Seit einem Jahr nicht krankenversichert ! Strafe?

Sehr geehrte Mitgliedern,

Ich komme aus Lettland.
Seit 11.2009. bin ich ein Selbststaendiger in Deutschland. Habe meine Anschrift und Gewerbe in Berlin.
In der selben Zeit habe ich meine Anschrift in Riga, Lettland. Das ist rechtlich erlaubt, denn Lettland ein EU-Mitglied ist. Also, legitim zwei Wohnsitze in EU und Gewerbe in Deutschland.
Meine Krankenversicherung aber, habe ich schon ewig in Lettland und zwar eine gesetzliche/staatliche Versicherung fuer lettische Buerger. Noch habe ich eine EVAK, Karte, mit der ich als ein Auslaender in allen europaeischen Laendern kurzfristig krankenversichert bin.
Um als ein Selbstaendiger erfolgreich in meinem Bereich zu arbeiten muss ich staendig unterwegs sein.
Das heist: Ich bin 2 Wochen in Lettland, dann wieder zwei Wochen in Deutschland…oder aenlich!!! Also,in Lettland bin ich gesetzlich versichert und unterwegs, sogar auch in Deutschland hoffe ich auf EVAK…

Jetzt die Frage: Ich habe erfahren, dass die Krankenversicherung in Deutschland seit 2009 fuer Selbststaendiger Pflicht ist!!! Bezieht es sich auch auf mich, wenn ich zwi Wohnsitze habe (LV und DE)? Oder muss ich jetzt/irgendwan eine Strafe bezahlen? Wie wird die berechnet?(6 Monate x 570 eur + 9 Monate x 95 eur)

ps. Ich bin auch bereit mich in DE krankenversichern lassen, aber ich muss erstmal wissen ob dann ich fuer den Zeitraum ab 11.2009. Strafe bezahlen muss!?

Hoffentlich ist mein Deutsch verstaendlich:smile:
Ich bedanke mich fuer eine Antwort jeder Art im voraus!!!

MfG R.

Sorry, da kann ich wirklich nicht helfen!!

Ich hoffe ein anderer Experte weiss es besser.

Lieben Gruß

Hallo,

nach den EU-Regeln haben sich Berufstätige immer dort zu versichern, wo die Berufstätigkeit ausgeübt wird.

Die lettische Krankenkasse wird normalerweise als Ersatz für die dt. Krankenversicherungspflicht anerkannt.

Das Problem ist jetzt nur, ob dies auch gilt, wenn ggf. gegen die EU-Regelung verstoßen wird.

Ggf. können diese Links weiterhelfen:

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Wirueberuns/Au…

http://www.eu-info.de/arbeiten-europa/

http://europa.eu/abouteuropa/faq/index_de.htm

http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=25

Ich gehe übrigens davon aus, dass die lettische Krankenkasse über die Selbständigkeit in Deutschland und die entsprechenden Einnahmen informiert ist.

Gruß

RHW

Hallo,

in D besteht eine Versicherungspflicht, Ausländische Krankenversicherungen werden nach meinem Wissen anerkannt. Sicherlich wäre noch die Frage zu stellen, wo denn der Hauptsitz der Firma und der offizielle Wohnsitz wäre! Sofern dieser in D wäre, könnte es angehen, dass auch hier die Versicherungspflicht besteht. Sofern Sie nachweisen können, dass Sie im Ausl. versichert waren/sind, lässt es sich wahrscheinlich einrichten, dass die Strafe nicht angesetzt wird, zumindest in der PKV. Gern helfen wir Ihnen telefonisch weiter unter 0421 - 6956645 oder per Mail an [email protected]

Nette Grüße
fi-con Team

hallo,
hier muss ich passen.
Doch könnte ich mir vorstellen, dass Du versichert bist… in Lettland. Und das dürfte ebenso in D gelten. Denn der sog. „Lebensbereich“ ist nicht ausschließlich Deutschland.
Würdest Du nur in Deutschland arbeiten, müsstest Du auch hier versichert sein.
Ein anderes Problem ist die Bezahlung der deutschen Arzthonorare. Denn die sind höher als die lettischen.
Frage zur Sicherheit Deine lettische Versicherung, ob sie auch diese deutschen Honorare bezahlt.
Wenn nicht, solltest Du Dir eine Kasse oder eine private KV zulegen.
Die Private KV dürfte bei Dir günstiger sein.
Hupftiegel

In Deutschland ist der Nachweis einer Krankenversicherung Pflicht. Bis 2008 war das nicht der Fall. Um allen Bürgern die Krankenversicherung anbieten zu können, wurde die Miztgleidschaft zur Pflicht erklärt. Es darf also niemand mehr abgelehnt werden. Im Gegnzug gilt natürlich auch eine Beiitragspflicht.

