaten bzw.360 Tagen ein Neuanspruch von 6 Monaten ALG besteht. ein eventuell noch vorhandener Restanspruch von vor der krankheit wird dabei dazugezählt.
Bei 1,5 Jahren Krankschreibung sind es dann 9 Monate ALG Neuanspruch, dabei muß man aber beachten daß dieser Neuanspruch nach dem letzten Krankengeld berechnet wird. Dies sollte wohl in entsprechenden Rechtsratgebern im Internet zu finden sein- Weiss jemand darüber Bescheid? Ist diese Aussage richtig? Danke für jede Information.