Sehr geehrte Mitgliedern,
Ich komme aus Lettland.
Seit 11.2009. bin ich ein Selbststaendiger in Deutschland. Habe meine Anschrift und Gewerbe in Berlin.
In der selben Zeit habe ich meine Anschrift in Riga, Lettland. Das ist rechtlich erlaubt, denn Lettland ein EU-Mitglied ist. Also, legitim zwei Wohnsitze in EU und Gewerbe in Deutschland.
Meine Krankenversicherung aber, habe ich schon ewig in Lettland und zwar eine gesetzliche/staatliche Versicherung fuer lettische Buerger. Noch habe ich eine EVAK, Karte, mit der ich als ein Auslaender in allen europaeischen Laendern kurzfristig krankenversichert bin.
Um als ein Selbstaendiger erfolgreich in meinem Bereich zu arbeiten muss ich staendig unterwegs sein.
Das heist: Ich bin 2 Wochen in Lettland, dann wieder zwei Wochen in Deutschland…oder aenlich!!! Also,in Lettland bin ich gesetzlich versichert und unterwegs, sogar auch in Deutschland hoffe ich auf EVAK…
Jetzt die Frage: Ich habe erfahren, dass die Krankenversicherung in Deutschland seit 2009 fuer Selbststaendiger Pflicht ist!!! Bezieht es sich auch auf mich, wenn ich zwi Wohnsitze habe (LV und DE)? Oder muss ich jetzt/irgendwan eine Strafe bezahlen? Wie wird die berechnet?(6 Monate x 570 eur + 9 Monate x 95 eur)
ps. Ich bin auch bereit mich in DE krankenversichern lassen, aber ich muss erstmal wissen ob dann ich fuer den Zeitraum ab 11.2009. Strafe bezahlen muss!?
Hoffentlich ist mein Deutsch verstaendlich:smile:
Ich bedanke mich fuer eine Antwort jeder Art im voraus!!!
MfG R.