Wer aber nachjweisen kann, dass er anderweitig versichert ist, dem kann keine Strafe drohen. Es muss natürlich gewährleistet sein, dass die lettische KV auch wirklich eintritt, wenn Sie hier z. B. ins Krankenhaus müssten. Das sollten Sie umgehnd mit der entsprechenden Krankenkasse abklären.

Hans

sorry aber das wieß ich nicht.

versicherungsplicht in deutschland stimmt und dann muss man die beiträge auch rückwirkend zahlen, aber wenn man bescheinigt dass man eine vericherung hat (auch im ausland) dann reicht das aus.

regel ist: versichert dort wo man arbeitet! das kenn ich aber nur für angestellte, ob das für selsbtständige gilt weiß ich nicht.

ggf. weiß das der steuerberater!

Hallo,
in Deutschland besteht nur eine Krankenversicherungspflicht für abhängig Beschäftigte bis zu einem gewissen Gehalt/Lohn. Wer sich als Selbständiger in Deutschlanbd nicht krankenversichern will, muss dies nicht tun; er kann seine Arzt- bzw. Krankenhauskosten in Deutschland auch selbst bezahlen. DSu solltest mit deiner lettischen Versicherung klären, welche Kosten (auch in Deutschland) von ihr übernommen werden. Je nach dem wie dies aussieht, müsstest du entsprechend deinen Ansprüchen abklären, ob du ggfs. eine private Krankenversicherung in Deutschland (ggfrs. sogar eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen KK) abschließt.

Da für Selbständige keine Versicherungspflicht besteht, musst du auch keine Strafe zahlen. Warum auch, es wurden auch keine Leistungen in Anspruch genommen.

VG
ayro

Hallo Da6a:

Hoffentlich ist mein Deutsch verstaendlich:smile:

Prima :smile: mein Lettisch ist schlechter :smile:

Die Krankenversicherungspflicht gilt Für Bürger mit Wohnsitz in Deutschland, welche keinen anderen Krankenversicherungsschutz haben. Ich würde mir von der Lettischen Krankenversicherung eine Bestätigung holen das diese auch für Deutschland gilt.
Gruß

Die vom Gesetzgeber geforderte Versicherungsplicht ist dafür gedacht, dass in Deutschland keine nichtversicherten Personen leben. Sofern Sie also auch in Lettland Ihren Wohnsitz behalten haben und dort versichert sind, brauchen Sie sich hierüber keine Gedanken machen. Eine Strafe gibt es dem Sinne auch nicht. Die eigentliche Strafe ist, dass Personen, die gar nicht versichert sind, rückwirkend ab dem 01.04.2007 (Einführung der Versicherungspflicht) Beiträge nachzahlen müssen. Das trifft aber auf Sie nicht zu.

Hallo R.

sehr schwere Frage, ich kann Dir nur soviel sagen. Du kannst auf jeden Fall nicht in beiden Länder versichert sein. Das ist von der EU nicht gewohlt.

Nun kann ich Dir nicht genau sagen ob dieser §5Abs.1 PKT 13 Nr.11 SGB V, eigentlich bei Dir greift, weil Du in einem EWR-Staat versichert bist. Es gibt das Freizügigkeitsgesetz für EU, schau da mal nach.

Strafe mußt Du nicht zahlen, höhstens Beiträge aber wie gesagt das ist unlogisch.

Kannst Du überhaupt deine krankenkasse in Lettland beenden?

Alles gute

Hallo,
eins vorweg: Dein Deutsch ist super!
Ansonsten bin ich bezüglich der rechtlichen Verpflichtung in Deutschland versichert zu sein überfragt. Ich kann nur für die gesetzliche Krankenversicherung sprechen. Da Du kein arbeinehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis ausübst, entsteht keine Versicherungspflicht in der gesetztlichen Krankenversicherung. Ob man als Selbständiger gezwungen werden kann, sich privat krankenzuversichern ist mir nicht bekannt. Vorstellbar ist es jedoch, denn wenn du einen Unfall in Deutschland erleidest im Krankenhaus liegst und deine lettische Versicherung nicht die Kosten übernimmt, muss irgendwann der Staat zahlen. Und das will er mit solchen Regeln verhindern.
Gruß
Karsten

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

Hi,
ab dem Zeitpunkt wo du hier gemeldet bist und hier arbeitest musst du dich in Deutschland auch versichern.

Hier findest du vielleicht hilfe: testsieger-vergleich-pkv.de Es ist ein Makler der mit allen Privaten Krankenversicherungen arbeitet.