Seit ca 2007 nicht krankenversichert, paar fragen

Hallo, ich bin 25 Jahre alt und bin seit 2007 selbständig und seit dem auch nicht krankenversichert, ich gehe gleich noch zum Zahnarzt um einen Allgemeinen Arztbericht (Zahn) fertigen zulassen. Ich habe ein Antrag an an eine Krankenkasse gestellt (GVK).
Zuvor war ich gesetzlich versichert bei der GEK.
Natürlich verlang die GEK die Beiträge rückwirkend bis zum 1.4.2007, das ist natürlich rechtlich korrekt.
Nun aber habe ich vor bis zum September 2011 im Ausland zu arbeiten, und September eine neue Ausbildung anzufangen. Rechtlich gesehn werde ich ja durch die neue Arbeitsbeschäftigung wieder gesetzlich pflichversichert über den Arbeitgeber.
Ein Bekannter sagte mir, dass ich so die Nachforderung umgehen kann, wenn ich wie gesagt um Ausland gearbeitet habe.
Bitte berichtigt diese Aussage von dem Bekannten, da mir sonst eine Forderung von ca 10.000€ droht, und ich bin jetzt schon finanziell vor dem Ruin

Hallo,

das arbeiten im Ausland wird da wohl nichts bringen. Entscheidend ist nicht der Arbeitsort sondern der Wohnsitz. Aber auch wenn der ab sofort abgemeldet wird, besteht die rückwirkende Forderung für die versicherungslose Zeit mit deutschem Wohnsitz.

Für die (korrekte) Forderung der Krankenkasse gibt es wohl keinen Ausweg…

Grüße

Lars Grimm

Der Aussage von Lars Grimm ist nichts hinzuzufügen. Für die Vergangenheit besteht Pflicht, da kann man nur Ratenzahlung versuchen.